Regierung verlängert Konkurs für Private auf 5 Jahre
Regierung verlängert Konkurs für Private auf 5 Jahre
UTL: ENTGEGEN DER EMPFEHLUNG DER ALLERMEISTEN EXPERT*INNEN IST DIE REGIERUNG UNTÄTIG GEBLIEBEN UND HAT EINE BESTIMMUNG ZUR ENTSCHULDUNG BINNEN 3 JAHREN AUSLAUFEN LASSEN. PRIVATPERSONEN BENÖTIGEN SEIT HEUTE WIEDER 5 JAHRE FÜR EINE ENTSCHULDUNG. FRAUEN SIND VON DIESER VERSCHÄRFUNG IM KONKURSRECHT BESONDERS BETROFFEN.
Seit heute dauert die Entschuldung im Privatkonkurs für die allermeisten Menschen wieder 5 Jahre. Nur für Unternehmer*innen gibt es weiterhin die 3-jährige Entschuldung. Eine befristete Regelung aus dem Jahr 2021 ist gestern ausgelaufen. Die Regierung konnte sich nicht auf eine Übernahme in das Dauerrecht einigen. Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen haben sich auf allen Ebenen bemüht, diese Ungleichbehandlung im Konkursrecht zu verhindern – leider vergeblich. Es wurden seitens der Schuldenberatungen auch Kompromissvorschläge vorgelegt, die ignoriert wurden.
Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der Schuldenberatungen, zeigt sich gleichermaßen enttäuscht wie auch verwundert: „Wenn sich sogar die Fachebene im Justizministerium dafür ausspricht, dass die 3-jährige Entschuldung dauerhaft für alle gelten soll, dann ist es schon seltsam, wenn die Regierung alle Bedenken ignoriert“. Im Raum steht, dass es verfassungsrechtliche Probleme wegen Ungleichbehandlung von Personen geben könnte. Zudem sehen profunde Expert*innen auch EU-rechtliche Probleme, weil die 3-jährige Entschuldung künftig auch ehemaligen Unternehmer*innen verwehrt sein wird – ein Verstoß gegen die entsprechende EU-Richtlinie. Neben all diesen rechtlichen Problemen gibt es eine Reihe weiterer Gründe, die für eine gleiche Entschuldungsdauer für alle Personengruppen sprechen, die die Schuldenberatungen in einem Argumentekatalog gesammelt haben.
Clemens Mitterlehner dazu: „Diese nunmehrige Verschärfung des Konkursrechts für Private ist in mehrfacher Hinsicht ein Fehler. Viele Menschen befinden sich (u.a. wegen der Teuerungen) in einer wirtschaftlich schwierigen Lage – besonders diese Menschen brauchen eine gute Perspektive und keine Verschärfungen. Kürzere und einfachere Verfahren sind auch für den Staat günstiger – wichtig gerade in Zeiten der Budgetknappheit. Und da Frauen seltener Unternehmerinnen und häufiger Bürginnen sind, sind sie besonders benachteiligt. Die Liste an Argumenten ließe sich noch lange fortsetzen“.
WIE GEHT ES NUN WEITER
Es ist damit zu rechnen, dass diese neue Regelung sowohl vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten wird, als auch einen Verstoß gegen EU-Recht darstellt. Es wird also notwendig sein, dass die Regierung die Insolvenzordnung repariert und rückwirkende Übergangsbestimmungen für Verfahren ab dem 17.7.2026 schafft. Clemens Mitterlehner: „Dieses aufwändige Prozedere der Gesetzesreparatur hätte man sich ganz leicht ersparen können, wenn man rechtzeitig agiert hätte. Aber wir stehen als Expert*innen wie auch in der Vergangenheit konstruktiv zur Verfügung, um gute Lösungen auszuarbeiten, die in der Praxis funktionieren und bei den Menschen ankommen.“
HINTERGRUNDMATERIAL:
* ARGUMENTEKATALOG ZUM 3-JÄHRIGEN TILGUNGSPLAN
* FACTSHEET „UNGLEICHHEIT BEI ENTSCHULDUNGSDAUER“
WEBPORTAL DER SCHULDENBERATUNGEN
BLUESKY
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Rückfragen bei der asb:
Mag. (FH) Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer, T. 0732-65 65 99,
Mobil 0681-104 704 45,
E. clemens.mitterlehner@asb-gmbh.at
Kontakt zu den Leitungspersonen der Schuldenberatungen in den
Bundesländern:
Fonds Soziales Wien Schuldenberatung, Christian Neumayer, T. 01-24524
-60247, 0676-8289 60247, E. christian.neumayer@fsw.at
Schuldnerberatung Niederösterreich, Michael Lackenberger, T. 02742-35
54 20, E. st.poelten@sbnoe.at
Schuldnerberatung Oberösterreich, Mag. Thomas Berghuber, T. 0732-77
55 11, 0699-1 777 555 0, E. t.berghuber@schuldnerberatung.at
SCHULDNERHILFE OÖ, Johannes Kletzl, BA, T. 0732-77 77 34, E. kletzl@
schuldner-hilfe.at
Schuldenberatung Salzburg, Mag. Peter T. Niederreiter, T. 05-1734,
0676-50 75 200, E. peter.niederreiter@sbsbg.at
Schuldenberatung Tirol, Mag. Thomas Pachl, T. 0512-57 76 49-14, E.
thomas.pachl@sbtirol.at
ifs Schuldenberatung Vorarlberg, Mag. Eike Grabher,T. 05 1755 4824,
0664 6088 4824, E. eike.grabher@ifs.at
Schuldenberatung Steiermark, Kerstin Kogl, T. 0316-37 25 07, E.
kerstin.kogl@staf.or.at
Schuldnerberatung Kärnten, Andreas Pregl, T. 0463-51 56 39, E.
andreas.pregl@sb-ktn.at
Referat Schuldenberatung Burgenland, Dr. in Michaela Puhr, T. 057-600
-2149, E. post.schuldenberatung@bgld.gv.at
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