In der Klinik Donaustadt werden jährlich 5 bis 7 Kinder nach Badeunfällen intensivmedizinisch behandelt
In der Klinik Donaustadt werden jährlich 5 bis 7 Kinder nach Badeunfällen intensivmedizinisch behandelt
Derartig Unfälle wären durch ständige Aufsicht und frühes Schwimmenlernen vermeidbar.
Dass ein Kind untergeht, passiert sehr schnell. Wenige Sekunden reichen aus. Die weit verbreitete Vorstellung, dass Kinder beim Untergehen schreien und wild mit den Armen rudern, ist falsch. Kinder ertrinken lautlos – meist in unmittelbarer Nähe der Eltern. Daher ist es fatal, sich bei der Aufsicht nur auf das Gehör zu verlassen. „Kleine Kinder können beim Untergehen aufgrund der motorischen Entwicklung den Kopf nicht aus dem Wasser heben – selbst bei wenigen Zentimetern Wassertiefe, beispielsweise in einem Planschbecken. Wenn es zusätzlich zu einem Stimmbandkrampf kommt, ist normales Atmen und Schreien unmöglich“, schildert der Intensivmediziner und Leiter der Kinder- und Jugendabteilung in der Klinik Donaustadt des Wiener Gesundheitsverbundes Thomas Wagner.
3 MINUTEN UNTER WASSER FÜHREN ZU SCHÄDIGUNG DES GEHIRNS
Das Team der Kinderintensivstation in der Klinik Donaustadt behandelt im Jahr etwa 5 bis 7 Kinder nach Badeunfällen. Jeder 5. Badeunfall endet tödlich. Die überlebenden Kinder leiden fast immer an Folgeschäden. Denn bereits 3 Minuten unter Wasser beeinträchtigen das Gehirn. „Das Gehirn kann bei einer Sauerstoffunterversorgung seine Aufgabe nicht mehr erfüllen. Wir versuchen dann im Zuge der Behandlung zu verhindern, dass es zu einer Verschlechterung dieser Schädigung kommt“, sagt Thomas Wagner. Dabei wären Ertrinkungsunfälle vermeidbar. Oftmals wird die Gefahr unterschätzt – vor allem im privaten Bereich bei ungesicherten Pools oder Schwimmteichen. Hier passieren doppelt so viele Unfälle wie in Freibädern. Der Intensivmediziner Thomas Wagner empfiehlt eine Umzäunung und ein Schloss, das Kinder nicht öffnen können. Planen reichen nicht aus. Einstiegsleitern und Rutschen sollten entfernt werden, wenn gerade nicht gebadet wird.
AUFSICHTSPERSON DEZIDIERT BENENNEN
Thomas Wagner betont, dass Kinder niemals unbeobachtet sein dürfen, auch nicht für kurze Momente, um etwa aufs WC zu gehen oder einen Anruf anzunehmen. Vor allem in großen Gruppen wird die Situation schnell unübersichtlich. „Eine konkrete Person muss ernannt werden, die ausschließlich für die Aufsicht der Kinder im Wasser zuständig ist“. Ein weiterer wichtiger Rat des Intensivmediziners: „Sollte ein Kind verschwunden sein, dann immer zuerst im Wasser suchen. Viele Eltern suchen zunächst im Haus. Dadurch wird ein Ertrinkungsunfall im privaten Bereich oft zu spät bemerkt.“
SCHWIMMKENNTNISSE UND SCHWIMMHILFEN NICHT ÜBERSCHÄTZEN
Neben der mangelnden Aufsicht sind fehlende Schwimmkenntnisse die Hauptursache für Ertrinkungsunfälle. „Erschreckend viele Kinder können nicht schwimmen. Dabei ist es wichtig, möglichst früh schwimmen zu lernen. Bereits ab einem Altern von 3 Jahren können die Grundlagen gelernt werden“, erklärt Thomas Wagner aus der Klinik Donaustadt. Leider werden vorhandene Schwimmkenntnisse oft auch überschätzt. Haben Kinder gerade erst das Schwimmen gelernt, können sie in ungewohnten Situationen, z.B. bei Wellen, das Gelernte schnell vergessen. Und vor allem: Schwimmflügerl und Co. bieten zusätzliche Sicherheit, ersetzen jedoch niemals die Aufsichtsperson. Ein weiterer Tipp: „Bringen Sie Kleinkindern bei, nur mit Erwachsenen zum Wasser zu gehen und älteren, ausschließlich zu zweit zu schwimmen.“
ERSTE-HILFE-KURS BESUCHEN
Geht ein Kind unter, müssen Erwachsene sofort die Rettungskette aktivieren und anschließend mit der Beatmung beginnen. „Das Entscheidende ist, die Luft in die Lunge des Kindes zu bekommen, wenn es nicht mehr atmet“, so Thomas Wagner. Alle anderen Versuche verzögern die lebensrettenden Wiederbelebungsmaßnahmen. Eltern legt der Intensivmediziner außerdem nahe, einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen, um im Ernstfall schnell und richtig reagieren zu können.
Wiener Gesundheitsverbund – Generaldirektion,
Unternehmenskommunikation Klinik Donaustadt
Lydia Sprinzl
Telefon: +43 664 856 62 12
E-Mail: lydia.sprinzl@gesundheitsverbund.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender