Kosten als größte Hürde für das Recht auf Reparatur: Zwei von drei Verbrauchern halten Reparaturen für zu teuer

Kosten als größte Hürde für das Recht auf Reparatur: Zwei von drei Verbrauchern halten Reparaturen für zu teuer

Aktuelle Studie zeigt zudem: Das Gesetz stößt auf Informationsdefizite (FOTO)

DIE NEUE EU-RICHTLINIE ZUM RECHT AUF REPARATUR SOLL REPARATUREN LEICHTER MACHEN UND ELEKTROSCHROTT REDUZIEREN. SIE TRITT AM 31. JULI IN ÖSTERREICH IN KRAFT. DOCH EINE AKTUELLE STUDIE IM AUFTRAG VON WERTGARANTIE ZEIGT: HOHE KOSTEN BLEIBEN AUS VERBRAUCHERSICHT DIE GRÖSSTE BARRIERE AUF DEM WEG ZU MEHR REPARATUREN. RUND ZWEI DRITTEL DER KONSUMENTEN STIMMEN DER AUSSAGE ZU, DASS REPARATUREN IM VERGLEICH ZUM NEUKAUF GRUNDSÄTZLICH ZU TEUER SIND. DAMIT IST DER PREIS DER REPARATUR DAS HAUPTARGUMENT GEGEN RESSOURCENSCHONENDEN KONSUM – NOCH VOR DEM GERÄTEALTER.

In Österreich wird aktuell rund jedes zweite defekte Elektrogerät, das unter das Recht auf Reparatur fällt, repariert. Die vom IFH Köln im Auftrag von Wertgarantie durchgeführte Studie zu den Auswirkungen des Rechts auf Reparatur zeigt, dass vor allem hohe Reparaturkosten ausschlaggebend für die Entscheidung gegen eine Instandsetzung sind – und diese im Zuge der neuen Richtlinie etwa durch erwartete höhere Ersatzteilpreise oder größeren Personalaufwand weiter steigen könnten. Ein großer Teil der Befragten (67 Prozent) gibt an, dass die Reparatur als zu teuer empfunden wird im Vergleich zum Preis eines neuen Geräts. Das Gerätealter ist ein weiterer entscheidender Faktor bei einem Defekt: Ist das Gerät bereits älter, erscheint vielen (32 Prozent) hier eine Reparatur nicht mehr sinnvoll – selbst, wenn sie technisch möglich wäre. Günstige Einstiegspreise bei Elektrogeräten verschärfen das Problem: Wenn ein günstiges Neugerät nur unwesentlich mehr kostet als eine Reparatur des defekten Gerätes, entscheiden sich 17 Prozent der Haushalte gegen die Instandsetzung des Altgeräts.

„Unsere Untersuchung zeigt klar: Hohe Kosten – besonders im Vergleich zu neuen Geräten – und das Alter des Produkts sind für viele österreichische Konsumenten ausschlaggebend gegen eine Reparatur“, erklärt Thilo Dröge, Geschäftsführer Vertrieb bei Wertgarantie. „Wenn Verbraucher das Gefühl haben, dass sich Reparieren finanziell nicht lohnt, dann verliert das Recht auf Reparatur in der Praxis an Wirkung. Wir müssen den Blick darauf richten, Reparaturen wirtschaftlich attraktiver zu machen – für Konsumenten ebenso wie für den Handel.“

Hinzu kommt, dass das kommende Recht auf Reparatur bislang bei weniger als der Hälfte der Bevölkerung bekannt ist: Nur 40 Prozent der Verbraucher haben bislang davon gehört. Dagegen sind bereits rund 60 Prozent der Fachhandelsunternehmen mit den Richtliniendetails vertraut. Falsche Annahmen werden zudem auf Verbraucherseite deutlich: Rund 17 Prozent der Verbraucher, die sich mit dem Gesetz vertraut glauben, gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie Anspruch auf eine kostenlose Reparatur haben. Für Thilo Dröge ist das ein klarer Auftrag: „Die Ergebnisse der Studie belegen, dass es auf Verbraucherseite weiterhin an Informationen über die konkreten Inhalte des Rechts auf Reparatur fehlt. Der Fachhandel ist zwar besser informiert, steht jedoch angesichts der neuen gesetzlichen Regelungen vor der Herausforderung einer praxistauglichen Umsetzung.“

Dennoch überwiegt für Thilo Dröge insgesamt die positive Perspektive: „Das Recht auf Reparatur ist eine große Chance für Österreich, um Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu reduzieren. Entscheidend wird sein, dass Handel, Industrie und Dienstleister eng zusammenarbeiten und tragfähige Strategien entwickeln, um das Ziel Reparieren statt Wegwerfen erfolgreich und nachhaltig umzusetzen.“

ÜBER DIE STUDIE „DAS RECHT AUF REPARATUR IN ÖSTERREICH“

Für die Untersuchung wurden in Österreich im März 2026 insgesamt 2.400 Verbraucherinnen und Verbraucher über ein Online-Panel sowie 42 Fachhandelsunternehmen befragt. Die Verbraucherbefragung erfolgte bevölkerungsrepräsentativ nach Alter, Geschlecht und Bundesland. Die befragten Unternehmen bilden einen Querschnitt der unter Anhang II der EU-Richtlinie fallenden und damit unmittelbar vom Recht auf Reparatur betroffenen Branchen. Die Studie wurde im Auftrag von Wertgarantie vom IFH Köln (Institut für Handelsforschung) durchgeführt. Hier gibt es alle Ergebnisse: https://www.ifhkoeln.de/teilen/recht-auf-reparatur-oesterreich/

Ulrike Braungardt | Abteilungsleiterin Unternehmenskommunikation |
Tel: 0049 511 71280-128 | E-Mail: u.braungardt@wertgarantie.com

Maike Lehnhoff | PR und Content Managerin | Tel: 0049 511 71280-72637
| E-Mail: m.lehnhoff@wertgarantie.com

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