Über 30 Jahre Erfolg für den Vogelschutz: EU-Naturschutzrichtlinien sichern das Überleben bedrohter Vogelarten – nun droht Verwässerung
Über 30 Jahre Erfolg für den Vogelschutz: EU-Naturschutzrichtlinien sichern das Überleben bedrohter Vogelarten – nun droht Verwässerung
BirdLife Österreich und Umweltdachverband warnen vor einer Aufweichung bewährter Naturschutzgesetze
SEIT ÖSTERREICHS BEITRITT ZUR EUROPÄISCHEN UNION ZÄHLEN DIE EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE UND DIE FAUNA-FLORA-HABITAT-RICHTLINIE (FFH-RICHTLINIE) ZU DEN GRÖSSTEN ERFOLGSGESCHICHTEN DES EUROPÄISCHEN NATURSCHUTZES. SIE HABEN ENTSCHEIDEND DAZU BEIGETRAGEN, BEDROHTE VOGELARTEN UND IHRE LEBENSRÄUME ZU SCHÜTZEN, DAS NATURA-2000-SCHUTZGEBIETSNETZ AUFZUBAUEN UND DAS ARTENSTERBEN IN EUROPA ZU BREMSEN. VIELE VOGELARTEN, DEREN BESTÄNDE EINST DRAMATISCH ZURÜCKGINGEN, PROFITIEREN BIS HEUTE VON DIESEN VERBINDLICHEN SCHUTZBESTIMMUNGEN. DARÜBER HINAUS DIENEN INTAKTE LEBENSRÄUME AUCH DEN MENSCHEN, INDEM SIE UNVERZICHTBARE ÖKOSYSTEMLEISTUNGEN WIE SAUBERES WASSER, HOCHWASSERSCHUTZ, FRUCHTBARE BÖDEN UND BESTÄUBUNG VON KULTURPFLANZEN FÖRDERN. DIESE BEWÄHRTEN NATURSCHUTZGESETZE KÖNNTEN NUN GESCHWÄCHT WERDEN: DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION HAT MITTE MAI EINE ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZU EINEM SOGENANNTEN „STRESSTEST“ DER EU-NATURSCHUTZRICHTLINIEN GESTARTET.
„Vogelarten wie Kranich, Großtrappe und Kaiseradler sind heute auch deshalb Teil unserer heimischen Natur, weil die FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie sie und ihre Lebensräume seit Jahrzehnten wirksam schützt. Ohne diese Schutzbestimmungen würden viele unserer Landschaften völlig anders aussehen. Wer an diesen Richtlinien rüttelt, gefährdet nicht nur einzelne Vogelarten, sondern greift unser gemeinsames österreichisches Naturerbe an!“, warnt GÁBOR WICHMANN, GESCHÄFTSFÜHRER VON BIRDLIFE ÖSTERREICH.
Der Kranich konnte in den letzten Jahrzehnten eine enorme Arealausweitung und Bestandszuwachs verzeichnen, auch in Österreich gibt es nun wieder einige Brutpaare. Außerdem ziehen jeden Herbst Tausende Kraniche durch Österreich und sind auf Rastplätze im Natura-2000-Gebiet Seewinkel angewiesen. Auch der Bestand der Großtrappe hat sich durch Lebensraumverbesserungen in den Schutzgebieten verzwanzigfacht. Flächenstilllegungen für diese stark gefährdete Art, die im landwirtschaftlichen Förderprogramm verankert wurden, brachten eine entscheidende Verbesserung im Bruterfolg für diese Art. Und schließlich hat die VSRL auch verschiedenen Greifvogelarten, wie dem Kaiser-, See- und Steinadler, durch die Eindämmung der illegalen Verfolgung und gezielte Schutzprojekte zu einem Comeback verholfen.
KOMMT ES ZUR SCHWÄCHUNG DER NATURSCHUTZGESETZE?
Umso größer ist die Sorge, dass diese bewährten Naturschutzgesetze nun geschwächt werden könnten. Die Europäische Kommission hat Mitte Mai eine öffentliche Konsultation gestartet, um Stellungnahmen von Interessenträgern und der breiten Öffentlichkeit zur Umsetzung der FFH- und VS-RL einzuholen. Ziel ist es, „spezifische Beiträge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur kosteneffizienteren Verwirklichung der Ziele der Richtlinien einzubringen“. Obwohl die Kommission bereits 2016 im Rahmen eines umfassenden Fitness-Checks bestätigt hatte, dass die Richtlinien ihren Zweck erfüllen, und ausdrücklich ihre bessere Umsetzung empfahl, könnten sie nun erneut aufgeschnürt werden. Dies könnte aber auch für zahlreiche Unternehmen jahrelange Rechtsunsicherheit bringen, weil bestehende Judikatur hinfällig werden könnte.
NICHT DIE RICHTLINIEN SIND DAS PROBLEM, SONDERN IHRE UNZUREICHENDE UMSETZUNG
BirdLife Österreich und der Umweltdachverband kritisieren den neuerlichen Prüfprozess als unnötige bürokratische Übung mit falscher Zielsetzung. So kommen etwa Uferschnepfe und Rotschenkel in Österreich ausschließlich in Natura-2000-Gebieten im Seewinkel vor und können nur durch adäquate Umsetzung von Schutzmaßnahmen gerettet werden. Statt die bestehenden Defizite bei der Umsetzung der Richtlinien in den Mitgliedstaaten zu beheben, werde erneut das rechtliche Fundament des europäischen Naturschutzes infrage gestellt.
„Wir brauchen nicht neue oder schwächere Gesetze, sondern ausreichend finanzierte Managementmaßnahmen, klare Erhaltungsziele und einen konsequenten Vollzug. Die Richtlinien haben ihre Wirksamkeit längst bewiesen – sie müssen endlich vollständig umgesetzt werden!“, stellt WICHMANN klar.
ÖFFENTLICHE BETEILIGUNG BIS 10. AUGUST
Noch bis 10. August 2026 können Bürger:innen im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission ihre Unterstützung für starke Naturschutzgesetze zum Ausdruck bringen. BirdLife Österreich und der Umweltdachverband rufen dazu auf, sich an der Konsultation zu beteiligen und damit ein deutliches Zeichen für den Erhalt der EU-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie zu setzen.
„Seit über drei Jahrzehnten schützen diese Richtlinien Europas Natur erfolgreich. Jetzt dürfen wir nicht zulassen, dass dieses Fundament des Naturschutzes aus kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen geschwächt wird. Wer unsere Vogelwelt schützen will, muss diese Gesetze besser umsetzen – nicht aufschnüren!“, so WICHMANN.
BirdLife Österreich
Dr. Susanne Schreiner
Telefon: +43 (0) 699 181 555 65
E-Mail: susanne.schreiner@birdlife.at
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