ISPA zum Social-Media-Verbot: Nur eine europäische Lösung schützt Kinder vollumfänglich

ISPA zum Social-Media-Verbot: Nur eine europäische Lösung schützt Kinder vollumfänglich

Der Entwurf setzt wichtige Signale für den Kinderschutz im Internet, droht durch einen nationalen Alleingang jedoch an rechtliche Grenzen zu stoßen.

Als Interessenvertretung der Internetwirtschaft in Österreich begrüßt die ISPA, dass die Bundesregierung auf einen differenzierten, konstruktiven Ansatz setzt und nicht auf bloße Symbolpolitik. „Eine wirksame und rechtssichere Lösung kann aber nur auf europäischer Ebene erzielt werden“, appelliert ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger. „Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, weiter auf eine koordinierte EU-Lösung hinzuwirken, statt einen nationalen Alleingang zu riskieren. Wir erkennen die Bemühungen, den Kinderschutz in den Sozialen Medien zu verbessern sowie ein hohes Datenschutzniveau sicherzustellen an, dies gilt es in der Umsetzung ganz besonders zu beachten und laufend zu kontrollieren. Auch bleibt die Medienbildung zentral.“

EUROPÄISCHE LÖSUNG ALS EINZIG WIRKSAMER WEG

„Der politische Druck, den Österreich und andere Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren auf Brüssel ausgeübt haben, hat Früchte getragen. Die Europäische Kommission hat reagiert, und für Herbst weitere Maßnahmen neben dem Digital Service Act (DSA) angekündigt“, sagt Ebenberger. „Der DSA ist ein vollharmonisierendes EU-Regelwerk, das die großen Plattformen bereits umfassend in die Pflicht nimmt und das nationale Spielräume für zusätzliche Regulierung bewusst begrenzt. Hinzu kommt das Herkunftslandprinzip, da relevante Plattformen nicht in Österreich ansässig sind. Nationale Alleingänge bringen daher erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich, weil es national kaum Befugnisse gibt, Plattformen zur Verantwortung zu ziehen, die nicht in Österreich ansässig sind. Eine europaweite Regelung würde zudem, sämtliche relevanten Dienste gleichermaßen erfassen und Ausweichbewegungen auf weniger regulierte Angebote verhindern. Die ISPA appelliert daher an die Bundesregierung, weiter auf eine gemeinsame EU-Lösung hinzuwirken“, betont Ebenberger.

AVMD-RICHTLINIE NUR BEDINGT GEEIGNETE RECHTSGRUNDLAGE

„Der vorliegende Entwurf stützt sich auf die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Diese Rechtsgrundlage ist jedoch nur bedingt geeignet“, warnt Ebenberger. Die AVMD-Richtlinie erfasst primär Video-Sharing-Plattformen und regelt den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten – nicht den Zugang zur Plattform selbst. Ein generelles Plattformzugangsverbot ab einem bestimmten Alter lässt sich daraus nur schwer ableiten. Darüber hinaus ist völlig offen, welche Plattformen konkret vom Anwendungsbereich erfasst werden. Der Versuch, über die AVMD-Richtlinie auch suchtfördernde Designelemente zu regulieren ist vom Richtlinienrahmen zudem wohl kaum mehr gedeckt.

Hinzu kommt, dass der auf Video-Sharing-Plattformen beschränkte Anwendungsbereich kein Level Playing Field schafft: Andere Dienste mit vergleichbarem Gefährdungspotenzial – etwa Online-Gaming-Plattformen – bleiben ausgenommen. „Wer Jugendschutz ernst nimmt, muss alle relevanten Dienste gleichermaßen erfassen, um Ausweichbewegungen auf weniger regulierte Angebote zu verhindern“ so Ebenberger.

ALTERSVERIFIKATION DARF GRUNDRECHTE NICHT BESCHNEIDEN

„Wir begrüßen, dass der vorliegende Entwurf vorsieht, das Alter über zwei voneinander zu unterscheidende Funktionen und über mehrere zertifizierte Methoden zu verifizieren, um Nichtbeobachtbarkeit und Nichtverfolgbarkeit zu gewährleisten.“, betont Ebenberger. „Das Gesetz verweist auf die Einhaltung des Zero-Knowledge-Proof-Prinzips und auch des Double-Blind-Prinzips. Wir haben dies stets gefordert. Dies gilt es bei der Umsetzung und einer notwendigen laufenden Kontrolle besonders zu beachten, denn die Grenzen der Verhältnismäßigkeit und Grundrechte müssen gewahrt bleiben.“ So werden nicht mehr Daten als nötig an Plattformen weitergegeben, sondern nur, ob eine Person alt genug ist. Darüber hinaus dürfen zertifizierte Drittanbieter keine Informationen darüber haben, wer welche Inhalte nutzt. „Eine Offenlegung der Identität oder des Nutzerverhaltens muss ausgeschlossen sein. Denn nur so stellen wir den Jugendschutz sowie den Schutz der Redefreiheit, von marginalisierten Gruppen und die Auswirkung eines möglichen ‚Chilling Effects‘ auf die liberale Demokratie sicher“, unterstreicht ISPA-Generalsekretär Ebenberger.

DER UMGANG MIT SOCIAL MEDIA IST ENTSCHEIDEND

Jugendschutz im Internet ist für die ISPA und ihre Mitglieder kein neues Thema. „Seit vielen Jahren engagieren wir uns für Medienkompetenz, digitale Aufklärung und den sicheren Umgang mit dem Internet. Medienbildung ist und bleibt eine der wichtigsten Säulen im Kinderschutz. Und auch die großen Plattformen haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Schutzmaßnahmen eingeführt. Deshalb ist es entscheidend, dass die Bundesregierung auch die Medienbildung forciert.“ hält ISPA-Generalsekretär Ebenberger fest.

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