ÖBVP: Jugendschutz darf nicht am 14. Geburtstag enden

ÖBVP: Jugendschutz darf nicht am 14. Geburtstag enden

ÖBVP fordert Schutzstandards bis zur Volljährigkeit, psychischen Gesundheit als Schutzziel sowie eine ehrliche Debatte über die Geschäftsmodelle hinter den Plattformen

Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) begrüßt den Ministerialentwurf zur Änderung des Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetzes als wichtigen Meilenstein für den digitalen Kinder- und Jugendschutz. Positiv ist insbesondere, dass der Entwurf nicht bei einem pauschalen Verbot ansetzt, sondern jene Plattformmechanismen in den Blick nimmt, die problematische Nutzung gezielt fördern.

Aus Sicht des ÖBVP bleibt der Entwurf jedoch hinter dem Notwendigen zurück, denn psychische Entwicklung endet nicht mit dem 14. Geburtstag. Gerade Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sind weiterhin besonders anfällig für algorithmisch verstärkte Inhalte, sozialen Vergleich, Cybermobbing, Schlafstörungen, problematische Nutzung und Beeinträchtigungen ihres Selbstwerts. Der ÖBVP fordert daher altersadäquate Schutzstandards bis zur Volljährigkeit.

Für den ÖBVP ist die Debatte über ein Social-Media-Gesetz auch eine Debatte über den Namen, denn viele der betroffenen Plattformen fördern nach Einschätzung des ÖBVP längst nicht mehr das, wofür der Begriff „soziale Medien“ ursprünglich stand. Statt echte Beziehungen zu stärken, begünstigten ihre Mechanismen Vergleich, Rückzug und Abhängigkeit. Der ÖBVP fordert daher, dass der Gesetzgeber genau diese beziehungsschädigende Wirkung als Regulierungsziel anerkennt, nicht nur die reine Nutzungsdauer.

BARBARA HAID, PRÄSIDENTIN DES ÖBVP

_„Der Begriff ‚Soziale Medien‘ ist irreführend. Viele Plattformen wirken heute wenig sozial: Sie fördern Vergleich statt Beziehung, Isolation statt Gemeinschaft und Aufmerksamkeit statt Wohlbefinden. Wenn Geschäftsmodelle auf maximaler Aufmerksamkeit statt auf dem Wohl junger Menschen aufbauen, dann braucht es klare gesetzliche Grenzen. Aus den sozialen Medien ist der soziale Aspekt in den Hintergrund gerückt. Man könnte sogar fast von „a-sozialen Medien“ sprechen. #beziehungwirkt – und genau diese Beziehungen müssen wir schützen, statt sie durch Plattformlogiken verdrängen zu lassen“._

Die Begriffswahl soll zum Nachdenken anregen. Der Ausdruck „a-soziale Medien“ lenkt den Blick weg von der reinen Bildschirmzeit und hin zur Frage, welche Formen sozialer Interaktion diese Plattformen fördern und welche sie möglicherweise verdrängen. Solange Aufmerksamkeit das zentrale Geschäftsmodell bleibe, so Haid, werde auch die beste Alterskennzeichnung allein nicht ausreichen.

Über diese Debatte hinaus fordert der ÖBVP, psychische Gesundheit ausdrücklich als gesetzliches Schutzziel zu verankern. Neben Datenschutz und Jugendschutz müssen insbesondere Schlafqualität, Identitätsentwicklung, Körperbild, Cybermobbing, suchtähnliche Nutzung und die Auswirkungen algorithmischer Empfehlungssysteme berücksichtigt werden.

MARKUS BÖCKLE, ÖBVP-PRÄSIDIUMSMITGLIED UND LEITER DES DEPARTEMENTS WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG

_„Die internationale Forschung zeigt seit Jahren ein konsistentes Bild: Nicht die Bildschirmzeit allein ist entscheidend, sondern die Gestaltung der Plattformen. Empfehlungsalgorithmen, Endlos-Scrollen, Push-Benachrichtigungen und variable Belohnungssysteme sind darauf ausgelegt, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Moderne Regulierung muss deshalb genau diese Mechanismen adressieren“._

Internationale Studien wie zum Beispiel der Jugend-Advisory des U.S. Surgeon General aus dem Jahr 2023 oder die Untersuchung von Amy Orben und Andrew Przybylski zu Bildschirmzeit und Wohlbefinden Jugendlicher stützen diese Einschätzung und liefern die wissenschaftliche Grundlage für die Forderungen des ÖBVP.

FORDERUNGEN DES ÖBVP:

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Schutzstandards für alle Minderjährigen bis zum 18. Lebensjahr.

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Psychische Gesundheit ausdrücklich als gesetzliches Schutzziel.

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Verpflichtende Schutzmaßnahmen gegen manipulative Plattformmechanismen.

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Verbindliche und ausreichend finanzierte Medienbildung sowie Förderung realer sozialer Beziehungen.

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Datensparsame Altersverifikation ohne umfassende Identifizierung der Nutzer:innen.

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Unabhängige wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten.

Barbara Haid fasst zusammen: _„Dieses Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt – aber noch nicht das Ziel. Wer Kinder und Jugendliche nachhaltig schützen will, muss die Verantwortung dort verankern, wo die Risiken entstehen: bei den Mechanismen der Plattformen selbst, nicht bei einer starren Altersgrenze. Psychische Gesundheit muss künftig genauso selbstverständlich geschützt werden wie die körperliche Gesundheit.“_

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
Fabienne Patek, MSc
Telefon: +43 676 306 59 41
E-Mail: oebvp.patek@psychotherapie.at
Website: https://www.psychotherapie.at

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