WKÖ-Gleißner: Leistungen und Verwaltung des Insolvenzentgeltfonds auf den Prüfstand stellen
WKÖ-Gleißner: Leistungen und Verwaltung des Insolvenzentgeltfonds auf den Prüfstand stellen
Kammermittel sind kein Reparaturtopf für Finanzierungslücken staatlicher Sicherungssysteme – statt Betriebe weiter zu belasten, Insolvenzen durch gute Rahmenbedingungen verhindern
„Es braucht Entlastungen für die Betriebe statt neuer Belastungen, um Insolvenzen möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen. Die von der WKÖ geforderte Lohnnebenkostensenkung ab 2028 ist da ein wichtiger Schritt. Sie darf nicht durch eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zum Insolvenzentgeltfonds gleich wieder konterkariert werden“, sagt Rolf Gleißner, Leiter der Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Den Vorschlag, die Finanzierungslücke des Fonds aus Mitteln der Kammern zu schließen, weist die Wirtschaftskammer entschieden zurück: „Die finanziellen Mittel der Kammern sind kein Reparaturtopf für finanzielle Engpässe staatlich geregelter Sicherungssysteme. Insolvenzansprüche von Beschäftigten daraus zu finanzieren, wäre eine sachlich nicht vertretbare Zweckentfremdung.“ Davon abgesehen entlastet die Wirtschaftskammer-Reform die Betriebe ab 2030 um jährlich 100 Millionen Euro, die erste schrittweise Absenkung der Kammerumlage 2 beginnt bereits 2028.
ZWTL.: ÖSTERREICH BEIM SCHUTZNIVEAU DEUTLICH ÜBER DEM NIVEAU VON DEUTSCHLAND
Bevor zusätzliche Mittel für den Insolvenzentgeltfonds verlangt werden, müssten dessen Leistungen überprüft werden, betont Gleißner. Österreich liegt beim Schutzniveau im Vergleich mit den übrigen EU-Staaten und der Schweiz im Spitzenfeld. Die Leistungen sind deutlich höher und weniger zielgerichtet als in fast allen Vergleichsländern. So sichert Deutschland Einkommen für drei Monate vor der Insolvenzeröffnung ab, die Schweiz für vier Monate, Österreich hingegen für sechs Monate. Auch die monatliche Höchstgrenze liegt in Österreich mit 13.860 Euro deutlich über jener Deutschlands von 8.450 Euro.
„Statt reflexartig höhere Unternehmerbeiträge zu fordern, müssen alle einen Beitrag zu einer nachhaltigen Lösung leisten. Dazu gehört insbesondere, die Leistungen des Insolvenzentgeltfonds zielgerichteter zu gestalten und Effizienzpotenziale in der Verwaltung zu heben. Vorrangiges Ziel bleibt, Insolvenzen durch bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen möglichst zu verhindern“, so Gleißner. (PWK367/SR)
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