Fürweger, Amesbauer und Antauer: Vertriebenenstatus für Ukrainer darf kein Dauerautomatismus sein!

Fürweger, Amesbauer und Antauer: Vertriebenenstatus für Ukrainer darf kein Dauerautomatismus sein!

Freiheitliche Landesräte fordern striktere Ausgestaltung der Vertriebenenverordnung und ein Ende des Dauerautomatismus

Die freiheitlichen Landesräte Wolfgang Fürweger (Salzburg), Hannes Amesbauer (Steiermark) und Martin Antauer (Niederösterreich) fordern grundlegende Änderungen bei der Ausgestaltung der Vertriebenenverordnung. Diese wurde 2022 auf Grundlage einer EU-Richtlinie als befristetes Instrument für ukrainische Vertriebene geschaffen und seither jährlich verlängert. Zuletzt einigten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mitte Juli sogar auf eine weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis März 2028. Aus Sicht der drei Landesregierungsmitglieder muss der mittlerweile seit vier Jahren bestehende Dauerautomatismus aber dringend beendet werden.

„Die Vertriebenenverordnung war als Ausnahmeinstrument für eine akute Notsituation gedacht. Es ist höchst an der Zeit, im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich Schutzbedarf besteht. Künftig darf nicht mehr jede Person aus der gesamten Ukraine automatisch unter den vorübergehenden Schutz fallen. Vielmehr braucht es eine europäische Neuregelung, die den tatsächlichen Schutzbedarf stärker berücksichtigt und innerstaatliche Fluchtalternativen, beispielsweise in der Westukraine, miteinbezieht“, fordern Fürweger, Amesbauer und Antauer.

VERTRIEBENENSTATUS BRAUCHT STRENGERE KRITERIEN

Für die freiheitlichen Landesräte steht fest, dass der Bund nicht länger die Entscheidungen aus Brüssel völlig kritiklos mittragen und übernehmen darf. Wer für Einreise, Registrierung, Aufenthaltsstatus und fremdenrechtliche Entscheidungen zuständig ist, muss dafür auch die politische Verantwortung übernehmen.

„Der Bund darf nicht jedes Jahr auf die Verlängerung der EU-Regelung warten und anschließend alles unverändert weiterlaufen lassen. Dieses Wegducken ist verantwortungslos. Bundeskanzler, Innenminister und die gesamte Bundesregierung müssen sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einsetzen, dass künftig nur noch jene Personen unter die Vertriebenenverordnung fallen, die tatsächlich Schutz benötigen und keine innerstaatliche Fluchtalternative – etwa in der Westukraine – haben. Die in einer außergewöhnlichen Krisensituation geschaffene rasche Nachbarschaftshilfe darf nicht zur dauerhaften Regel werden, wonach sämtliche aus der Ukraine einreiseisenden Personen ohne weitere Prüfung langfristig von den österreichischen Steuerzahlern versorgt werden“, betonen die drei Landesräte. Zudem weisen sie darauf hin, dass es für Ukrainer de facto nur eine Lösung gibt, dauerhaft hier bleiben zu können. Das ist die Rückreise in die Ukraine, um von dort einen Antrag auf reguläre Zuwanderung, etwa im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte, mit allen dafür notwendigen Voraussetzungen, zu stellen.

BUND LÄSST LÄNDER MIT DEN FOLGEN ALLEIN

Die freiheitlichen Landesräte verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die bereits mehrfach einstimmig gefassten Beschlüsse der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz. Darin sprechen sich sämtliche Bundesländer dafür aus, dass der Bund – analog zum Asylsystem – die Erstaufnahme und Erstversorgung übernimmt. Erst nach einer ordnungsgemäßen und rechtsstaatlichen Klärung des Aufenthaltsstatus sollen die Länder die Grundversorgung übernehmen.

Mittlerweile stellen ukrainische Staatsbürger die Mehrheit der Personen in der Grundversorgung. In der Steiermark beträgt ihr Anteil rund 85 Prozent, in Salzburg 56 Prozent und in Niederösterreich 88 Prozent.

„Das derzeitige System, wonach ukrainische Staatsbürger automatisch in jenem Bundesland in die Grundversorgung aufgenommen werden, in dem sie erstmals vorstellig werden, ist weder sachgerecht noch verläuft es in geordneten Bahnen. Der Bund ist für Einreise und fremdenrechtliche Entscheidungen verantwortlich und muss daher auch die Erstaufnahme übernehmen. Erst wenn der Aufenthaltsstatus geklärt ist – und dieser muss künftig deutlich enger gefasst werden –, sollen Vertriebene geordnet auf die Bundesländer verteilt und in die Grundversorgung übernommen werden“, halten Fürweger, Amesbauer und Antauer abschließend fest.

Büro Landesrat Wolfgang Fürweger
Josef Höllinger, BA MA
Telefon: 0664 8826 6694
E-Mail: josef.hoellinger@salzburg.gv.at

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