KORREKTUR zu OTS0021 vom 10.08.2026: AK Erfolg: Kreditbearbeitungsgebühr – Erste Bank und Sparkassen einigen sich auf Rückerstattung!

KORREKTUR zu OTS0021 vom 10.08.2026: AK Erfolg: Kreditbearbeitungsgebühr – Erste Bank und Sparkassen einigen sich auf Rückerstattung!

Betroffene können Gebühren ab heute, Montag, bei ihrer Bank zurückfordern

Korrektur im fünften Absatz – die Links zu Erste Bank Oesterreich: htt ps://www.sparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr

s Bausparkasse: https://www.sbausparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr

Geld zurück für Kund:innen der Erste Bank und zahlreicher Sparkassen in allen Bundesländern. Die AK einigte sich mit der Erste Bank und erreichte eine konsument:innenfreundliche Lösung für die Rückerstattung von Kreditgebühren bei Konsum- und Wohnkrediten. Betroffene können die Gebühren ab heute, Montag (10.08.2026), über ein Onlineformular bei ihrer Bank zurückfordern.

WELCHE KREDITVERTRÄGE SIND BETROFFEN?

Von der Einigung zwischen AK und Erste Bank profitieren Kund:innen mit Konsum- und Wohnkrediten, für die eine Kreditbearbeitungsgebühr verrechnet wurde. Dazu zählen auch Zwischenfinanzierungen (zum Beispiel Baugirokonten) sowie Darlehen der s Bausparkasse, bei denen im Regelfall eine Darlehensbereitstellungsgebühr bei Vertragsabschluss verrechnet wurde. Die Rückforderung der Gebühren ist für die vergangenen 30 Jahre rückwirkend möglich – unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder bereits zurückbezahlt wurde. Wurde der Kreditvertrag vor dem 1.1.2019 endgültig getilgt, muss der jeweilige Kreditvertrag (etwa eine Kopie) vorgelegt werden. Wer den Kreditvertrag nicht mehr hat, kann bei seiner Bank anfragen und eine Kopie verlangen – kostenlos!

WELCHE GEBÜHREN GIBT ES ZURÜCK?

Der Rückzahlungsbetrag hängt von der Bearbeitungsgebühr ab, die beim Abschluss des Kreditvertrages einmalig bezahlt wurde – entweder als Prozentsatz der Kreditsumme oder als Pauschale. Mit der Rückerstattung sind ebenfalls abgegolten: Entgelte für Krediteröffnung, Sicherheitsprüfung, Liegenschaftsbewertung sowie Entgelte für Grundbuchsunterlagen. Die Spesen für die Ausstellung von grundbuchsfähigen Löschungsquittungen müssen separat beantragt werden (zum Beispiel mit dem AK Musterbrief).

WIE HOCH IST DIE RÜCKERSTATTUNG?

Voraussetzung für die Rückzahlung ist, dass mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr bezahlt wurden. Bei Konsumkrediten werden 90 Prozent der Gebühr refundiert. Bei Wohnkrediten gibt es – je nach Höhe der bezahlten Gebühr – zwischen 35 und 80 Prozent zurück. Wer seinen Kredit über eine:n Kreditvermittler:in abgeschlossen hat, erhält je nach Fall gestaffelt zwischen 225 und 750 Euro.

WIE KÖNNEN KONSUMENT:INNEN DIE GEBÜHREN ZURÜCKFORDERN?

Betroffene Kreditnehmer:innen können ihre Rückzahlungsansprüche mittels Onlineformular ab dem 10.08.2026 bis zum 31.7.2027 auf der Website ihrer jeweiligen Bank anmelden:

Erste Bank Oesterreich: htt ps://www.sparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr

s Bausparkasse: https://www.sbausparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr

Für die Erste Bank und die Sparkassen gibt es einen gemeinsamen Link – es erfolgt ein Routing der Kund:innen zur jeweils teilnehmenden Sparkasse.

Beim Vergleich dabei sind zahlreiche Sparkassen aus allen Bundesländern. Eine Liste der 29 teilnehmenden Sparkassen (sowie der s Bausparkasse) finden Sie auf der Homepage der AK.

„Der Vergleich zeigt, dass konstruktive Einigungen möglich sind und Kreditnehmer:innen davon unmittelbar profitieren“, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik in der Arbeiterkammer.

SERVICE: FAQs zur Einigung mit den Sparkassen/Erste Bank finden Sie auf unserer Homepage unter https://wien.arbeiterkammer.at/sparkassen.

Arbeiterkammer Wien – Kommunikation
Doris Strecker
Telefon: +43 1 50165 12677 mobil: +43 664 845 41 52
E-Mail: doris.strecker@akwien.at
Website: http://wien.arbeiterkammer.at

Ausschließlich für Medienanfragen!

Für alle anderen Anfragen: So erreichen Sie uns:
http://wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/index.html

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