Lebensgefahr durch Gesetzeslücke bei 10-km/h-Fahrzeugen

Lebensgefahr durch Gesetzeslücke bei 10-km/h-Fahrzeugen

Kein Führerschein, keine Versicherung: Minderjährige dürfen Touristengruppen mit elektrischen 10-km/h-Fahrzeugen durch Wien lenken. Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden.

Wien, 11.8.26 – In der Wiener Innenstadt steigen die Fahrten mit elektrischen 10-km/h-Fahrzeugen, oft auch als E-Oldtimer bezeichnet, explosionsartig. „Wir haben an einem Wochenende 256 solcher Fahrten gezählt“, schlägt Ludwig Richard, Obmann der Wiener Autobusunternehmen, Alarm. „Das sind vier Mal so viele als noch vor drei Jahren. Dabei wissen die Touristen, die mit diesen Fahrzeugen unterwegs sind, gar nicht in welche Gefahr sie sich begeben.“

Denn Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von bis zu 10 km/h gelten als Fuhrwerke und unterliegen zahlreichen Ausnahmen im Kraftfahrgesetz: Sie benötigen keine Haftpflichtversicherung, was bei Unfällen für alle Beteiligten rechtliche Probleme mit sich bringt, und auch kein Kennzeichen, wodurch Verkehrsvergehen nur schwer sanktioniert werden können.

Personen ab 16 Jahren dürfen diese 10-km/h-Fahrzeuge lenken und benötigen weder einen Führerschein noch Kenntnisse über die Straßenverkehrsordnung. Sie dürfen 0,8 Promille Alkohol im Blut haben und Mobiltelefone benutzen, und sie dürfen mehr als acht Personen befördern. Es gilt weder für sie noch ihre Fahrgäste die Gurtpflicht.

„Es kann also passieren, dass ein 16-Jähriger völlig legal zwei Bier trinkt und dann mit zwölf unangeschnallten Touristen über den Ring fährt, während er mit dem Handy telefoniert und nicht weiß, dass er vor einem Zebrastreifen anzuhalten hat“, warnt Richard. „Das ist Wahnsinn, wenn man vergleicht, welche strengen Auflagen für Autolenker und ganz besonders Buslenker gelten, die mit besonderer Ausbildung und Umsicht für die Sicherheit ihrer Fahrgäste und die der anderen Verkehrsteilnehmer sorgen.“

GESETZESLÜCKE SCHLIESSEN

Die Wiener Fachgruppe der Autobusunternehmen fordert daher, dass der Gesetzgeber diese Lücke im Kraftfahrgesetz zur Sicherheit aller umgehend schließt. „Diese elektrischen Fahrzeuge sind genauso Kraftfahrzeuge wie alle anderen mit Antrieb“, betont Richard. „Daher muss für sie genauso die Versicherungs- und Kennzeichenpflicht gelten. Volljährige Lenker müssen einen B-Führerschein besitzen, und wenn sie mehr als acht Personen befördern wollen, einen D-Führerschein.“

Aktuell kann die Beförderung mit 10-km/h-Fahrzeugen als freies Gewerbe angemeldet werden. „Jede Art der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen erfordert nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz eine Konzession, ohne Ausnahmen,“ sagt Richard. „Wir fordern daher die gleichen gewerberechtlichen Regelungen für die Beförderung mit 10-km/h-Fahrzeugen wie für alle anderen. Dazu gehört ein Nachweis der fachlichen Eignung und eine Zuverlässigkeitsprüfung. Und nur zum Vergleich: Ein typischer Reisebus muss als Versicherungssumme eine gesetzliche Mindestdeckung im Bereich von 30 bis 50 Millionen Euro aufweisen. 10 km/h-Fahrzeuge brauchen hingegen gar keine. Das ist weder sachlich gerechtfertigt noch sicherheitspolitisch vertretbar. Diese Gesetzeslücke muss im Interesse der Fahrgäste, aller Verkehrsteilnehmer und eines fairen Wettbewerbs rasch geschlossen werden.“

Wirtschaftskammer Wien
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Jörg Michner
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