WKO-Smuk: Schaden für den heimischen Onlinehandel durch neue EU-Verpackungsverordnung ist enorm

WKO-Smuk: Schaden für den heimischen Onlinehandel durch neue EU-Verpackungsverordnung ist enorm

Unpraktikable Vorgaben können v.a. von KMU nicht umgesetzt werden – Grenzüberschreitender Handel innerhalb EU durch Verordnung beeinträchtigt

Ab 12. August 2026 gilt in ganz Europa die neue Verpackungsverordnung („PPWR“). Ziel der PPWR sind die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen sowie neue Vorgaben zu den Inhaltsstoffen in Verpackungen. Darüber hinaus schafft die Verordnung ein äußerst umfangreiches und komplexes System an Verpflichtungen für Wirtschaftsakteure, die Verpackungen im Geschäftsverkehr verwenden; so auch für heimische Handelsbetriebe.

(Online-)Händler:innen müssen ab dem 12. August 2026 massenhaft neue Verpflichtungen erfüllen und umfassende Unterlagen, (technische) Dokumentationen und Konformitätsbewertungen zu Verpackungen vorweisen. Das Problem an den Anforderungen liegt darin, dass Handelsbetriebe in den meisten Fällen gar keinen Zugang zu den notwendigen Unterlagen und Dokumentationen haben. (Online-)Händler:innen müssen daher Verpflichtungen erfüllen, die sie zu einem Großteil gar nicht erfüllen können.

Darüber hinaus sind Definitionen zahlreicher Begriffe sowie die Auslegung wichtiger Vorschriften der Verordnung weiterhin unklar.

„Mag das Ziel grundsätzlich begrüßenswert sein, ist die Umsetzung des Vorhabens im Rahmen der PPWR völlig misslungen“, so Alexander Smuk, Berufsgruppensprecher des Versand- und Internethandels der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Ratlosigkeit und Entsetzen sind seit Wochen ständige Begleiter in den betroffenen Branchen, da viele Handelsunternehmen nicht mehr wissen, wie sie die stetig wachsenden Belastungen aus Brüssel betrieblich bewältigen sollen.

„Wir warnen seit Längerem davor, dass das Maß an bürokratischen und kostspieligen Zusatzverpflichtungen für heimische Versand- und Onlinehändler erreicht ist. Die Vorgaben der Verpackungsverordnung schießen völlig über das Ziel hinaus und können in dieser Form insbesondere von KMU schlicht nicht mehr umgesetzt werden“, so Smuk weiter.

WIE DIE EU IHR EIGENES HERZSTÜCK, DEN BINNENMARKT, ABSCHAFFT

Für besondere Kritik innerhalb der Branche sorgen die Vorschriften für grenzüberschreitende Warensendungen innerhalb Europas. Diese werden für österreichische Versand- und Onlinehändler:innen mit erheblichem Verwaltungsaufwand und hohen zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Ab dem ersten Paket und dem ersten Gramm Verpackungsgewicht, das ins EU-Ausland versendet wird, fallen hohe Abgaben sowie ein beträchtlicher Verwaltungsaufwand für Sammel- und Verwertungssysteme und Bevollmächtigte in anderen Mitgliedstaaten an. Praxistaugliche Ausnahmen für KMU und EPU sowie konkrete Vorstellungen, wie der Vollzug tatsächlich stattfinden soll, fehlen gänzlich.

„Es kann nicht sein, dass eine kleine österreichische Händlerin ihre Geschäftstätigkeit auf anderen europäischen Märkten einstellen muss, weil die Kosten für die Einhaltung der Verpackungsvorschriften höher sind als der erwirtschaftete Umsatz. Der Binnenmarkt schafft sich selbst ab, wenn der grenzüberschreitende Handel von der Europäischen Kommission derart massiv beeinträchtigt wird“, so Smuk abschließend. (PWK376/ST)

Wirtschaftskammer Österreich

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