ÖAMTC: Probleme mit dem Fluggepäck? Das sollten Reisende wissen
ÖAMTC: Probleme mit dem Fluggepäck? Das sollten Reisende wissen
Was bei Gepäckverlust, Verspätung oder Beschädigung zu tun ist
Jedes Jahr gehen weltweit Millionen Gepäckstücke auf Flugreisen verloren, kommen verspätet an oder werden beschädigt. Für Betroffene ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch mit Unsicherheit verbunden. Der ÖAMTC informiert darüber, welche Rechte Reisende haben, welche Fristen einzuhalten sind und wie man im Schadensfall richtig vorgeht.
„Wer am Gepäckband vergeblich auf seinen Koffer wartet, sollte den Vorfall noch am Flughafen am Schalter des Gepäckdienstes melden. Dafür wird in der Regel ein sogenannter Property Irregularity Report (PIR) ausgefüllt. Eine Kopie dieses Formulars – oder die digitale Bestätigung – sollte man unbedingt selbst aufbewahren, da sie für die weitere Abwicklung wichtig werden könnte“, erklärt Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung.
_Fristen beachten und Ansprüche sichern_
Geht aufgegebenes Gepäck verloren, kommt es verspätet an oder wird beschädigt, muss dies der Fluggesellschaft zusätzlich schriftlich gemeldet werden, wenn man Ansprüche geltend machen will. Dabei gelten klare Fristen: Beschädigungen sind unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Gepäcks zu melden. Bei verspätetem Gepäck gilt eine Frist von 21 Tagen ab Zustellung.
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