BWB veröffentlicht Ergebnisse der Branchenuntersuchung Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen

BWB veröffentlicht Ergebnisse der Branchenuntersuchung Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen

Digitale Plattformen haben den Wettbewerb in vielen Bereichen grundlegend verändert. Während in der öffentlichen Diskussion häufig große internationale Technologiekonzerne im Mittelpunkt stehen, können auch Plattformen, die nicht zu den typischen Big-Tech-Unternehmen zählen, in einzelnen Märkten über eine erhebliche Marktmacht verfügen. Spätestens seit der COVID-19-Pandemie haben Plattformen für die Lieferung von Speisen sowohl für Konsumentinnen und Konsumenten als auch für Gastronomiebetriebe stark an Bedeutung gewonnen. Für viele Restaurants sind sie zu einem wichtigen Vertriebskanal geworden.

Die BWB leitete im März 2023 eine Branchenuntersuchung im Markt für Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen aufgrund von Hinweisen zu Wettbewerbsproblemen aus dem Markt, der medialen Berichterstattung sowie auf Grundlage von Gesprächen mit anderen Institutionen und EU-Wettbewerbsbehörden ein.

BEFRAGUNG DES MARKTES

Die BWB fragte in mehreren Schritten Daten und Informationen der zwei marktstärksten Plattformen Foodora und Lieferando sowie von 23 anderen Bestelldiensten und Plattformen ab. Weiters wurden rund 2.500 Gastronomiebetriebe in Wien auf freiwilliger Basis befragt, welche auf den Plattformen gelistet waren.

MARKTENTWICKLUNGEN IN DEN LETZTEN JAHREN

Der österreichische Markt für Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen entwickelte sich in den vergangenen Jahren dynamisch. Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen haben sich innerhalb der Gastronomie in Österreich zu einem wichtigen Faktor etabliert. Es erfolgten Marktaustritte und -eintritte. 2019 verließ Uber Eats in Österreich den Markt. In den darauffolgenden Jahren waren nur die beiden Plattformen Foodora (vormals Mjam) und Lieferando österreichweit aktiv. Mit dem Markteintritt von Wolt im Jahr 2023 erhielt der österreichische Markt einen weiteren Wettbewerber. Wolt startete zunächst in Wien und expandierte in den Folgejahren schrittweise in weitere Städte.

ERGEBNISSE DER BRANCHENUNTERSUCHUNG

Im Rahmen der Branchenuntersuchung analysierte die BWB die verschiedenen Geschäftsmodelle der Plattformen und Bestelldienste, die Marktstrukturen, die Marktpositionen der Plattformen sowie deren wettbewerbsrelevanten Verhaltensweisen.

„_Digitale Plattformen bringen durch innovative Lösungen Restaurants und Kundinnen bzw. Kunden effizient zusammen und setzen neue Impulse für die Gastronomie. Problematisch wird es jedoch, wenn sich die Marktmacht einzelner Plattformen so verfestigt, dass das Gleichgewicht im Wettbewerb verloren geht. Steigende Abhängigkeiten der Restaurants können sich negativ auf Preise, Angebot und Arbeitsbedingungen der Zustellerinnen und Zusteller auswirken._ _Wir haben Ermittlungen wegen des Verdachts des Marktmachtmissbrauchs eingeleitet_“, erklärt Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der BWB.

AUS DER UNTERSUCHUNG DER BWB ERGIBT SICH FOLGENDES BILD FÜR DIESEN MARKT:

BEDEUTUNG VON ONLINE-PLATTFORMEN FÜR DIE LIEFERUNG VON SPEISEN

Die Gastronomie erzielt signifikante Umsatzanteile über die beiden etablierten Plattformen Foodora und Lieferando. Dieser Anteil ist in Wien besonders stark ausgeprägt. Die befragten Restaurants in Wien erzielen durchschnittlich 25 % bis 30 % ihrer gesamten Umsätze aus Online-Bestellungen über Plattformen (Stand 2023).

HOHE MARKTKONZENTRATION UND MARKTEINTRITTSBARRIEREN

Die beiden Plattformen Foodora (Marktanteile von ca. 50–60 %) und Lieferando (ca. 40–50 %) nehmen starke Marktpositionen in Österreich ein. In geografischer Hinsicht unterscheiden sich die Marktanteile dieser beiden etablierten Plattformen jedoch. Grob zusammengefasst ist Foodora marktanteilsmäßig besonders in Wien stark und Lieferando im Rest von Österreich aktiv.

Der Markt ist von erheblichen Eintrittsbarrieren für mögliche neue Wettbewerber geprägt. Indirekte Netzwerkeffekte (zB mehr Restaurants machen Plattformen attraktiver für Endkundinnen bzw Endkunden und umgekehrt erhöht sich für Restaurants die Attraktivität einer Plattform mit der Anzahl der Endkundinnen und Endkunden), hohe Markteintrittskosten sowie wettbewerbsrelevante Verhaltensweisen der etablierten Plattformen erschweren oder verhindern erfolgreiche Markteintritte.

WERBESCHALTUNGEN AUF DEN PLATTFORMEN

Aufgrund der Notwendigkeit, auf Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen möglichst gut sichtbar zu sein, buchen Restaurants verstärkt teure Werbedienstleistungen der Plattformen. Viele Restaurants haben dabei ihre Werbeausgaben von anderen Kanälen auf die Plattformen verlagert. Dadurch verlieren diese Restaurants an anderweitiger Sichtbarkeit bspw. in Suchmaschinen oder sozialen Medien, wodurch sie zunehmend alternative Vertriebsmöglichkeiten zu den Plattformen verlieren. Neben den steigenden Kosten für den Vertrieb auf den Plattformen nimmt folglich auch ihre Abhängigkeit von diesen zusätzlich zu.

DIE BWB HAT FOLGENDE WETTBEWERBSRELEVANTE VERHALTENSWEISEN IDENTIFIZIERT:

EXKLUSIVITÄTSVEREINBARUNGEN

Aus der Untersuchung der BWB ging hervor, dass in einigen Fällen Restaurants nicht auf konkurrierenden Plattformen aktiv sein dürfen. Zum einen erhalten Restaurants im Gegenzug für vertraglich geregelte Exklusivitätsvereinbarungen bessere Vertragskonditionen. Betroffen sind davon insbesondere bekannte und absatzstarke Restaurants. Zum anderen gibt es Hinweise, dass für Restaurants die Teilnahme an profitablen Rabattaktionen von Plattformen an eine Pausierung des Angebots auf konkurrierenden Plattformen während des Aktionszeitraums geknüpft ist. Die der BWB vorliegenden Daten zeigen, dass zeitgleich mit dem Markteintritt von Wolt in Wien die Anzahl und das Ausmaß von Rabattaktionen von Foodora stark anstiegen.

Exklusivitätsvereinbarungen sind aus kartellrechtlicher Sicht nicht zwingend unzulässig. Sie können jedoch wettbewerbsrechtlich problematisch werden, wenn marktbeherrschende Unternehmen damit den Marktzugang für die Konkurrenz erschweren oder den Wettbewerb erheblich beschränken.

BESTPREISKLAUSELN

Bestpreisklauseln untersagen Restaurants, ihre Leistungen auf den eigenen Online-Kanälen (enge Klauseln) oder auf anderen Plattformen (weite Klauseln) günstiger anzubieten, was den Preiswettbewerb abschwächen kann.

In den Verträgen von einer Plattform kommen Bestpreisklauseln vor. Diese betreffen die eigenen Online-Kanäle der Restaurants (enge Bestpreisklauseln) und werden in der Praxis offenbar nicht konsequent durchgesetzt. Zwar gibt es keine Hinweise auf erhebliche wettbewerbliche Auswirkungen dieser Klauseln, ihre wirtschaftliche Notwendigkeit ist jedoch aus mehreren Gründen zu hinterfragen.

UNGÜNSTIGE KONDITIONEN UND INTRANSPARENZ

Ungünstige Konditionen und Intransparenz können einen Ausbeutungsmissbrauch darstellen. Aus der Marktbefragung ging hervor, dass die Plattformen einseitige Vertragsänderungen vornahmen und für Restaurants keine Verhandlungsmöglichkeiten bei den Verträgen bestanden.

Ein befragtes Restaurant beschrieb bspw. das Verhältnis zwischen Plattformen und Restaurantpartner drastisch: _„Lieferando und Foodora sind die stärksten und irgendwie sind wir gezwungen, mit denen zu arbeiten. Ich fühle mich als Arbeiter statt als Partner.“_

Einige Teile der AGB der etablierten Plattformen sind zum Nachteil der Restaurants. Bspw. sehen die AGB einer Plattform Strafzahlungen/Stornogebühren von bis zu EUR 10,00 etwa für längere Zubereitungszeiten als auf dem Bestellschein angeführt oder nicht angenommene bzw. abgelehnte Bestellungen vor. Die befragten Restaurants kritisierten diese hohen Strafzahlungen. Auf Rückfrage begründete die Plattform derartige Gebühren damit, dass dadurch negative Kundenerfahrungen bspw. aufgrund von Stornierungen vermieden werden sollen.

KOMMUNIKATION MIT PLATTFORMEN – RECHTE NACH DEM DIGITAL SERVICES ACT

Etwa ein Drittel der befragten Restaurants hob ihre Unzufriedenheit im Hinblick auf Kommunikation und mangelnde Erreichbarkeit der Plattformen hervor. Eine Plattform erklärte die Kommunikationsprobleme damit, dass es zu geschäftstypischen Auslastungsspitzen kommen könne und wies darauf hin, diese Probleme lösen zu wollen. Bietet eine Plattform ihren Nutzerinnen und Nutzern keine ausreichende Möglichkeit zur direkten und effizienten Kontaktaufnahme, kann dies den Anforderungen des europäischen Digital Services Act widersprechen.

Für die Aufsicht über die Einhaltung des Digital Services Act ist in Österreich die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als Koordinatorin für digitale Dienste zuständig. Gastronomiebetriebe, die von fehlenden oder schleppenden Kommunikationsmöglichkeiten bei den Plattformen betroffen sind, können sich mit einer Beschwerde direkt an die KommAustria wenden. Alle Informationen zu Beschwerden nach dem Digital Services Act bietet die KommAustria auf der Website beschwerde.rtr.at an.

ERMITTLUNGEN

Die BWB hat Ermittlungen wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung aufgenommen.

Ermittlungen ermöglichen es der BWB, kartellrechtlich relevante Sachverhalte umfassend aufzuklären. Sie können zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, aber auch zur Einstellung des Verfahrens führen. Für die betroffenen Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.

RÜCKMELDUNGEN ZUR BRANCHENUNTERSUCHUNG

Sie können gerne Ihre Überlegungen und Anregungen zur Branchenuntersuchung per E-Mail an wettbewerb@bwb.gv.at senden.

Konkrete Beschwerden können Sie online über die Homepage der BWB unter „BESCHWERDE EINBRINGEN“ oder anonym über das WHISTLEBLOWINGSYSTEM der BWB einmelden.

Sarah Fürlinger LL.M., LL.M.

Referatsleiterin Information und Publikationen | Pressesprecherin

Bundeswettbewerbsbehörde

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