Auflage eines Entwurfes für eine Verordnung der Wiener Landesregierung zur öffentlichen Einsicht

Auflage eines Entwurfes für eine Verordnung der Wiener Landesregierung zur öffentlichen Einsicht

Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Verordnungsentwurf ausgearbeitet:

ENTWURF EINER VERORDNUNG DER WIENER LANDESREGIERUNG MIT DER DIE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG ZUM WIENER WOHN- UND PFLEGEHEIMGESETZ – WWPG GEÄNDERT WIRD.

Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm

abrufbar und liegt beim Magistratischen Bezirksamt in der Zeit von 14. September 2026 bis 12. Oktober 2026 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.

Zum Verordnungsentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

post@ma40.wien.gv.at

oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht werden, es sei denn die Veröffentlichung wird seitens der bzw. des Stellungnehmenden ausdrücklich untersagt.

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