IGGÖ zur ersten Schulwoche mit Kopftuchverbot: Warnung vor Druck auf Schülerinnen im Schulalltag
IGGÖ zur ersten Schulwoche mit Kopftuchverbot: Warnung vor Druck auf Schülerinnen im Schulalltag
Eine Woche nach Inkrafttreten des Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 14 Jahren zeigt sich für die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), wovor sie von Anfang an gewarnt hat: Ein Gesetz, das mit dem Schutz des Kindeswohls begründet wurde, bringt genau diese Kinder in der Schule unter Druck.
Eltern berichten von Fällen, in denen Schülerinnen über längere Zeit vor dem Sekretariat warten mussten und nicht in ihre Klasse zurückkehren durften, nach Hause geschickt wurden oder wiederholt zu Gesprächen am Gang angehalten wurden. Im Rahmen dieser Gespräche sei den Mädchen unter anderem vermittelt worden, dass ihre Eltern aufgrund ihres Verhaltens mit Konsequenzen bzw. Strafen rechnen müssten. Das Bildungsministerium hat in seinen eigenen Informationen festgehalten, dass die Aufforderung respektvoll und vertraulich zu erfolgen hat, dass es keine Konsequenzen für die Schülerin gibt und dass einem Mädchen niemand das Kopftuch abnehmen darf. Jeder Fall, in dem das nicht eingehalten wird, ist einer zu viel!
Die IGGÖ steht zu diesen Vorfällen mit dem Bildungsministerium in laufendem Austausch, damit die zuständigen Stellen dort tätig werden können, wo es notwendig ist.
Präsident Ümit Vural: „Die IGGÖ hat immer deutlich gesagt: Wir halten uns an das Gesetz und wir führen die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung dort, wo sie hingehört: vor dem Verfassungsgerichtshof. Ebesno darf kein Kind für ein Gesetz verantwortlich sein, das sich an die Eltern richtet. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat schon vor Schulbeginn vor würdeverletzenden Übergriffen gewarnt und diese Woche die Schulen daran erinnert, dass das Diskriminierungsverbot auch bei der Umsetzung dieses Gesetzes gilt. Diese Warnung war berechtigt. Ein Mädchen, das weinend vor dem Sekretariat sitzt, ist kein Vollzug, sondern ein Versagen.“
Die IGGÖ appelliert daher an alle Schulleitungen und Lehrkräfte, sich an die Vorgaben des Ministeriums zu halten und den Schülerinnen in dieser für sie schwierigen Situation mit Respekt zu begegnen. Betroffene Familien werden gebeten, sich bei Problemen an die zuständige Bildungsdirektion oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft zu wenden und Vorfälle über das Kontaktformular auf www.derislam.at auch der IGGÖ zu melden.
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ)
Telefon: 01/526 31 22
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