Missbrauchsfälle an Kindern und Jugendlichen: Schutz und Hilfe für betroffene Kinder müssen im Mittelpunkt stehen

Missbrauchsfälle an Kindern und Jugendlichen: Schutz und Hilfe für betroffene Kinder müssen im Mittelpunkt stehen

Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren appelliert an die Verantwortung der Medien und verweist auf professionelle Hilfsangebote

Immer wieder gelangen Fälle von Missbrauch an Kindern an die Öffentlichkeit und werden – besonders wenn es sich um prominente Täter oder Opfer handelt – zum Gegenstand ausführlicher medialer Berichterstattung.

Der Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren weist in diesem Zusammenhang die Medien auf ihre besondere Verantwortung im Umgang mit Gewalt an Kindern und Jugendlichen hin und fordert dazu auf, folgende Grundsätze zu beachten:

* Die persönliche Würde und die gesetzlichen Rechte jedes Kindes sind immer und unter allen Umständen zu respektieren. Dieses Prinzip steht über allen anderen Anforderungen an die Berichterstattung. Der Schutz des einzelnen Kindes steht insbesondere auch über der Förderung anderer Kinderrechte und -interessen, so wichtig diese aus gesellschaftlicher oder politischer Perspektive auch sein mögen.
* Gewalt an Kindern emotionalisiert und wird oft genutzt, um die damit zusammenhängende gesellschaftliche Empörung für bestimmte Zwecke zu instrumentalisieren, etwa für die Forderungen nach drastischen Strafen oder pauschale Fremdzuschreibungen von Täterschaft an bestimmte Gruppen. Eine sachliche, nicht dramatisierende Sprache sowie korrekte Einordnung von Täterschaft wirken dem entgegen. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz seiner Privatsphäre. Dieses gilt bei Kindern ausnahmslos auch unausgesprochen. Der Schutz vor negativen Folgen der Berichterstattung in Form von Repression, Vergeltung oder öffentlicher Zurschaustellung liegt dabei vollumfänglich in der Verantwortung der Berichterstattenden.
* Wenn trotz Anonymisierung oder Namensänderung des Opfers Gefahren welcher Art auch immer für das Kind, seine Geschwister oder andere Minderjährige bestehen, ist von einer Berichterstattung abzusehen.
* Jedes kindliche Gewaltopfer ist zu anonymisieren. Die Anonymisierung muss hundertprozentige Sicherheit bieten: Im Text ist der Name komplett wegzulassen, die Verwendung des Initials ist weder für Vornamen noch Nachnamen zulässig. Bei Verwendung von Bildern ist das Gesicht unkenntlich zu machen, dabei ist auch auf technische Nichtwiederherstellbarkeit zu achten.
* In besonderen Ausnahmefällen suchen Kinder aktiv den Kontakt zu Journalist:innen, um von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen. Journalist:innen haben in diesen (seltenen) Fällen die berufsethische Pflicht, die Folgen einer Identifizierung des Opfers zu bedenken und sie gegebenenfalls – auch gegen den Willen des Kindes – zu unterlassen.

PROFESSIONELLE BERATUNG BEI VERDACHT AUF GEWALT

„Für uns in den Kinderschutzzentren stehen die betroffenen Kinder im Mittelpunkt und es geht uns um deren Sicherheit und Wohlergehen. Daher helfen wir rasch und professionell bei allen Formen von Gewalt an Kindern“, erklärt Hedwig Wölfl, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Österreichischer Kinderschutzzentren.

In den 36 Österreichischen Kinderschutzzentren und unserem Digitalen Kinderschutzzentrum erhalten Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen professionelle Beratung bei Verdacht auf Gewalt und Missbrauch. Auch bei vagen Verdachtsmomenten, fehlenden Sachbeweisen oder sehr jungen Kindern ist rasche fachliche Beratung wichtig. Im Rahmen der Anzeigenberatung wird gemeinsam geklärt, welche Schritte notwendig und sinnvoll sind und wie die emotionale und äußere Sicherheit der Kinder wiederhergestellt werden kann.

Der Bundesverband fordert darüber hinaus mehr Gewaltprävention in allen Institutionen. Bereits kleine Kinder, die Berührungen erleben, die sie als unangenehm empfinden und diese noch nicht einordnen können, brauchen Unterstützung und verlässliche Vertrauenspersonen.

MEDIEN KÖNNEN EINEN WICHTIGEN BEITRAG ZUM KINDERSCHUTZ LEISTEN

„Medien können einen sehr wichtigen Beitrag zum Kinderschutz leisten, indem sie aufklären, benennen und Hilfewege aufzeigen. Insofern ist es auch wichtig, dass voyeuristischen Spekulationen über Täter kein Raum in der Berichterstattung gegeben wird, sondern die Hilfe für die Opfer im Mittelpunkt steht“, betont Hedwig Wölfl.

HILFE UND UNTERSTÜTZUNG FÜR BETROFFENE

Die Österreichischen Kinderschutzzentren bieten Beratung und Unterstützung bei Gewalt und Missbrauch. Betroffene Kinder und Jugendliche können zudem psychosoziale und juristische Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Diese unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und begleitet sie vor, während und nach einem Strafverfahren.

WEITERE INFORMATIONEN UND ANLAUFSTELLEN:

* Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren: www.oe-kinderschutzzentren.at
* Österreichische Kinderschutzzentren: www.kinderschuetzen.at
* Digitales Kinderschutzzentrum: www.digitales-kinderschutzzentrum.at
* Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche: www.pb-fachstelle.at

Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
E-Mail: info@oe-kinderschutzzentren.at
Website: https://www.oe-kinderschutzzentren.at
Website: https://digitales-kinderschutzzentrum.at/

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