Rechenzentrum Kronsdorf: Umweltorganisation begrüßt geplante Evaluierung des UVP-Feststellugnsbescheids
Rechenzentrum Kronsdorf: Umweltorganisation begrüßt geplante Evaluierung des UVP-Feststellugnsbescheids
Bei Verankerung der UVP-Pflicht braucht es auch Genehmigungskriterien
Die UVP-erfahrene Umweltorganisation VIRUS begrüßt den Vorstoß von Oberösterreichs Landesrat Kaineder, der den negativen UVP-Feststellungsbescheid aus 2020 für das umstrittene „Google-Rechenzentrum“ in Kronsdorf nochmals überprüfen lassen möchte. UVP-Experte Wolfgang Rehm: „Dieser Bescheid beruht auf einer physikalisch völlig falschen Zumutung, Niederösterreich hat betreffend die geplanten Anlage Leopoldsdorf nun gezeigt wie es geht, das kann aber nur ein erster Schritt sein.“
Da es keinen eigenen Tatbestand im Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetz für Rechenzentren gebe – bei der Erstellung hätten sich derartige Anlagen schlicht noch nicht auf dem Radar der Legistik befunden – könne derzeit nur auf andere Tatbestände zurückgegriffen werden. Neben der Kategorie „Industrie und Gewerbeparks“ worauf oberösterreichische Landesbehörde gar nicht geprüft habe, obwohl der Flächenschwellwert überschritten worden sei sowie „Logistikzentren“ und „Städtebauvorhaben“ käme dafür weiters der Tatbestand „Thermische Kraftwerke oder andere Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 200 MW“ in Frage, auf den die Behörde 2020 ihren Fokus gelegt habe. Den offenbar äußerst unkonkreten Vorlagen der Projektwerber ließen sich eine hinreichend große Anlagenleistung für eine Notstromversorgung und entsprechende Treibstofflager entnehmen. „Dabei hat die physikalisch offensichtlich nicht ausreichend gebildete Behörde verkannt, dass Turbinen einerseits und Motoren andererseits unterschiedliche technische Ausprägungen von Wärmekraftmaschinen sind und Bewegungsenergie auch beim Dieselmotor nicht unmittelbar aus dem Nichts, sondern aus der thermischen Energie von Verbrennungsprozessen entsteht, und hat sie daher die Klassifikation als thermische Stromerzeugung unzutreffend verneint,“ so Rehm. In einem ähnlich gelagerten Fall in Leopoldsdorf bei Wien hat die Niederösterreichische Behörde nun zutreffend anders entschieden. „EU-Recht verlangt, dass alle Vorhaben, von denen erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen können einer UVP unterzogen werden. Eine rechtswidrig unterbliebene Prüfung ist nachzuholen, bereits zu Unrecht vorab erlassene Bescheide können unter Umständen für nichtig erklärt werden,“ weiß Rehm. Besser als das aktuelle behelfsmäßige Vorgehen sei die dringend gebotene Verankerung im Gesetz, die jedoch begleitende Kriterien benötige. „Für eine UVP brauchte es auch spezifische Kriterien nach denen eine Genehmigung gewährt oder versagt werden kann und mittels derer Auflagen vorgeschrieben werden können. Es wäre besser diese nicht indirekt ableiten zu müssen,“ so Rehm abschließend.
Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender