Wettbewerbsbehörde folgt Sachverhaltsdarstellung und ist bereit Verfahren gegen Energiekonzerne einzuleiten

Wettbewerbsbehörde folgt Sachverhaltsdarstellung und ist bereit Verfahren gegen Energiekonzerne einzuleiten

Betroffene haben die Möglichkeit, im Rahmen des Privat Enforcement Schadenersatzforderungen geltend zu machen

Prof. Dr. Georg Zanger, M.B.L.-HSG
Rechtsanwalt
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