NEOS: Das Epidemiegesetz erlaubt nicht, Menschenrechte außer Kraft zu setzen
NEOS: Das Epidemiegesetz erlaubt nicht, Menschenrechte außer Kraft zu setzen
Stephanie Krisper: „Asylwerber_innen, die nach Österreich kommen, sollen zwei Wochen unter Quarantäne gestellt werden.“
Wien (OTS) – Sehr skeptisch sieht NEOS-Asylsprecherin Stephanie Krisper das De-Facto-Einreiseverbot für Asylwerber_innen: „Es ist richtig, dass laut Epidemiegesetz die Einreise nach Österreich eingeschränkt werden kann. Aber de facto zu verbieten, dass Menschen Asylanträge stellen verstößt gegen Verfassungsrecht und ist menschenrechtswidrig: Es verstößt gegen das Non-refoulement-Gebot, also das Gebot Menschen nicht in Länder zurück zu schicken, in denen ihnen Gefahr von Folter oder einer anderen sehr schweren Menschenrechtsverletzung droht. Kettenabschiebungen über unsichere Länder sind damit auch verboten. Asylanträge müssen in Österreich weiterhin möglich sein.“
Man gewinne durch herumirrende Asylwerber_innen auch nur einen Unsicherheitsfaktor mehr in Zeiten von Corona. Viel sicherer sei es-wie NEOS bereits zuvor gefordert hatten-, einreisende Asylwerber_innen zwei Wochen unter Quarantäne zu stellen. „So können wir das Menschenrecht auf Stellung eines Asylantrags garantieren und gleichzeitig die Gesundheit aller Menschen in der EU besser schützen. Da laut Innenministerium aktuell während der Corona-Krise – wie zu erwarten war – ohnehin nur sehr wenige Asylwerberinnen und Asylwerber nach Österreich kommen, ist dies problemlos zu schaffen. Ich appelliere an ÖVP und Grüne, auch in Krisenzeiten die Menschenrechte einzuhalten“, schließt Krisper.
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