Pressekonferenz anlässlich der Verfassungsklage gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit bei Palästina-Demonstrationen
Pressekonferenz anlässlich der Verfassungsklage gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit bei Palästina-Demonstrationen
Solidarität mit Palästina ist durch die Verfassung geschützt. Das Eintreten für Menschenrechte, Demokratie und gegen Völkermord darf nicht verboten werden
Seit Oktober 2023 wurden in Österreich zahlreiche Versammlungen, die sich für Menschenrechte und gegen Völkerrechtsverletzungen in Palästina aussprechen, behördlich untersagt oder polizeilich aufgelöst. Gegen diese Praxis hat nun die renommierte Dr.in Anwältin Astrid Wagner eine Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Der Verfassungs- und Grundrechtsexperte Dr. Thomas Prader, ehemaliger Landessprecher der Wiener Grünen, unterstützt die Initiative.
Im Zentrum der Kritik steht ein Erlass des Justizministeriums, der bestimmte Äußerungen wie die Forderung nach einem freien Palästina „from the river to the sea“ oder den Begriff „Intifada“ faktisch unter Verbot stellt. Diese Vorgaben führten in der Praxis zu weitreichenden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit. “Die selektive Einschränkung der Versammlungsfreiheit steht im Widerspruch zu fundamentalen verfassungsrechtlichen Grundsätzen”, betont Thomas Prader. „Das friedliche Eintreten für Menschenrechte und die Gleichbehandlung aller Menschen in Palästina oder an derswo muss in einem Rechtsstaat wie Österreich möglich bleiben.“
Palästina Solidarität Österreich
Dr. Irina Vana
Telefon: 0043 680 4402085
E-Mail: info@palaestinasolidaritaet.at
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