BWB und E-Control erarbeiten Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten: Begutachtungsfrist bis 20.1.2026
BWB und E-Control erarbeiten Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten: Begutachtungsfrist bis 20.1.2026
Energie Task Force erarbeitete Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten – Begutachtungsfrist läuft bis 20. Jänner 2026
Im Juni 2025 wurde der Abschlussbericht der Taskforce Energie von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der E-Control veröffentlicht. Dabei wurde unter anderem die Erarbeitung eines Fairnesskatalogs mit wettbewerblichen Leitplanken für Strom- und Gaslieferanten auf dem österreichischen Endkundenmarkt angekündigt. „Die Energiemärkte sind ein Fokusbereich für die BWB. Der Fairnesskatalog kann einen Beitrag für faire Marktbedingungen und Preise leisten. Er soll Compliance Anstrengungen in diesen Märkten unterstützen. Wir geben Unternehmen und Dritten die Möglichkeit, jetzt zum Entwurf Stellung zu nehmen.“, erläutert die Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf.
FAIRE UND VERLÄSSLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ALS ZIEL
Im Fairnesskatalog sind Wohlverhaltensregeln für die Strom- und Gaslieferanten aufgestellt, die ergänzend zu den geltenden gesetzlichen Mindeststandards zu sehen sind. „Ziel ist es, allen Marktteilnehmern, insbesondere den Endkund:innen, faire und verlässliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten und wettbewerbsfreundliches Verhalten der Unternehmen zu fördern.“, betont der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch. Und Natalie Harsdorf ergänzt weitere Details:
„Der Katalog legt den Fokus auf Diskriminierungen wie zum Beispiel unklare Verträge oder eine ungerechte Behandlung verschiedener Kundengruppen. Darüber hinaus enthält er Hinweise für Lieferanten zu den Themen Transparenz und Verbraucherschutz. Dazu gehört etwa, dass die Unternehmen Monatsrechnungen anbieten oder auch ein vorausschauender Umgang mit Krisensituationen.“
DIE TASKFORCE ENERGIE DER BWB UND E-CONTROL
Die Taskforce Energie der BWB und der E-Control wurde 2023 als Reaktion auf die Marktverwerfungen des Jahres 2022 gebildet und analysierte den österreichischen Strom- und Gasmarkt in mehreren Bereichen. Die umfassenden Analysen der Taskforce haben gezeigt, dass es zu einem Einbruch des Wettbewerbs gekommen ist, der sich nur langsam wieder erholt. Mangelnde Transparenz, Kreuzbeteiligungen und regionale Fragmentierung wurden strukturell als wettbewerbshemmend identifiziert.
Der Fairnesskatalog ist rechtlich unverbindlich und bindet weder österreichische Gerichte und Behörden noch die europäischen Institutionen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt und sind in jedem Fall einzuhalten.
DIE KONSULTATION
Die Konsultation zum Fairnesskatalog startet mit 9. Dezember 2025 und läuft sechs Wochen, ENDET DAMIT AM 20. JÄNNER 2026. Die Strom- und Gaslieferanten sowie alle weiteren Stakeholder sind eingeladen, ihre Rückmeldungen bis zu diesem Zeitpunkt per Mail an konsultation@bwb.gv.at einzureichen. Die Veröffentlichung der finalen Version des Fairnesskatalogs ist für den Februar 2026 geplant.
Bundeswettbewerbsbehörde
Sarah Fürlinger, LL.M., LL.M.
Telefon: +43 664 81 31 775
E-Mail: sarah.fuerlinger@bwb.gv.at
Website: https://www.bwb.gv.at
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E-Control
Mag. Bettina Ometzberger
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E-Mail: bettina.ometzberger@e-control.at
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