WKÖ-Klacska: Verkehrswirtschaft erzielt Teilerfolg bei der Ökologisierung von Unternehmensflotten

WKÖ-Klacska: Verkehrswirtschaft erzielt Teilerfolg bei der Ökologisierung von Unternehmensflotten

Neuer Vorschlag der EU-Kommission ohne Kaufverpflichtung für emissionsfreie Fahrzeuge ist ebenso zu begrüßen wie das Aus vom Verbrenner-Aus

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Ökologisierung von Firmenflotten vorgelegt, der im Vergleich zu den ursprünglichen Zielen deutlich praxisnäher ist. „Anders als es davor vorgesehen war, sind schwere Nutzfahrzeuge nun vom Entwurf ausgenommen. Das ist für uns ein großer Erfolg nach einem Jahr intensiver Lobbyingarbeit und kommt dem Schwerverkehr, aber auch Bussen zugute“, sagt Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Statt eines direkten Kaufzwanges für Unternehmen, hat die Kommission es nun vorgezogen, die Verantwortung den Mitgliedstaaten zu übertragen.

Dies ist Klacska zufolge „ein bedeutender Teilerfolg und Schritt in die richtige Richtung“. Denn es sei noch mit Versuchen zu rechnen, schwere Nutzfahrzeuge in den aktuellen Vorschlag im Europäischen Parlament und im Rat einzubringen. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen und wachsam bleiben, dass zukünftige Versuche, den jetzigen Vorschlag wieder zu verschärfen, erfolglos bleiben.“

Kommt der Vorschlag in der jetzigen Form, dann sind verbindliche Ziele auf Ebene der Mitgliedstaaten festzulegen, um die Einführung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge durch große Unternehmen zu fördern. Vorgaben, wie die Mitgliedstaaten diese Ziele erreichen sollen, gibt es keine. „Theoretisch könnte das auch durch Anreize und Steuern anstelle von Kaufquoten geschehen, auch wenn das aufgrund der hoch angesetzten Ziele unwahrscheinlich ist. Wir werden uns jedenfalls dafür einsetzen, dass die nationale Umsetzung für die Unternehmen der Verkehrswirtschaft praxistauglich erfolgt und nicht zu überbordenden Belastungen führt“, so Klacska.

ETAPPENSIEG AUCH BEI DER ÜBERARBEITUNG DER CO₂-FLOTTENGRENZWERTE FÜR PKW UND NUTZFAHRZEUGE

Die Überarbeitung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw und Transporter im Zuge des sogenannten Automotive Packages markiert einen wichtigen Paradigmenwechsel. Erstmals wird das Festhalten an einer reinen Abgasmessung aufgegeben. Hersteller können ihre CO₂-Emissionsreduktionsziele künftig teilweise auf Basis nachhaltiger, erneuerbarer Kraftstoffe anpassen. „Dies bedeutet einen wichtigen Schritt weg von einem rein abgasbasierten Ansatz. Es wird anerkannt, dass Dekarbonisierung nicht nur durch Fahrzeuge, sondern auch durch Kraftstoffe erreicht werden kann“, resümiert Klacska.

Darüber hinaus eröffnet die Festlegung eines Emissionsreduktionsziels von 90 % statt 100 % bis 2035 für Pkw und Transporter, das sogenannte „Aus vom Verbrenner-Aus“ neue Möglichkeiten für alternative Verbrennungstechnologien. Dennoch seien die Spielräume aus Sicht der Verkehrswirtschaft „noch zu eng gefasst, um wirkliche Flexibilität zu erreichen“, so Klacska. „Die Definition von „sauber“ ist weiterhin sehr restriktiv, das Gutschriftsystem ist stark begrenzt, und der Mechanismus greift erst ab 2035. Die angekündigten Änderungen im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge geben den Unternehmen zwar mehr Klarheit, sind aber allein nicht ausreichend“, so Klacska, der insgesamt daher einen wichtigen Etappensieg sieht, dem aber weitere Schritte in Richtung praxistauglicher Lösungen folgen müssen. (PWK554/DFS)

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