ÖAMTC: Vorsicht, Schlagloch – wer haftet bei einem Fahrzeugschaden?

ÖAMTC: Vorsicht, Schlagloch – wer haftet bei einem Fahrzeugschaden?

Nach Frostschäden auf der Straße Ausschau halten, angepasste Fahrweise wichtig

Der teils strenge Winter heuer in Österreich sorgt wieder für etliche Schlaglöcher im Straßennetz: Bei Minusgraden friert das Wasser, das über Risse in die Straße eingedrungen ist, und zerreißt schließlich den Belag. Übersieht man solche Löcher und fährt ungebremst hindurch, kann das teure Schäden an Reifen und Felgen zur Folge haben. „Der Straßenerhalter kann unter Umständen für Schäden durch Schlaglöcher haftbar gemacht werden. Aber auch Fahrzeuglenkende selbst müssen in solchen Fällen ihre Fahrweise an den Straßenzustand anpassen – das heißt: vorausschauend fahren und die Geschwindigkeit reduzieren. Wer das nicht tut, könnte im Schadensfall leer ausgehen“, erläutert Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung.

Achtung: Auf kostenlos benutzbaren Straßen (Orts-, Landes- und Bundesstraßen) haften Bund, Land oder Gemeinde nur bei grober Fahrlässigkeit. „Von grober Fahrlässigkeit spricht man zum Beispiel dann, wenn ein ausgeprägtes Schlagloch in der Fahrbahn schon länger bekannt ist, der zuständige Straßenerhalter aber nichts dagegen getan hat und die Stelle weder abgesichert noch gekennzeichnet wurde“, erklärt Authried. “Auf kostenpflichtigen Straßen – z. B. Autobahnen und Schnellstraßen – führt bereits eine leichte Fahrlässigkeit zu einer Haftung des Straßenerhalters. Dieser muss im Falle eines Fahrzeugschadens beweisen, dass er alles unternommen hat, um die Gefahrenquelle rechtzeitig und effektiv zu beseitigen bzw. abzusichern – oder eben, dass ihm das aus gewissen Gründen unmöglich war.”

_Zwtl.: Im Schadensfall alles dokumentieren_

Wenn es durch Frostaufbrüche zu Schäden am Fahrzeug oder gar zu einem Unfall gekommen ist, empfiehlt der ÖAMTC-Rechtsberater, alle Details mit Fotos zu dokumentieren und gegebenenfalls Daten von Zeug:innen zu notieren. Auch ein polizeiliches Unfallprotokoll kann für die anschließende Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hilfreich sein.

Die ÖAMTC-Rechtsberatung steht Mitgliedern mit kostenloser Beratung und Unterstützung hilfreich zur Seite und kann insbesondere die individuellen Erfolgsaussichten für ein allfälliges Verfahren einschätzen. Alle Kontaktmöglichkeiten findet man unter www.oeamtc.at/rechtsberatung. Bei Notfällen, die einer sofortigen Unterstützung bedürfen, sind die ÖAMTC-Jurist:innen auch in der Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen erreichbar.

Aviso an die Redaktionen: Bildmaterial zur Aussendung steht im ÖAMTC-Presseportal unter www.oeamtc.at/presse zum Download zur Verfügung.

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender