Ein anderer Pflanzenschutz ist möglich!

Ein anderer Pflanzenschutz ist möglich!

IBMA-DA: Geplante EU-Vereinfachungen könnten biologischen Pflanzenschutz massiv voranbringen

Wie dringend die Forcierung von Bio-Pflanzenschutzmitteln ist, zeigt eine unlängst in der Fachzeitschrift _Nature _veröffentlichte Studie. Demnach sind 70 Prozent der Böden in Europa mit chem.-synth. Pflanzenschutzmittel-Rückstände kontaminiert. Diese beeinträchtigen die Artenvielfalt und gefährden ein intaktes Bodenleben. Selbst in Wäldern konnten Pestizide nachgewiesen werden – vermutlich wurden sie durch Abdrift dorthin verfrachtet. Es braucht mehr umweltfreundlichere Wirkstoffe. Aus diesem Grund befürwortet der IBMA-DA (Internationaler Dachverband der Bio-Pflanzenschutzmittelhersteller in Deutschland und Österreich) den aktuell diskutierten EU-Änderungsvorschlag zur Pflanzenschutz-Verordnung (COM (2025) 1030) ausdrücklich. Allerdings sollte sich das Vereinfachungspaket wie von Agrarkommissar Hansen vorgeschlagen und vom Europa Parlament verabschiedet nur auf Maßnahmen für den biologischen Pflanzenschutz fokussieren. Danach sollen biologische Pflanzenschutzmittel u.a. beschleunigt zugelassen werden können – sowohl auf nationaler Ebene als auch durch die EU, ohne dass die Risikobewertung abgeschwächt wird.

KLARE DEFINITION

Eine bedeutende Neuerung stellt eine vorgeschlagene Definition des biologischen Pflanzenschutzes dar. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass biologische Pflanzenschutzlösungen in Zulassung und Anwendung gezielt gefördert werden können. Sehr positiv bewertet der Verband außerdem den Vorschlag, für biologische Mittel künftig nur noch ein Zulassungsverfahren für den gesamten EU-Raum vorzusehen – statt wie bisher drei getrennte Verfahren für die drei EU-Zonen Süd, Zentral und Nord. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung relevant, da sich klimatische Bedingungen zunehmend angleichen und sich Schädlinge sowie Krankheiten immer schneller über alle Zonen hinweg ausbreiten. Landwirten in der gesamten EU können dadurch neue biologische Pflanzenschutzmittel rascher zur Verfügung gestellt werden.

Der Verband sieht den derzeitigen Definitionsvorschlag der Europäischen Kommission allerdings auch kritisch. Er erlaubt unter der „Marke Bio“ auch synthetische Wirkstoffe, wenn sie „funktional ident“ und „strukturell ähnlich“ sind. Die Begriffe sind nicht definiert und lassen sich nach Auffassung des Verbandes fachlich kaum trennscharf anwenden. Eine eindeutige Abgrenzung gegenüber chemisch-synthetischen Wirkstoffen ist damit nicht gewährleistet. IBMA-DA spricht sich deshalb ausdrücklich für eine herkunftsbezogene Definition aus, die herausstellt, dass „biologischer Pflanzenschutz“ nur Wirkstoffe natürlichen Ursprungs sowie naturidente Wirkstoffe umfasst, wenn sie synthetisch hergestellt werden. Dazu gehören Mikroorganismen, Pheromone, Naturstoffe und Nützlinge.

„ANGEMESSENE ALTERNATIVEN“?

Brigitte Kranz, Geschäftsführerin des IBMA D/A, verweist auf die zunehmende Zahl wissenschaftlicher Publikationen, die negative Folgen aktueller Pflanzenschutzpraktiken für Mensch und Umwelt aufzeigen. „Die sollten wir ernst nehmen und intensiv an wirtschaftlichen, alternativen Strategien arbeiten. Stattdessen wird über legale Ausnahmegenehmigungen eine Hintertür für Substitutionskandidaten geöffnet, gleichzeitig auf die Erstellung von Ausstiegsplänen verzichtet, und damit ein Weiter-wie-bisher ermöglicht.“ Sie bezieht sich auf eine unscheinbare Änderung in Artikel 4(7) und Artikel 20 in der Pflanzenschutzverordnung VO (EG) 1107/2009. Demnach sollen nur noch „angemessene“ und nicht mehr alle „verfügbaren“ Alternativen betrachtet werden um Wirkstoffe weitere 5 Jahre am Markt zu halten, die eigentlich nicht mehr den europäischen Zulassungsvorgaben entsprechen. In Zulassungsverfahren wird die hinreichende Wirksamkeit der Wirkstoffe nachgewiesen. Wer entscheidet also bei zugelassenen Mitteln im Nachlauf was angemessen ist? Werden dabei Folgekosten für Umwelt, Gesundheit und Trinkwasseraufbereitung berücksichtigt? „Landwirte und Gartenbauer stehen unter großen Druck, sie müssen ökonomisch und gleichzeitig ökologisch verantwortlich handeln. Mit mehr biologischem Pflanzenschutz kann das auch in Zukunft gelingen. Der biologische Pflanzenschutz sollte deshalb nicht aus dem Markt gedrängt werden, um Ausnahmen zu rechtfertigen “ so Kranz abschließend.

www.ibma-da.org

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