FPÖ – Mayer: „Einspruch gegen neue Verschärfung der EU-Gebäuderichtlinie“
FPÖ – Mayer: „Einspruch gegen neue Verschärfung der EU-Gebäuderichtlinie“
Der steirische freiheitliche EU-Abgeordnete Georg Mayer kündigt für das März-Plenum einen formellen Einspruch gegen einen delegierten Rechtsakt der Europäische Kommission zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) an. Die Kommission will mit einer Änderung von Anhang III der Richtlinie (EU) 2024/1275 eine verbindliche EU-weite Methodik zur Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials von Gebäuden festlegen. Laut dem langjährigen Mitglied des Energieausschusses Georg Mayer überschreitet sie damit ihre Befugnisse, die ihr der schon inhaltlich wohlstandsvernichtende Basisrechtsakt zuteilwerden ließ.
„Hier wird unter dem Deckmantel einer technischen Anpassung de facto neue Gesetzgebung geschaffen – mit massiven wirtschaftlichen Folgen“, so Mayer, denn die zu erwartenden Folgen dieser als technischen Anpassung getarnten Ausweitung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie sind zusätzliche Bürokratie und technische Auflagen für Bauunternehmen, steigende Baukosten und weitere Verteuerung von Wohnraum, und massive Renovierungs- und Sanierungsverpflichtungen für Eigentümer und Gemeinden.
Wie gewohnt missachtet die Kommission dabei auch noch die Kompetenzverteilung und damit die EU-Verträge, da diese Anpassung mittels einem delegiertem Rechtsakt juristisch unzulässig ist und somit ein rechtwidriger Eingriff in nationale Zuständigkeiten unter Missachtung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit darstellt. Bereits jetzt habe die EPBD den Wohnbau verkompliziert und verteuert. In einer Zeit steigender Immobilienpreise und sinkender Baugenehmigungen sei eine weitere regulatorische Verschärfung „ökonomisch verantwortungslos“, so Mayer und weiter: „Leistbares Wohnen braucht Entlastung, nicht immer neue Detailvorgaben aus Brüssel. Wir werden diesem delegierten Rechtsakt entschieden entgegentreten.“
„Die Patrioten-Fraktion fordert eine grundlegende Überarbeitung der EPBD mit dem Ziel echter Vereinfachung und größerer nationaler Gestaltungsspielräume. Ziel der Überarbeitung muss die Rücknahme der gesamten Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie sein“, betonte Mayer.
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