Nationalrat diskutiert Gehälter in Unternehmen und Einrichtungen des Bundes

Nationalrat diskutiert Gehälter in Unternehmen und Einrichtungen des Bundes

Grüne für Öffentlichkeit von Untersuchungsausschüssen

Im Nationalrat standen heute die Bruttogehälter in staatlich kontrollierten Institutionen zur Debatte. Im Jahr 2024 lagen bei 30 Unternehmen die durchschnittlichen Bezüge von 68 Führungskräften über dem Bezug des Bundeskanzlers (333.758,60 Ꞓ), heißt es in dem entsprechenden Rechnungshofbericht über die Jahre 2023 und 2024. Für den Bericht über die durchschnittlichen Einkommen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes wurden 445 Unternehmen sowie die Bezüge von 270.192 Beschäftigten, 1.704 Aufsichtsratsmitgliedern und 712 Mitgliedern der Geschäftsführungen analysiert.

Weiters diskutierten die Abgeordneten im Rahmen einer Ersten Lesung über einen Antrag der Grünen, in dem sich die Oppositionspartei für eine Änderung der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse ausspricht. Konkret soll künftig die Anhörung von Auskunftspersonen und Sachverständigen in Untersuchungsausschüssen öffentlich sein.

Nach Ende der Plenarsitzung trat zudem noch der Pilnacek-Untersuchungsausschuss zu einer Sitzung zusammen, um zwei das Bundesministerium für Inneres betreffende ergänzende Beweisanforderungen einstimmig zu beschließen.

RECHNUNGSHOFBERICHT ZU EINKOMMEN IN 445 ÖFFENTLICHEN UNTERNEHMEN

Der Rechnungshof widmete sich den Bruttogehältern in öffentlichen Unternehmen. Im Jahr 2024 lagen bei 30 dieser Unternehmen die durchschnittlichen Bezüge von 68 Führungskräften über dem Bezug des Bundeskanzlers (333.758,60 Ꞓ), heißt es im einstimmig zur Kenntnis genommenen Bericht über die Jahre 2023 und 2024. Insgesamt wurden 445 Unternehmen sowie die Bezüge von 270.192 Beschäftigten, 1.704 Aufsichtsratsmitgliedern und 712 Mitgliedern der Geschäftsführungen analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass das durchschnittliche Einkommen in Geschäftsführungen im Jahr 2024 auf 245.100 Ꞓ stieg, während Beschäftigte im Schnitt 70.000 Ꞓ verdienten. Die höchsten Spitzengehälter verzeichneten demnach die Österreichische Post und die Verbund AG. Trotz eines Anstiegs des Frauenanteils in Vorständen auf 27,2 % bestehe weiterhin ein Gender-Pay-Gap, so der Bericht. Die zusätzlichen Leistungen für Pensionen an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Angehörige betrugen im Jahr 2024 617,28 Mio. Ꞓ für 25.106 Personen.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker regte im Plenum eine Verwaltungsvereinfachung und eine Erhöhung der Transparenz durch die Nutzung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsdaten an, dem sich alle zu Wort gemeldeten Abgeordneten anschlossen. Zudem sollten künftig auch Unternehmen der Länder und Gemeinden in den Bericht mitaufgenommen werden.

Der Bericht zeige auf, „wie weit sich staatsnahe Strukturen von der Lebensrealität der Menschen entfernt“ hätten, kritisierte Michael Fürtbauer (FPÖ). Die Einkommen in diesem Bereich würden „in Schwindel erregende Höhen steigen“. Ein von Fürtbauer für seine Fraktion im Plenum eingebrachter Entschließungsantrag betreffend einer „Reform der Einkommenserhebung durch den Rechnungshof zur Sicherstellung vollständiger Transparenz in der öffentlichen Wirtschaft“ blieb bei der Abstimmung in der Minderheit. Darin wird unter anderem eine klare verfassungsrechtliche Grundlage für eine umfassendere Einkommenstransparenz in der öffentlichen Wirtschaft sowie eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Einkommenserhebung auf weitere öffentlich dominierte Rechtsträger gefordert.

Harald Servus (ÖVP) zeigte sich von der „unglaublichen Arbeit“ zur Datenerhebung für den Rechnungshof und die betroffenen Unternehmen beeindruckt. In Richtung FPÖ hielt Servus fest, dass es „nicht um das Schüren von Neid“ gehe. Gutes Personal bekomme man nur durch entsprechende Entlohnung. Franz Hörl (ÖVP) verwies auf den Anstieg des Frauenanteils in den Vorständen, bemängelte aber die Einkommensunterschiede in diesem Bereich. Hier sei eine Nachschärfung nötig. Seine Fraktion stehe zu Transparenz und Kontrolle von staatsnahen Unternehmen, die Arbeitsplätze und Infrastruktur absichern würden, erklärte Christoph Zarits (ÖVP).

Mehrere SPÖ-Abgeordnete, darunter Karin Greiner, Bernhard Herzog und Elke Hanel-Torsch sprachen die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern in den Führungsetagen an. Zwar sei dort der Frauenanteil gestiegen, die Einkommensunterschiede hätten sich aber deutlich vergrößert, so Greiner, die sich durch die ab Juni 2026 geltende „Women on Boards“-EU-Richtlinie Verbesserungen versprach. Für Herzog und Hanel-Torsch ist der Rechnungshofbericht Auftrag für die Politik, in Sachen Gleichbehandlung weitere Schritte zu setzen.

Christoph Pramhofer (NEOS) sprach sich dafür aus, dass nicht nur rund 25.000 „privilegierte Personen“ aus staatsnahen Unternehmen Firmenpensionen erhalten sollen. Die zweite Pensionssäule solle künftig für alle Österreicherinnen und Österreicher zur Verfügung stehen.

Für Elisabeth Götze (Grüne) soll sich Leistung zwar lohnen, jedoch zeige der Bericht, dass die Lohnschere zwischen Führungsfunktionen und anderen Beschäftigten „aufgegangen“ sei. Zudem setzt auch die Grünen-Mandatarin zur Stärkung der Frauen in Führungsebenen und zur Verringerung des Gender Pay Gaps „große Stücke“ auf die „Women on Boards“-EU-Richtlinie.

UNTERSUCHUNGSAUSSCHÜSSE: GRÜNE FÜR ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG VON AUSKUNFTSPERSONEN

Beendet wurde der Sitzungstag mit der Ersten Lesung eines Antrags der Grünen auf Änderung der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Geht es nach den Grünen, soll die Anhörung von Auskunftspersonen und Sachverständigen in Untersuchungsausschüssen künftig öffentlich sein. Wie bei öffentlichen Ausschusssitzungen soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern „nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten, unter Bevorzugung von Medienvertretern“ Zutritt gewährt werden. Dass nur Medienvertreterinnen und Medienvertreter Zugang zu Befragungen haben, sei verfassungswidrig, argumentieren die Grünen mit Hinweis auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 1993. Nichts ändern würde sich mit dem Gesetzesantrag an der Unzulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen. Der Antrag wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.

Der Antrag ihrer Fraktion sei ein Schritt hin zu einer objektiveren und nachvollziehbareren parlamentarischen Kontrolle, betonte Alma Zadić (Grüne). Aktuell gebe es ein strukturelles Defizit, da die allgemeine Öffentlichkeit von Untersuchungsausschüssen faktisch ausgeschlossen sei.

Wie auch Zadić verwies Wolfgang Gerstl (ÖVP) auf einen aktuellen Antrag beim Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung der derzeitigen Regelung. Die Parlamentsdirektion sei aber in ihrer Stellungnahme der Auffassung, dass die gängige Praxis verfassungskonform sei. Neben einer transparenten Regelung müsse der Staat auch seiner Schutzfunktion gegenüber Persönlichkeitsrechten nachkommen.

Ähnlich argumentierte Muna Duzdar (SPÖ). Mehr Öffentlichkeit in Untersuchungsausschüssen sei zu begrüßen, es stelle sich damit aber die Frage, wie mit Persönlichkeitsrechten, Verschwiegenheitspflichten und Geheimhaltung umgegangen werden soll.

Für Sophie Marie Wotschke (NEOS) ist jeder Schritt für mehr Transparenz zu begrüßen. Auch in anderen Ländern sei dies rechtlich möglich. Die NEOS-Abgeordnete sprach sich für eine Live-Übertragung der Untersuchungsausschüsse aus. (Schluss Nationalrat) med

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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