Privatkrankenanstalten: Einigung nach zähem Ringen bei KV-Verhandlungen

Privatkrankenanstalten: Einigung nach zähem Ringen bei KV-Verhandlungen

NACH EINEM MEHR ALS 12-STÜNDIGEN VERHANDLUNGSMARATHON KONNTE IN DER FÜNFTEN VERHANDLUNGSRUNDE EINE EINIGUNG FÜR DEN KOLLEKTIVVERTRAG DER PRIVATKRANKENANSTALTEN ERZIELT WERDEN. DIE GREMIEN DER ARBEITGEBER STIMMTEN ENDE FEBRUAR 2026 IM RAHMEN EINER AUSSERORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG MEHRHEITLICH ZU. DIE ECKPUNKTE DES ABSCHLUSSES, DER AB 1. APRIL 2026 FÜR DIE DAUER VON ZWEI JAHREN GILT, SIND UNTER ANDEREM EINE ERHÖHUNG DER GEHÄLTER UND ZULAGEN UM 3 % SOWIE EIN RECHTSANSPRUCH AUF ALTERSTEILZEIT UND TEILPENSION UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN.

Fünf Verhandlungstermine hat es gebraucht, bis sich die Arbeitgebervertreter des Verbands der Privatkrankenanstalten und die Gewerkschaft vida auf einen neuen Kollektivvertrag für die Mitarbeiter:innen der österreichischen Privatklinken und Rehakliniken einigen konnten. Nach Zustimmung der Mitglieder stehen nun die Eckpunkte des Zweijahres-Abschlusses fest, der am 1. April 2026 in Kraft tritt.

INHOMOGENE WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ALS HERAUSFORDERUNG

„Wir sind sehr erleichtert darüber, dass wir trotz eingangs weit auseinanderliegender Vorstellungen einen Konsens erzielen konnten. Damit setzen wir gegenüber den Mitarbeitenden ein deutliches Zeichen der Wertschätzung. Diesmal war die Zustimmung im Gremium der Arbeitgebervertreter nicht mehr einstimmig möglich, da die Höhe des Abschlusses aufgrund der Finanzierungslage und die Unterschiedlichkeit der Einrichtungen für viele unserer Mitglieder immer schwieriger umzusetzen sein wird“, erläutert MAG. STEFAN GÜNTHER, Vizepräsident und Verhandlungsführer des Verbands der Privatkrankenanstalten, die Herausforderungen bei den Verhandlungen.

DIE ECKPUNKTE DES ZWEIJAHRES-ABSCHLUSSES

Der Kollektivvertrag sieht ab 1. April 2026 die Anhebung der Gehälter bis zu einer Höhe von 3.750,00 EUR um 3 % vor, alle darüber liegenden Einkommen werden um 2,75 % bzw. zumindest um 73,00 EUR angehoben. Zulagen werden korrespondierend valorisiert. Die verhandelnden Parteien einigten sich zudem auf einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und Teilpension bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und haben Klarstellungen vor allem für Berufspraktikant:innen getroffen, um die dringend notwendige Ausbildungsoffensive zu unterstützen.

Ab 1. April 2027 werden die Gehälter und Zulagen nochmalig um 85 % der rollierenden Inflation angehoben. Weiters wurden zusätzliche Anhebungen bei den nichtärztlichen Gesundheitsberufen und den Schreibkräften neben anderen kleineren Anpassungen fixiert.
ÜBER DEN VERBAND

Himmelhoch GmbH
Mag. Doris Lenhardt
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