FPÖ – Steger: „Abschiebezentren ohne echten Außengrenzschutz und ohne Verfahrenszentren sind wirkungsloses Täuschungsmanöver!“

FPÖ – Steger: „Abschiebezentren ohne echten Außengrenzschutz und ohne Verfahrenszentren sind wirkungsloses Täuschungsmanöver!“

Nach dem heutigen EU-Innenministerrat in Brüssel wurde bestätigt, dass Österreich gemeinsam mit Deutschland sowie drei weiteren EU-Staaten Abschiebezentren in Drittstaaten errichten wird. Die freiheitliche EU-Abgeordnete Petra Steger zeigt sich wenig euphorisch und kritisiert: „Das beste Abschiebesystem bleibt wirkungslos, solange unaufhörlich immer mehr illegale Einwanderer nach Europa strömen. Der konsequente Schutz der EU-Außengrenzen ist daher ein unverzichtbarer erster Schritt. Nur wenn es gelingt, Migranten konsequent davon abzuhalten, Europa illegal zu betreten, kann das Migrationsproblem tatsächlich und nachhaltig gelöst werden.“

„Gleichzeitig darf bei der Einrichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten, wie es die FPÖ seit Jahren fordert, nicht auf die parallele Schaffung von Verfahrenszentren vergessen werden, damit potenziell illegale Migranten den gesamten Prozess bereits außerhalb der EU durchlaufen. Die Vergangenheit zeigt nämlich deutlich, dass ein Großteil jener Migranten, die einmal europäischen Boden betreten haben, dauerhaft bleibt. Um eine drohende Überfüllung solcher Zentren zu verhindern, bedarf es zudem eines deutlich schnelleren Ausbaus von Schnellverfahren direkt an den EU-Außengrenzen“, fordert Steger, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

„Aber auch die logistischen Herausforderungen bei Rückführungszentren in zentralafrikanischen Staaten wie Uganda dürfen nicht unterschätzt werden. Es ist kaum vorstellbar, dass die Kommission eine großangelegte Abschiebeoffensive plant, wenn Menschen zunächst über tausende Kilometer per Flugzeug eskortiert werden müssen – nur um dann darauf zu warten, dass sie von dort irgendwann in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können, das wiederum tausende Kilometer entfernt liegt. Staaten in unmittelbarer Nähe der EU-Außengrenzen wären daher eindeutig zu bevorzugen. Eine handlungsfähige Kommission hätte entsprechende Abkommen längst durchgesetzt – notfalls unter Androhung des Stopps von Entwicklungshilfe sowie sämtlicher weiterer Unterstützungszahlungen“, kritisiert Steger.

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