10. Wiener Landtag (6)

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46. Bericht der Volksanwaltschaft 2024 an den Wiener Landtag

StR Stefan Berger (FPÖ) kritisierte, dass bisher lediglich zwei Redner der Regierungsparteien zum Bericht der Volksanwaltschaft Stellung genommen hätten. Dabei sei die Volksanwaltschaft ein wichtiges Hilfsorgan des Wiener Landtages und aus Sicht der Opposition von großem Wert. So werde etwa seit Jahren vor dem Personalmangel in diversen Bereichen gewarnt, ohne dass sich bisher etwas geändert habe. Besonders betroffen seien die Elementarpädagogik und die Schulen. Auch im Bereich der MA 35 lasse die Umsetzung der versprochenen Reformen sehr zu wünschen übrig, so Berger. Trotz genehmigter Sonderzahlungen für wichtige Reformschritte zeige sich dies insbesondere an langen Verfahrensdauern und häufigen Beschwerden. Generell könne die städtische Infrastruktur und Verwaltung mit dem Bevölkerungswachstum nicht mehr Schritt halten. Berger verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Sicherheitslage: Obwohl die Thematik in die Zuständigkeit des Bundes falle, müsse Wien die richtigen Maßnahmen setzen. Er schloss mit einem Dank an die Volksanwältinnen und Volksanwälte für ihre Arbeit.

Volksanwalt Dr. Christoph Luisser erklärte, dass die Volksanwaltschaft ein sehr etabliertes Organ sei und alle drei Ebenen prüfe – von der Kommunal- über die Landes- bis hin zur Bundesebene. Interessant sei daher ein Blick auf die Zahlen der Beschwerden. Im Jahre 2024 seien 1.682 Beschwerden über die Wiener Landesverwaltung eingegangen. Verglichen mit dem Vorjahr sei das ein Zuwachs von acht Prozent, die meisten davon im Bereich von Straßen sowie beim Thema Staatsbürgerschaften. Zurückgegangen seien hingen die Beschwerden im Gewerbe- sowie im Energiebereich.

Er werde nur auf einige Kritik-Punkte eingehen, so Luisser: Besonders auffallend seien etwas die fehlenden Plätze im Kindergarten für Kinder mit Behinderungen. Das sei auf den Personalmangel zurückzuführen, den bereits der vorangegangene Bericht der Volksanwaltschaft kritisiert hatte. Zwar wurden Maßnahmen ergriffen, um den Bereich zu verbessern, wie etwa eine Bildungskampagne oder die Schaffung weiterer Ausbildungsplätze. Allerdings zeige sich auch, dass insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine leistungsgerechte Entlohnung zentral seien, um den Bereich zu attraktiveren.

Mehrfaches Thema sei auch die MA 35 gewesen. Die Volksanwaltschaft sei diesbezüglich in laufenden Gesprächen mit den zuständigen Mitarbeiter*innen und es wurden wichtige Schritte gesetzt, um Verfahren zu beschleunigen und Terminkapazitäten zu erhöhen. Allerdings seien die langen Verfahren auch die Personalknappheit, organisatorische Mängel sowie die rechtliche Grundlage zurückzuführen, so Luisser. Das seien aber keine triftigen Gründe für die lange Dauer der Verfahren. „Künftig werden die Antragszahlen sowie die Verfahrensdauern nochmals steigern, daher müssen weitere Reformen gesetzt werden“, kritisierte Luisser. „Ein Liegenlassen von Anträgen ist weder gesetzeskonform noch bürgerfreundlich.“

Eine Zunahme der Beschwerden gebe es auch im Bereich der Lehrer*innen. Beispielsweise dauerte dort in einem konkreten Fall die Berechnung der Vordienstzeiten mehrere Monate. Der Betroffene musste daher mehrere Monate mit einem deutlich geringeren Einstiegsgehalt auskommen. „Ich bin der Meinung, dass der Bildungsbereich händeringend Personal sucht und daher sollte auch die Besoldungsberechnung zeitnah erfolgen.“

Volksanwältin Gaby Schwarz sagte, dass sie die Gelegenheit nutzen möchte, auch den Mitarbeiter*innen der Gemeindeverwaltung zu danken. „Grundsätzlich sehen wir uns bei der Volksanwaltschaft auch als Partner der Verwaltung. Denn wir weisen auf Missstände und Fehler hin und geben so die Möglichkeit, Dinge zu verbessern. Daher ist es auch unsere Pflicht, den Finger in die offene Wunde zu legen und Dinge anzuregen“, erklärte Schwarz.

Ein Beispiel für eine solche offene Wunde sei etwa die Thematik der Klimaanlagen bei Wiener Wohnen. So sei dort nur ab einer Pflegestufe sechs die Installation von einer Klimaanlage möglich. Ausgeschlossen werden hingegen Herzkranke, Schwangere oder Menschen mit anderen gesundheitlichen Problemen. Diese Regelung gehöre adaptiert und Wiener Wohnen habe versprochen, diese Frage zeitnah zu evaluieren, so Schwarz.

Abschließend lobte Schwarz die Mitarbeiter*innen der Verwaltung, forderte aber eine bessere Fehlerkultur ein: „Wir machen alle Fehler. Dennoch wünsche ich mir von öffentlicher Verwaltung, dass man sich bei Betroffenen auch entschuldigt. Das kostet nichts und verbessert die Atmosphäre zwischen der Verwaltung und der Bevölkerung enorm“, so Schwarz abschließend.

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz griff unter andrem das Thema der ehemaligen Heimkinder und deren Entschädigung auf. Es handle sich dabei um Menschen, die zwischen dem Jahr 1945 und 1999 in einer Einrichtung untergebracht wurden und dort Gewalt erfahren haben. Die Betroffenen können bei der Volksanwaltschaft Beschwerde einreichen und vom Träger der Anstalt so eine Art pauschalisierter Schadenersatz geltend machen. „Leider ist das bei der Stadt Wien nicht mehr möglich, da die Stadt keine Entschädigung mehr zahlt“, so Achitz. „Der Grundgedanke, dass sich die Betroffenen zeitnah melden mussten, widerspricht aber der Tatsache, dass viele Betroffene Zeit brauchen, ihre eigene Vergangenheit aufzuarbeiten. Daher empfehle ich dringend, dass die Stadt Wien diese Entschädigungszahlung wieder aufnimmt.“

Ebenfalls unfair sei die Regelung mit der ungleichen finanziellen Abgeltung für Pflegeeltern. So erhalten Pflegeeltern, die mit den Kindern verwandt sind, deutlich weniger finanzielle Unterstützung. Gerade in Anbetracht der mangelnden Pflegeeltern regte Achitz eine Überarbeitung dieser Regelung an.

Weiters kritisierte er die fehlende Versorgung bei Magersucht. Menschen, die sich Hilfe suchen wollen und schwer von der Krankheit betroffen seien, bekämen keine Unterstützung, abhängig von ihrem BMI – Body-Mass-Index. Das sei eine Lücke, die dringend geschlossen gehört, forderte Achitz. Ähnliches gelte für die Thematik des assistierten Suizidversuchs für Kinder. Zwar haben dort alle Ebenen der Verwaltungsorgane richtig gehandelt. Für die Betroffenen ist allerdings ein unzureichendes Ergebnis herausgekommen.

Eine negative Entwicklung ortete Achitz auch im Bereich der Mindestsicherung. Zwar habe sich die maximale Bearbeitungsdauer für das Ansuchen verbessert, aber: „Gerade bei Menschen, die dringend Hilfe benötigen, ist eine Wartedauer von mehr als drei Monaten unzumutbar“, sagte Achitz.

Ebenfalls unzumutbar sei es für Menschen mit Behinderung, die in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht sind, diese nahezu nicht verlassen zu dürfen. Wer durch Urlaube oder Krankenhausaufenthalte mehr als 70 Tage nicht anwesend sei, müsse für weitere Fehltage zahlen. Das ist unfair und gehört geändert, forderte Achitz.

Die Volksanwaltschaft wolle niemanden an den Pranger stellen oder Schuld zuweisen. Vielmehr gehe es darum, die Anregungen von Bürger*innen aufzunehmen, diesen nachzugehen sowie der Verwaltung oder der Politik zu zeigen, was verbessert werden könne: „Die Verwaltung ist oft zu sehr damit beschäftigt zu erklären, warum etwas so sein muss, wie es ist. Diese Energie könnte besser in konkrete Verbesserungen investiert werden.“

46. Bericht der Volksanwaltschaft 2024 an den Wiener Landtag wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Anträge der Opposition fanden nicht die notwendige Mehrheit. (Forts.) sco

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