AK-Erfolg gegen CopeCart: Wer nun Rückzahlung fordern kann

AK-Erfolg gegen CopeCart: Wer nun Rückzahlung fordern kann

NACH BESCHLUSS DES OBERSTEN GERICHTSHOF STEHT FEST: COPECART HAT KONSUMENT:INNEN DEN GESETZLICHEN WIDERRUF BEI VERTRÄGEN ÜBER COACHING-LEISTUNGEN ZU UNRECHT VERWEIGERT. DIE SACHE IST SOMIT RECHTSKRÄFTIG ENTSCHIEDEN. VIELE BETROFFENE KONSUMENT:INNEN KÖNNEN NUN EINE RÜCKZAHLUNG FORDERN.

Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Gregor Kraftschik
Telefon: 050/6906-2480
E-Mail: gregor.kraftschik@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at

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