Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel passiert Bundesrat

Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel passiert Bundesrat

Organtransplantationsgesetz-Novelle soll Organhandel und Organtourismus eindämmen

Mehrheitlich sprach sich der Bundesrat für eine Novelle zum Umsatzsteuergesetz aus, mit der die Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026 von 10 % auf 4,9 % gesenkt wird. Die Maßnahme betreffe unter anderem Milch, Butter, Joghurt, Eier, Reis, Mehl, Nudeln, Brot sowie zahlreiche Gemüse- und Obstsorten, informierte Wolfgang Markytan (SPÖ/W). Ziel der Steuerreduktion ist es, die Bevölkerung angesichts der anhaltenden Teuerung zu entlasten und die Inflation zu dämpfen. Während ÖVP und SPÖ die Steuersenkung als wichtigen Beitrag zur Entlastung der Bevölkerung bewerteten, kritisieren FPÖ und Grüne die geplante Gegenfinanzierung sowie die ihrer Ansicht nach begrenzte soziale Treffsicherheit der Maßnahme.

Die vom Nationalrat bereits einstimmig beschlossene Novelle zum Organtransplantationsgesetz passierte heute auch den Bundesrat einstimmig. Im Zentrum steht dabei der Schutz vor kommerziellem Organhandel und sogenanntem Organtourismus.

KONTROVERSE DEBATTE ÜBER UMSATZSTEUERSENKUNG AUF LEBENSMITTEL

Beschlossen werde eine weitere der vielen Maßnahmen gegen die Teuerung, so Finanzminister Markus Marterbauer. „Wir bemühen uns gezielt und strategisch in einzelne Preise einzugreifen“, nun werde sehr gezielt in die Lebensmittelpreise eingegriffen. Es gebe keine treffsicherere Maßnahme als diese, verwies er auf die Analyse des Budgetdiensts. Die Maßnahme sei voll gegenfinanziert und die Umstellung sollte einfach funktionieren, zeigte sich der Finanzminister überzeugt.

Aus Sicht von Günter Pröller (FPÖ/OÖ) ist die Maßnahme „meilenweit von den Bedürfnissen der Menschen entfernt“. Die Konsumenten würden die Senkung der Umsatzsteuer nicht spüren. Am Ende werde nichts billiger, war er überzeugt und kritisierte auch die als Gegenfinanzierung vorgesehene Paketabgabe. Die Gesetzesvorlage sei gut gemeint, jedoch kontraproduktiv, ging sein Fraktionskollege Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) einher. Die Nachteile der geplanten Regelung würden überwiegen, sagte er.

Simone Jagl (Grüne/N) verwies auf die Kosten von 400 Mio. Ꞓ bei „kleinem Effekt“ auf die Inflation und ohne Garantie, dass die Maßnahme bei den Menschen ankomme. Zudem sei die Verteilungswirkung schwach. Durch die geplante Paketabgabe ab Oktober würden sich die Menschen die Eersparnis selbst zahlen, kritisierte sie.

Die Maßnahme sei in eine Reihe weiterer Maßnahmen eingebettet, erläuterte Markytan. Die Europäische Kommission habe bereits mitgeteilt, dass die Auflagen für Österreich im Defizitverfahren gesenkt werden, hob er hervor. Ziel der Maßnahme sei, die Inflation zu dämpfen und die Bevölkerung gezielt und spürbar zu entlasten, führte Christoph Stillebacher (ÖVP/T) aus. Bei privaten Haushalten soll es eine Entlastung von rund 100 Ꞓ pro Jahr geben, unterstrich er. Es werde nicht zugelassen, dass die Entlastung versickert, war Stillebacher überzeugt. Das Gesetz belaste die Unternehmer, sagte Christoph Thoma (ÖVP/V), der nicht ganz so überzeugt von der Maßnahme war, aber dennoch seine Zustimmung erteilte. Es brauche klare Regeln und eine unbürokratische Umsetzung, hielt er fest.

MEHR SCHUTZ VOR ORGANTOURISMUS, MEHR RECHTSSICHERHEIT FÜR DIE FORSCHUNG

Mit dem neuen Organtransplantationsgesetz werden unter anderem strengere Werbe- und Gewinnverbote eingeführt. Künftig wird ausdrücklich festgelegt, dass weder für den Verkauf von Organen noch für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer gewinnorientierten Vermittlung von Organen geworben werden darf. Zudem wird klargestellt, dass nicht nur Organe selbst, sondern auch deren Vermittlung kein Gegenstand gewinnorientierter Geschäfte sein dürfen. Darüber hinaus zielt die Novelle auf Rechtssicherheit für die Forschung ab, indem sie ausdrücklich erlaubt, ursprünglich für Transplantationen entnommene, aber nicht mehr transplantierbare Organe für wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungszwecke zu verwenden.

KLARES ZEICHEN GEGEN ORGANHANDEL

Wir reagieren auf Entwicklungen, die uns mit Sorge erfüllen, mit einem klaren Zeichen gegen Organhandel, hob Gabriele Kolar (SPÖ/St) hervor. Der menschliche Körper sei keine Handelsware und Gesundheit dürfe nicht vom Geldbörsel abhängen, deshalb werde auch ausdrücklich keine Werbung erlaubt. Die Gesetzesänderung schütze die Menschenwürde und stärke den medizinischen Fortschritt, so Kolar. Mit dem einstimmigen Beschluss werde über die Parteigrenzen hinweg Verantwortung übernommen.

Organspenden müssen freiwillig sein und unentgeltlich bleiben, zeigte sich Günther Ruprecht (ÖVP/St) überzeugt, während er All-inclusive-Pakete bei denen Gesamtpakete mit Flug und Hotel einschließlich Organen angeboten werden, kritisierte. Deshalb würden nun Lücken im Gesetz geschlossen. Besonders wichtig war ihm auch die Ausweitung des Werbeverbots. Die Novelle sei ein klares Signal gegen Organtourismus, unterstrich Ruprecht. Franz Ebner (ÖVP/OÖ) lobte den überparteilichen Konsens und trat gegen „all in one-Pakete“ ein.

733 Transplantationen seien 2025 durchgeführt worden, der Großteil mit Organen von verstorbenen Menschen, informierte Günter Pröller (FPÖ/OÖ). In Österreich habe man sich bewusst für eine „Widerspruchslösung“ entschieden. Jeder verstorbene Mensch sei grundsätzlich automatisch Spender, es sei denn die Person hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen.

BEWUSSTSEINSBILDUNG SOLL ORGANSPENDEN STÄRKEN

Obwohl alle Menschen in Österreich automatisch als Spender gelten, würden Menschen sterben, die auf Wartelisten stehen, sagte Elisabeth Kittl (Grüne/W). Organe würden fehlen, weil es bei Organspenden sehr schnell und koordiniert ablaufen müsse. Angehörige sollten aus ethischen Gründen ihre Zustimmung geben, eine entsprechende Vernetzung sei nicht immer vorhanden. „Reden wir darüber“, forderte Kittl, denn es brauche eine Enttabuisierung, um über das Thema zu sprechen.

Julia Deutsch (NEOS/W) sprach über die Solidarität beim Spenden von Organen. Österreich verfüge über ein gutes System, wichtig sei das Vertrauen in das System zu stärken. Deutsch bezeichnete die österreichische Widerspruchslösung als richtigen Weg und appellierte an die Menschen, über das Thema mit Angehörigen zu sprechen.

Transplantationen seien auch in Zukunft möglich, ebenso sachliche Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit, betonte die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig. Das Gesetz schaffe Klarheit und rechtliche Graubereiche würden abgeschafft, während ethische Standards gestärkt würden. (Schluss Bundesrat) gla

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.

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