Neues Rechtsgutachten nimmt Republik in die Pflicht: Antifaschistischer Auftrag der Verfassung großteils offen

Neues Rechtsgutachten nimmt Republik in die Pflicht: Antifaschistischer Auftrag der Verfassung großteils offen

„Es ist eine Selbstverständlichkeit, wenn man in einem demokratischen Rechtsstaat lebt, dass man antifaschistisch ist – was denn sonst?“ hat der im Vorjahr verstorbene Politikwissenschafter Anton Pelinka festgestellt.

Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ), das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) sowie das OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus (Antifa-Netzwerk) wollten klären, ob auch der demokratische Rechtsstaat selbst antifaschistisch ist. Mit anderen Worten: Erteilt Österreichs Verfassung einen antifaschistischen Auftrag? Und wenn ja: Wie sieht dieser Auftrag aus?

Heinz Mayer, seit Jahrzehnten einer der führenden Verfassungsexperten des Landes, war bereit, die Fragen in einem Gutachten zu beantworten. Das Gutachten liegt mittlerweile vor und enthält Brisantes.

Mayer verweist auf den Staatsvertrag, der sowohl Verfassungsrecht als auch bindendes Völkerrecht ist. In Artikel 9 hat sich Österreich verpflichtet, alle nationalsozialistischen Organisationen aufzulösen und aus der Gesellschaft alle Spuren des Nationalsozialismus zu entfernen.

Weit weniger bekannt ist, dass Artikel 9 auch die Verpflichtung enthält, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, sowie alle Organisationen, die bestrebt sind, der Bevölkerung ihre demokratischen Rechte zu nehmen. Die Republik hat also nicht nur gegen neonazistische Umtriebe vorzugehen, sondern gegen alle faschistischen und demokratiefeindlichen.

„Unsere Verfassung ist weltanschaulich nicht neutral, sondern gibt dem Staat einen umfassenden antifaschistischen Auftrag“, fasst MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi die Haupterkenntnis des Gutachtens zusammen. „Dieser Auftrag wird leider nur zu einem geringen Teil erfüllt, ist also großteils offen.“

Schon der Neonazismus wird sehr unzureichend bekämpft: So kamen im Vorjahr auf fast 2.000 rechtsextreme Tathandlungen nur 197 Verurteilungen nach Verbotsgesetz. Andere faschistische Aktivitäten – etwa von sogenannten neurechten Gruppen, die bewusst auf NS-Symbolik verzichten – werden als solche gar nicht zahlenmäßig erfasst und verfolgt.

Mayer zeigt auf, dass sich Österreich in Artikel 9 des Staatsvertrages auch verpflichtet hat, das Bestehen und die Tätigkeit aller nationalsozialistischen und faschistischen Organisationen unter Androhung von Strafsanktionen zu untersagen. Für neonazistische Organisationen und Aktivitäten wird diese Verpflichtung durch das Verbotsgesetz abgedeckt.
Für andere faschistische Organisationen ist ein vergleichbares Gesetz aber bis heute ausständig. Mayer schreibt: „Ausdrückliche Regelungen über die Auflösung faschistischer Organisationen fehlen nach wie vor, solche Regelungen wären nicht nur nach dem Staatsvertrag geboten, sondern auch nach der Menschenrechtskonvention zulässig.“

Mauthausen Komitee Österreich
Willi Mernyi
Telefon: +43 (0) 664 103 64 65
E-Mail: info@mkoe.at
Website: https://www.mkoe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender