Königsberger-Ludwig und Totschnig starten Zukunftsprozess Tiergesundheitsdienst 2035

Königsberger-Ludwig und Totschnig starten Zukunftsprozess Tiergesundheitsdienst 2035

Staatssekretärin und Minister: „Ziel ist die Weiterentwicklung zu praxistauglichen Regeln, die Landwirtschaft sowie Tierärzteschaft unterstützen.“

Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig haben heute den „Zukunftsprozess Tiergesundheitsdienst 2035“ gestartet. Der Tiergesundheitsdienst unterstützt die Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und Tierärzt:innen in Österreich.

Künftig soll das Regelwerk einfacher, digitaler und praxistauglich gestaltet werden. Ein konkretes Beispiel ist die Dokumentation der regelmäßigen Tiergesundheitsbesuche: Statt Daten mehrfach händisch einzutragen, sollen bestehende Informationen künftig automatisch übernommen, Berichte vorausgefüllt und digital signiert werden. Das spart Zeit für landwirtschaftliche Betriebe und Tierärzt:innen und schafft mehr Raum für die eigentlichen Aufgaben der Betriebe.

Gleichzeitig soll der Einsatz von Antibiotika gezielt weiter reduziert werden, um Antibiotikaresistenzen bei Tieren und Menschen entgegenzuwirken.

„Antibiotikaresistenzen sind eine der großen Gesundheitsgefahren unserer Zeit. Schon heute sterben in Europa jedes Jahr mehr als 35.000 Menschen an Infektionen mit resistenten Bakterien. Deshalb müssen wir unnötige Antibiotikaeinsätze vermeiden und dafür sorgen, dass diese wichtigen Medikamente auch in Zukunft wirken, wenn Menschen oder Tiere sie wirklich brauchen“, betont GESUNDHEITSSTAATSSEKRETÄRIN ULRIKE KÖNIGSBERGER-LUDWIG.

„Die österreichischen Bäuerinnen und Bauern leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Einsatz von Antibiotika. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass der Antibiotikaeinsatz kontinuierlich und gezielt reduziert wird, ohne die Gesundheit der Tiere aus den Augen zu verlieren. Wir sind bereits unter den Ländern, die am sorgfältigsten mit Antibiotika umgehen und diesen Weg wollen wir auch in Zukunft fortsetzen. Außer Frage steht, dass erkrankte Tiere jederzeit rasch und fachgerecht behandelt werden müssen. Denn Tierwohl hat oberste Priorität und gesunde Tiere sind die Grundlage für eine nachhaltige und wirtschaftlich erfolgreiche Landwirtschaft“, betont LANDWIRTSCHAFTSMINISTER NORBERT TOTSCHNIG.

Dafür sollen drei eng miteinander verbundene Verordnungen gemeinsam überarbeitet und ab 2027 schrittweise umgesetzt werden.

WENIGER BÜROKRATIE UND FLEXIBLERE BETREUUNG FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE

Die neue Tiergesundheitsdienst-Verordnung soll klar festlegen, wie die Tiergesundheitsdienste arbeiten und welche Aufgaben Tierhalter:innen und Tierärzt:innen übernehmen. Dazu gehören regelmäßige Besuche auf den Betrieben, gemeinsame Gesundheitsprogramme und eine einheitliche digitale Dokumentation.

Ein zentraler Punkt ist der Abbau von Bürokratie. Künftig sollen Berichte und Betriebserhebungen möglichst automatisch erstellt, vorhandene Daten übernommen und Dokumente digital unterschrieben werden können. So müssen dieselben Informationen nicht mehrfach eingegeben werden.

Auch die Betreuung der Betriebe soll flexibler werden. Welche Unterstützung notwendig ist, soll sich stärker nach Tierart, Betriebsgröße und Risikolage richten. Zusätzlich sollen die Länder gemeinsam mit den Tiergesundheitsdiensten besser dabei unterstützen können, eine tierärztliche Akut- und Notversorgung zu organisieren.

KLARE UND ZEITGEMÄSSE REGELN FÜR TIERARZNEIMITTEL

Die neue Verordnung soll einfacher und übersichtlicher regeln, welche Tierarzneimittel an Tierhalter:innen abgegeben werden und wann sie diese Medikamente selbst anwenden können.

Bisher sind viele Vorgaben auf unterschiedliche Regelungen verteilt. Künftig sollen sie gebündelt, vereinheitlicht und an die neuen österreichischen und europäischen Vorgaben angepasst werden.

Auch für konkrete Probleme im Alltag sollen klare Lösungen geschaffen werden. Ist ein benötigtes Tierarzneimittel nicht lieferbar, sollen Tierärzt:innen rechtssicher auf geeignete Alternativen ausweichen können. Bei chronisch kranken Haustieren sollen Tierhalter:innen bestimmte Medikamente nach genauer tierärztlicher Einschulung selbst verabreichen dürfen.

ANTIBIOTIKARESISTENZEN VERHINDERN

Durch eine Novelle der Veterinär-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung soll künftig der tatsächliche Verbrauch von Antibiotika in der Tiermedizin gemeldet werden. Die bestehenden Meldungen werden schrittweise auf weitere Tierarten ausgeweitet. Dafür ist ein bundesweit einheitliches Vergleichssystem vorgesehen und gegebenenfalls weitere Schritte vereinbart.

WAS TUT DER TIERGESUNDHEITSDIENT

Der Tiergesundheitsdienst regelt die Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und Tierärzt:innen. Dazu gehören regelmäßige Betriebsbesuche, Gesundheitsprogramme, Schulungen und Vorgaben für den Einsatz von Tierarzneimitteln. Ziel ist es, Tierkrankheiten früh zu erkennen, Risiken für Tierseuchen zu verringern und die Sicherheit tierischer Lebensmittel zu unterstützen.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Jakob Kramar-Schmid, BA MA
E-Mail: jakob.kramar-schmid@sozialministerium.gv.at
Website: https://www.sozialministerium.gv.at/

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