FSG-Muchitsch: Gesetz ist Gesetz – Insolvenz-Entgelt-Fonds muss wieder aufgefüllt werden
FSG-Muchitsch: Gesetz ist Gesetz – Insolvenz-Entgelt-Fonds muss wieder aufgefüllt werden
Fonds ist praktisch leer – IV muss ihren Testballon zur Kürzung dieses Schutzes wieder einziehen
„Diese Debatte ist unnötig. Das Gesetz ist eindeutig: Wird der Insolvenz-Entgelt-Fonds unterfinanziert, muss der Beitrag angehoben werden. Das ist keine politische Frage, sondern geltendes Recht. Es gibt nichts zu diskutieren – sondern nur umzusetzen“, sagt Abg. z. NR Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen (FSG) im ÖGB.
Der Hintergrund ist einfach: 2022 halbierte die damalige Bundesregierung den Arbeitgeberbeitrag zum Insolvenz-Entgelt-Fonds von 0,2 auf 0,1 Prozent der Lohnsumme. Seither schmelzen die Reserven – der Fonds ist heute praktisch leer.
„Alle jene, die jetzt gegen eine Erhöhung auftreten, sollen eine einzige Frage beantworten: Welchen Arbeitsplatz hat die Senkung des Beitrags in den vergangenen Jahren tatsächlich gesichert? Bis heute bleibt diese Antwort aus“, so Muchitsch.
Der Insolvenz-Entgelt-Fonds schützt Beschäftigte davor, ihren bereits erarbeiteten Lohn zu verlieren, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Gerade große Insolvenzen wie KTM, kika/Leiner oder zuletzt Palmers haben gezeigt, wie rasch tausende Arbeitnehmer:innen auf diesen Schutz angewiesen sein können.
Für Muchitsch ist klar: „Der Großteil der Insolvenzen ist nicht Schicksal, sondern Folge unternehmerischer Fehlentscheidungen. Beschäftigte können nichts dafür, wenn sich Manager verkalkulieren. Wer Insolvenzen wirksam verhindern will, muss dort ansetzen, wo dubiose Firmenkonstruktionen und Sub-Sub-Unternehmen mit Dumpingpreisen den Wettbewerb verzerren. Das ist das wahre Problem und gehört von Wirtschaftsvertreter:innen gelöst. Leidtragende sind leider ehrliche Betriebe. Deshalb brauchen wir faire ROT-WEISS-ROTE VERGABEN und nicht Einschnitte beim Schutz der Beschäftigten.“
„Erbrachte Arbeitsleistung muss vollständig bezahlt werden. Beschäftigte dürfen niemals für Managementfehler geradestehen“, stellt Muchitsch klar.
„Ich sage es ganz offen: Das ist ein Testballon von IV, WKO und dem Wirtschaftsminister zur Kürzung dieses Schutzes. Zuerst wird etwas gefordert, dann wird geschaut, ob sich Widerstand regt. Bleibt dieser aus, wird die Forderung umgesetzt. Diesen Versuch haben wir durchschaut. Mit uns als FSG wird es das nicht geben. Hier geht es um Existenzen, jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann unverschuldet in diese Situation geraten“, so Muchitsch abschließend.
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