FPÖ – Lugner: Handelsgericht weist Klage von Andreas Babler ab. Wichtiges Signal für Meinungsfreiheit

FPÖ – Lugner: Handelsgericht weist Klage von Andreas Babler ab. Wichtiges Signal für Meinungsfreiheit

Das Handelsgericht Wien hat die Klage von SPÖ-Chef Andreas Babler gegen Leo Lugner abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens waren die Bezeichnungen „Urin-Andi“, „Brunzbecken-Babler“ sowie „BBB“, die Lugner im politischen Diskurs gemeinsam mit Nationalratsabgeordnetem Michael Oberlechner im Zusammenhang mit seiner Kritik am rund 600.000 Euro teuren, aus öffentlichen Mitteln finanzierten österreichischen Biennale-Beitrag in Venedig verwendet hatte.

„Das Gericht ist der Argumentation meiner Anwälte gefolgt, wonach für jeden unvoreingenommenen Leser klar erkennbar ist, dass diese Bezeichnungen in einem eindeutigen politischen Zusammenhang mit meiner Kritik an diesem Kunstprojekt stehen“, erklärt Leo Lugner.

Für Lugner stellt das Urteil ein wichtiges Signal für die Meinungsfreiheit und die Zulässigkeit pointierter politischer Kritik dar.

„Andreas Babler hat damit gerichtlich feststellen lassen, dass diese Bezeichnungen in diesem politischen Zusammenhang zulässig sind. Ich gratuliere ihm zu dieser äußerst klugen Entscheidung, die sich nahtlos in sein bisheriges politisches Wirken einfügt“, so Lugner abschließend.

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