Volksanwalt Achitz fordert Heimopferrente auch für Nachtschwerarbeiter*innen

Volksanwalt Achitz fordert Heimopferrente auch für Nachtschwerarbeiter*innen

Klarstellung im Gesetz notwendig: „Sonderruhegeld“ mit Pension gleichstellen

Menschen, die als Kind in einem Heim untergebracht waren und dort Opfer von Gewalt wurden, können eine monatliche Heimopferrente beziehen. Das sind aktuell 433 Euro pro Monat. Ausgezahlt wird die Rente an dauerhaft arbeitsunfähige Menschen ab sofort. Menschen, die in der Lage waren zu arbeiten, bekommen die Heimopferrente, sobald sie das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben, oder sobald sie tatsächlich in Pension sind. „Wer aber sein Leben lang Nachtschwerarbeit verrichtet hat und daher früher in Pension gehen kann, bekommt keine Heimopferrente“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Denn rechtlich gesehen handelt es sich um keine Pension, sondern um ein „Sonderruhegeld“, und das wird im Heimopfergesetz (HOG) nicht extra erwähnt. Achitz: „Ich gehe davon aus, dass das keine Absicht gewesen ist, sondern ein Versehen. Ich ersuche daher das Parlament, eine entsprechende Korrektur zu beschließen.“

Achitz geht davon aus, dass sich dafür eine große parlamentarische Mehrheit finden wird. Ähnliche Vorschläge der Volksanwaltschaft wurden umgesetzt, etwa dass der Bezug von Heimopferente nicht zur Kürzung von Mindestsicherung/Sozialhilfe führen kann. Den Vorschlag zur Gesetzeserweiterung um Sonderruhe- und Übergangsgeld hat die Volksanwaltschaft bereits dem Nationalrat übermittelt – siehe Bericht über das Jahr 2025, Seit 44 f.: https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/PB/PB-49-Kontrolle_%C3%B6ffentl._Verwaltung_2025_bf.pdf. In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ ist Volksanwalt Achitz damit auch an den Vorsitzenden des Volksanwaltschaftsausschusses, Nikolaus Scherak, herangetreten.

HERBERT J.: KEINE HEIMOPFERRENTE NACH JAHRZEHNTEN NACHTSCHWERARBEIT

In der Sendung (https://on.orf.at/video/14328869/buergeranwalt-vom-27062026) thematisierte Achitz auch einen konkreten Fall: Herbert J. aus Tirol war von 1973 bis 1984 in der sogennanten „Taubstummenanstalt“ in Mils untergebracht. Weil er dort Opfer von Gewalt war, hat ihm die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bereits 2023 grundsätzlich bestätigt, dass er die Voraussetzungen für eine Heimopferrente erfüllt. Ausbezahlt wurde die Rente jedoch nicht, weil er damals weder in Pension war noch das Regelpensionsalter erreicht hatte. Er arbeitete als Schleifer im Schichtbetrieb, also auch in der Nacht. Seit Februar 2025 ist er aber „in Pension“ und bezieht J. Sonderruhegeld nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz. Er beantragte neuerlich die Auszahlung der Heimopferrente. PVA und Sozialministerium vertreten aber die Ansicht, Sonderruhegeld sei keine Eigenpension im Sinne des Heimopferrentengesetzes. Herbert J. ging zu Volksanwalt Bernhard Achitz, der verlangt, dass Sonderruhegeldbezieher im Heimopferrentengesetz ausdrücklich berücksichtigt werden sollten.

ALLE INFOS ZUR HEIMOPFERRENTE: https://volksanwaltschaft.gv.at/fuer-heimopfer/

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
https://www.volksanwaltschaft.at

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