Universitäten legen Reformpläne vor: „Reformen notwendig, aber kein Ersatz für eine ausreichende Uni-Finanzierung“

Universitäten legen Reformpläne vor: „Reformen notwendig, aber kein Ersatz für eine ausreichende Uni-Finanzierung“

uniko-Präsidentin Brigitte Hütter: Investitionen in Österreichs existenzielle Basis kommen letztlich auch dem Staatshaushalt zugute

Im Herbst 2026 steht die Entscheidung über die Finanzierung der Universitäten an, bis 31. Oktober ist Zeit, den finanziellen Rahmen für die Leistungsvereinbarungen 2028 – 2030 festzulegen. „Die finanzielle Ausstattung der Universitäten ist von fundamentaler Bedeutung. Es geht um die Schubkraft, mit der Österreich in die Zukunft startet“, sagt uniko-Präsidentin Brigitte Hütter. „Ein falsch platzierter Sparkurs würde die Ausbildungschancen der jungen Generation aufs Spiel setzen, den Wirtschafts- und Innovationsstandort beschädigen und die wissenschaftliche Problemlösungskapazität bei drängenden Fragen wie dem Klimawandel und dem Einsatz künstlicher Intelligenz unterlaufen.“

SIGNALE DER ENTSPANNUNG, ABER WEITERER PROTEST NICHT VOM TISCH

Nach den drastischen Kürzungsankündigungen im Frühjahr und der beeindruckenden Unterstützung aus der Zivilbevölkerung für den Protest der Universitäten hat es seitens der Politik zuletzt Entspannungssignale gegeben. Hütter appelliert an die Entscheidungsträger:innen, zu bedenken, dass der Einsatz von Steuergeld für die Universitäten keine verpuffende Konsumausgabe ist, sondern eine Investition in die existenzielle Basis Österreichs – was letztlich auch dem Staatshaushalt zugutekommt. Hütter: „Wir haben Grund zur Hoffnung, dass es zu einer verantwortungsvollen Uni-Finanzierung kommen kann. Aber eines ist auch klar: Sollte es bei der fehlgeleiteten Sparpolitik bleiben, sind weitere Proteste programmiert. Denn wir sehen es auch als unsere Verantwortung, die Bevölkerung über die zu erwartenden Folgen aufzuklären.“

Jedenfalls notwendig ist es, bei Sparmaßnahmen auf allen Ebenen sinnvolle Zeitachsen mitzudenken. So wären beispielsweise bei der Auflassung von Studien entsprechende Übergangsfristen im Sinne des Vertrauensschutzes der Studierenden festzulegen. Ebenso bestehen (im Gegensatz zum Beamtendienstrecht) keine Möglichkeiten zur Versetzung von dem Kollektivvertrag unterliegendem Personal zwischen Hochschulen bzw. Standorten, womit Konsolidierungen, Zusammenführungen und Differenzierungen im Lehr- und Forschungsbereich zusätzliche Grenzen gesetzt sind.

KLEINTEILIGKEIT DES SEKTORS LIEGT NICHT AN DEN ÖFFENTLICHEN UNIVERSITÄTEN

Die Universitäten haben die politische Sommerpause genutzt, um ihre Vorschläge für strukturelle Reformen im Hochschulsystem im Detail auszuformulieren und zu erweitern. JKU-Rektor Stefan Koch hat die uniko-Reformredaktion geleitet. „Wir haben auf die Fülle unserer eigenen existierenden Reformpapiere zurückgegriffen und diese thematisch durch weitere Impulse und Anregungen von FORWIT sowie Hochschulexpert:innen aus WIFO und IHS ergänzt“, sagt Koch.

Die Reformvorschläge beziehen sich sowohl auf das Wissenschaftssystem insgesamt als auch auf die Strukturebene der Universitäten, womit die Universitäten ihre Bereitschaft dokumentieren, sich intern, aber auch in ihrer Rolle als führende Institutionen im Hochschulsektor weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang erinnert Koch daran, dass die 22 öffentlichen Universitäten 80 Prozent der Studierenden betreuen und 75 Prozent der wissenschaftlichen Publikationen verantworten. Die restlichen 20 bzw. 25 Prozent Output entfallen auf die 55 weiteren Hochschuleinrichtungen. „Die viel kritisierte Kleinteiligkeit des Sektors ist also jedenfalls nicht bei den öffentlichen Universitäten zu verorten“, betont Koch.

ZENTRALE PUNKTE UND LEITLINIEN DER UNIKO-REFORMVORSCHLÄGE

Ein wesentliches Element ist die ENTWICKLUNG NEUER KOOPERATIONSFORMATE für Lehre, Forschung, Third Mission und Verwaltung in einem differenzierten Hochschulsystem sowohl zwischen als auch innerhalb der jeweiligen Sektoren, gekoppelt mit entsprechenden Rahmenbedingungen und Anreizsystemen.

Ebenso Handlungsbedarf sieht die uniko bei der GESTALTUNG DES STUDIENSYSTEMS, von einem verbindlicheren Studienrecht mit einem klar geregelten Teilzeitstudium unter Berücksichtigung der Anforderungen unterschiedlicher Studienarten, teilweise rückzahlbaren, leistungsbezogenen Stipendien, möglichen institutionenübergreifenden Einstiegs- und sektorenübergreifenden Orientierungsphasen bis hin zu einem Kapazitätsmanagement über entsprechend abgestimmte und gemeinsame Aufnahme- und Zulassungsverfahren im Rahmen der Autonomie der einzelnen Institutionen.

Die Weiterentwicklung und Attraktivierung von UNIVERSITÄREN KARRIEREN und KARRIEREMÖGLICHKEITEN haben für die uniko ebenfalls einen zentralen Stellenwert. „Zeitgemäße, attraktive Stellenprofile mit klaren Kriterien, Evaluierungen und Zeithorizonten sind die Voraussetzung für Exzellenz in Forschung, Lehre, Dritter Mission und Administration“, sagt Koch. Es benötigt die Diversifizierung von Leistungsprofilen bis zur Ebene der Professur (Berücksichtigung u. a. von Lehre, Forschung, Innovationskooperationen und Third-Mission-Tätigkeiten) und die Entwicklung klarer Perspektiven und Karrierepfade je nach Tätigkeitsprofil auf Basis kompetitiver Tracks mit Evaluierungs- und Kündigungsmöglichkeiten. Gleichzeitig müssen die Universitäten ihrer Verantwortung gegenüber zukünftigen Forscher:innengenerationen gerecht werden. Die kompetenzorientierte Definition und Weiterentwicklung hybrider Stellen an der Schnittstelle von wissenschaftlichen und administrativen Tätigkeiten mit eigenständigen Karrierepfaden führt bis zu einer Aufhebung der Unterscheidung zwischen den Kategorien „wissenschaftliches/künstlerisches“ und „allgemeines Universitätspersonal“.

Eine zentrale Vorreiterrolle kommt den UNIVERSITÄTEN ALS INNOVATIONSLABOREN zu. Sie können Transformationsprozesse wie die sinnvolle Nutzung von Künstlicher Intelligenz – im Rahmen einer Sandbox – vorantreiben, um sie in weiterer Folge mit hoher Geschwindigkeit breit in der Gesellschaft zu etablieren.

Die uniko-Reformpläne sind der Öffentlichkeit auf uniko.ac.at vollinhaltlich zugänglich.

UNIKO IN KONTAKT MIT WISSENSCHAFTSMINISTERIN HOLZLEITNER

Die uniko hat ihre Reformvorschläge bereits Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner übermittelt. In der Folge ist ein Treffen von uniko-Präsidentin Brigitte Hütter bei der Ministerin geplant, um über Umsetzungsmöglichkeiten zu sprechen. Hütter: „Wir sind nicht nur gesprächsbereit, wir fordern sinnvolle Weiterentwicklungen nachdrücklich ein. Aber eines ist auch klar: Reformen können eine ausreichende Finanzierung der Universitäten nicht ersetzen.“

Universitätenkonferenz (uniko)
Dr Daniela Kittner
Telefon: 06641103665
E-Mail: daniela.kittner@uniko.ac.at

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