Veterinäramt warnt: Keine Hunde unüberlegt aus dem Ausland mitnehmen
Veterinäramt warnt: Keine Hunde unüberlegt aus dem Ausland mitnehmen
Wien. Gleich fünf Fälle von illegal eingeführten Welpen fand das Wiener Veterinäramt in den vergangenen Wochen. Ein Tier ist schwer erkrankt. Die Behörde warnt eindringlich vor den rechtlichen, finanziellen und gesundheitlichen Folgen von Spontankäufen im Ausland.
Entzückender Anblick, spontaner Mitleidskauf oder vermeintliches Schnäppchen: Die Gründe, einen Hundewelpen aus dem Urlaubsland mitzunehmen, sind vielfältig. Doch die rechtlichen und gesundheitlichen Konsequenzen werden oft unterschätzt.
„In den letzten Wochen hatten wir fünf Fälle von Welpen, die aus Nachbarländern wie der Slowakei oder Ungarn eingeführt wurden.“ berichtet Susanne Kerbl, Amtstierärztin der Stadt Wien. „Alle Tiere waren zu jung, keines verfügte über den vorgeschriebenen Tollwutschutz. Ein Tier hatte blutigen Durchfall, ein weiteres ist an Parvovirose erkrankt – einer hochansteckenden Magen-Darm-Infektion, die für Jungtiere ohne Behandlung meist tödlich endet.“
HOHE KOSTEN UND EMOTIONALE BELASTUNG
Die illegal eingeführten Tiere wurden umgehend unter Quarantäne gestellt und im TierQuarTier Wien, dem Tierheim der Stadt Wien untergebracht. Thomas Benda, Betriebsleiter des TierQuarTiers, betont den enormen Aufwand: „Die Versorgung von gesunden Welpen ist bereits anspruchsvoll. Die Betreuung intensivpflichtiger, an Parvo erkrankter Tiere ist extrem zeit- und kostenintensiv. Wir kämpfen hier im TierQuarTier um das Leben dieses Welpen.“
KLAR GEREGELTE EINREISEBESTIMMUNGEN
Für die legale Einreise von Hunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Österreich gelten strenge Vorgaben. Ein Welpe muss:
* einen Mikrochip haben,
* über einen gültigen EU-Heimtierausweis verfügen
* und nachweislich gültig gegen Tollwut geimpft sein.
„Die Tollwutimpfung darf frühestens im Alter von 12 Wochen verabreicht werden. Der Impfschutz ist erst nach einer Wartezeit von 21 Tagen aufgebaut und gültig, somit muss der Welpe bei der Einreise mindestens 15 Wochen alt sein.“ erklärt Amtstierärztin Susanne Kerbl.
IMPFUNG IN DER QUARANTÄNE: HALTER*INNEN TRAGEN DIE KOSTEN
Das Veterinäramt rät dringend von spontanen Tierkäufen im Ausland ab. Wer ungeimpfte oder zu junge Tiere nach Österreich bringt, macht sich nicht nur strafbar, sondern riskiert auch die sofortige Trennung vom Tier. Die Welpen verbleiben auf Kosten der Halter*innen so lange in Quarantäne, bis der Impfschutz vollständig greift.
Pressebilder zu dieser Aussendung sind in Kürze unter _www.wien.gv.at/pressebilder/__ _abrufbar.
Dr.in Susanne Kerbl
Stadt Wien – Veterinäramt und Tierschutz
Telefon: 01 4000 8060
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@ma60.wien.gv.at
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