Vereins-U-Kommission: Neues Gutachten stützt Rechtsauffassung des Magistrats

SP Auer-Stüger: „Rechtsfragen geklärt – endlich Untersuchung anfangen!“
Wien (OTS) – Das in der letzten Sitzung der Untersuchungskommission beauftragte Rechtsgutachten zur Klärung ihrer Befugnisse liegt nun vor und stützt die Rechtsauffassung des Magistrats. Univ.-Prof.- Dr. Alfred J. Noll kommt zu dem Ergebnis, dass der Verein „Wiener Kinder-und Jugendbetreuung“ nicht in die Kompetenz der Untersuchungskommission fällt, da er keine Fördergelder erhalten hat. Ebenso darf der Verein „Freunde der Donauinsel“ nur Gegenstand der Untersuchung sein, falls er Subventionen bekommen hat.
Stephan Auer-Stüger: „Der unabhängige Gutachter bestätigt in den wesentlichen Teilen die Rechtsauffassung des Magistrats und des ersten Gutachtens. Damit kann die Untersuchungskommission jetzt ihrer Arbeit nachkommen. Hoffentlich sieht die FPÖ nun endlich ein, dass ihr handwerklich schlecht gemachter Einsetzungsantrag das Problem ist und nicht der Magistrat.“
Das Noll-Gutachten bestätigt die Auffassung, dass Angestellte und Vertreter der Vereine nicht zu internen Abläufen und zu den inneren Gebarungen der Vereine befragt werden dürfen. Eine Untersuchungskommission kann lediglich Teile der Verwaltung untersuchen, nicht aber private Rechtsträger oder ausgegliederte Verwaltung.
Grundsätzlich darf laut Gutachten die Subventionsvergabe der Stadt in einer Untersuchungskommission überprüft werden. Dazu gehören laut Noll-Gutachten auch die vorbereitenden Tätigkeiten der Verwaltung bei Beschlussvorlagen sowie die Überprüfung, wie die Mittelverwendung kontrolliert wird.
(jh)
SPÖ Wien Rathausklub
Johannes Hintermaier, M.A.
Kommunikation
+43 1 4000 81929
johannes.hintermaier@spw.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender