POL-FR: Polizeipräsidium Freiburg: Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie / verstärkte Polizeipräsenz

POL-FR: Polizeipräsidium Freiburg: Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie / verstärkte Polizeipräsenz

Freiburg (ots) – Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden überall im Land, so auch in den südbadischen Städten und Gemeinden, umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Wir alle sind in der Pflicht, die Zahl der Neuinfektionen möglichst gering zu halten.

Die Leitung des Polizeipräsidiums Freiburg befindet sich in einem konstruktiven Dialog mit den Landkreisen und der Stadt Freiburg. Polizeipräsident Franz Semling betont an dieser Stelle die Wichtigkeit des Schulterschlusses mit den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald (Landrätin Dorothea Störr-Ritter), Emmendingen (Landrat Hanno Hurth), Lörrach (Landrätin Marion Dammann), Waldshut (Landrat Dr. Martin Kistler) und der Stadt Freiburg (Oberbürgermeister Martin Horn).

Die Polizeidienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Freiburg leisten hierzu ihren Beitrag, indem wir die Kommunen vor Ort dabei unterstützen, für eine möglichst flächendeckende Umsetzung dieser Maßnahmen zu sorgen. Insbesondere unsere Verantwortungsträger vor Ort, die Revierleiter der 13 Polizeireviere in unserem Zuständigkeitsgebiet, sind im ständigen, engen und von Vertrauen geprägten Austausch mit unseren Landratsämtern, Städten und Gemeinden, um passgenaue Lösungen zu entwickeln und diese auch umzusetzen. Zum Beispiel werden wir die von der Landesregierung verfügte Schließung bestimmter öffentlicher Einrichtungen mit Augenmaß überprüfen und gemeinsam mit den Kommunen dafür Sorge tragen, dass die geltenden Auflagen und Beschränkungen auch eingehalten werden. Gleiches gilt für die Umsetzung des ab 21.03.2020 für die Stadt Freiburg geltenden Betretungsverbots für öffentliche Orte. Daher wird die Polizei noch sichtbarer als gewohnt präsent sein. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Ort sind dabei natürlich jederzeit auch Ansprechpartner, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der nun gültigen Rechtslage zu unterstützen.

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