POL-MA: Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Allgemeinverfügungen weiter konsequent durchgesetzt; Polizei zeigt weiter Präsenz im öffentlichen Raum; Pressemitteilung Nr. 2 (zu PM vom 21.03.2020)

POL-MA: Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Allgemeinverfügungen weiter konsequent durchgesetzt; Polizei zeigt weiter Präsenz im öffentlichen Raum; Pressemitteilung Nr. 2 (zu PM vom 21.03.2020)

Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Das Polizeipräsidium Mannheim zeigt mit allen verfügbaren Kräften Präsenz im öffentlichen Raum, um die Einhaltung der Allgemeinverfügungen der Städte Mannheim und Heidelberg, sowie die des Rhein-Neckar-Kreises und der Kommunen dort, zu überwachen.

Am Samstagvormittag wurden in der Mannheimer Innenstadt insgesamt 18 Frisörgeschäfte geschlossen, in Heidelberg waren es vier (Ladengeschäfte und ein Tattoo-Studio). Nach Eindrücken der Polizei war die modifizierte Rechtslage noch nicht allgemein bekannt. Darüber hinaus wurden mehrere geöffnete Geschäfte, die nach der Rechtsverordnung des Landes geschlossen bleiben sollten, beanstandet und dann geschlossen. Grundsätzlich zeigten alle Verständnis für die polizeilichen Maßnahmen.

Aufgrund der schlechten Witterung waren Sport-, Spiel- und Parkanlagen sehr schwach frequentiert. Dennoch gab es einzelne Platzverweise und Strafanzeigen wegen Gruppenbildungen zumeist durch Jugendliche und junge Erwachsene. Von Freitag auf Samstag stellte die Polizei insgesamt 12 dieser “Corona-Partys” mit 77 Teilnehmern im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim. Betroffen waren der Revierbereiche Wiesloch 3 (Wiesloch 2; Walldorf 1), Weinheim 3, Neckargemünd 2, Sinsheim 1 und die Mannheimer Innenstadt 3. Von Samstag bis Sonntagmorgen waren es lediglich fünf dieser Zusammenkünfte mit 20 Teilnehmern. Betroffen waren hier die Revierbereiche Wiesloch 2, Ladenburg 1 (keine Teilnehmer mehr festgestellt, waren beim Eintreffen der Polizei schon weg) und der Mannheimer Norden 2. Von Freitagabend bis Sonntagmorgen gab es insgesamt 114 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. Den größten Teil betrafen die Teilnehmer der “Corona-Partys”.

Aufgrund der guten Witterung, die zum Spazieren und Flanieren sowie zum Verweilen im Freien einlud, versprach der Sonntag für die Ordnungshüter “spannend” zu werden.

Trotz kühlem Wetter zog es vielen Menschen in der gesamten Region ins Freie, um die Sonne zu genießen. Die Naherholungsgebiete in Heidelberg, der Heiligenberg um die Thingstätte und der Königstuhl waren stark frequentiert. Alles Spaziergänger, die Kontaktempfehlungen der Verfügungen berücksichtigten. Die Neckarwiese in Neuenheim war frei.

In Mannheim waren der Paradeplatz und die Anlage am Wasserturm ebenfalls ein großer Anziehungspunkt. Die Menschen dort wurden angesprochen und auf die Verfügung der Stadt hinwiesen. Aufgrund weit verbreiteter Unkenntnis, sich dort nicht aufhalten zu dürfen, blieb es bei informatorischen Gesprächen.

Darüber hinaus wurden in der gesamten Region nur ganz vereinzelt Verstöße festgestellt, insgesamt mussten mit Stand: 17 Uhr 20 Personen angezeigt werden, bei denen der Verdacht besteht, gegen die Bestimmen des Infektionsschutzgesetzes verstoßen haben.

“Ich habe mir persönlich einen Eindruck in Mannheim und Heidelberg verschafft, um die Stimmungen der Menschen aufzunehmen. Wie ich aus den persönlichen Gesprächen herauslese, sind die Menschen in hohem Maße bereit, ihr persönliches Verhalten dieser Krise anzupassen und ihr öffentliches Leben und ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Damit unterstützen sie meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungemein, die zur Einhaltung der Allgemeinverfügungen im Einsatz sind. Dies kommt uns allen zugute”, bemerkt Polizeipräsident Andreas Stenger.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Norbert Schätzle
Telefon: 0621 174-1102
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/


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