Anschober: EuGH-Urteil großer Erfolg für Verbraucherschutz in Österreich

Anschober: EuGH-Urteil großer Erfolg für Verbraucherschutz in Österreich

Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Klagen österreichischer Betroffener von VW-Dieselskandal bringt Chance für Gerechtigkeit und echte Entschädigung

Wien (OTS) – Im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) und der Bundesarbeitskammer (BAK) brachte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen mit einem Streitwert von rund 60 Millionen Euro gegen die Volkswagen AG (VW) bei allen Landesgerichten Österreichs ein. Seit Beginn der Gerichtsverhandlungen versucht VW, sich einer inhaltlichen Auseinandersetzung zu entziehen, verzögert die Prozesse und weigert sich beharrlich, die Betroffenen zu entschädigen. Nachdem VW Ende Mai in einer auch für Österreich grundlegenden Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs erstmals höchstgerichtlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt wurde, bringt nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs weiteren Rückenwind für die geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten: Der EuGH setzt einen Schlusspunkt im Zuständigkeitsstreit, bestätigt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte in den VKI-Sammelklagen und eröffnet damit die Möglichkeit von Vergleichsgesprächen.

Damit können die Verfahren in Österreich fortgesetzt werden, die Gerichte können sich – fast zwei Jahre nach Einbringung der Klagen – endlich den Sachfragen zuwenden.

“Die Entscheidung des EuGHs ist sehr praxisnahe und erfreulich für die Vielzahl betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit steht einer inhaltlichen Lösung des Rechtsstreites formal nichts mehr im Wege. Das Urteil bringt eine große Chance für Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich zu ihrer Entschädigung zu kommen. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht abhängig von ihrer Nationalität unterschiedlich behandelt werden. Es zeigt sich auch wieder eindringlich, welche wichtige Rolle der Verein für Konsumenteninformation als Österreichs wichtigster Hebel für die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten einnimmt!”, so Konsumentenschutzminister Rudi Anschober.

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