BDI zu britischem Binnenmarktgesetz: “Weitere Hiobsbotschaft für Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals”

BDI zu britischem Binnenmarktgesetz: “Weitere Hiobsbotschaft für Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals”

Berlin (ots) – Anlässlich der letztmaligen Befassung des Unterhauses mit dem britischen Binnenmarktgesetz sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: “Weitere Hiobsbotschaft für Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals”

“Das Binnenmarktgesetz ist eine weitere Hiobsbotschaft für die Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals. Es ist gut, dass die EU unmissverständlich klarstellt, dass das britische Binnenmarktgesetz nicht gegen die völkerrechtlichen Vereinbarungen im Austrittsabkommen verstoßen darf. Ohne eine Korrektur in London ist der Weg zu einem Abkommen über das zukünftige Verhältnis versperrt.

Ein Handelsabkommen darf es nur mit einem funktionierenden Grenzregime auf der irischen Insel geben. Alles andere wäre eine Attacke auf den EU-Binnenmarkt. Nur mit Grenzregime wird der Binnenmarkt, der Heimatmarkt unserer Industrie, funktionieren.

Die deutsche Industrie unterstützt die Verhandlungslinie der EU. Ein zukünftiges Abkommen ohne klare Regeln für fairen Wettbewerb ist inakzeptabel. Jetzt müssen die Verhandlungspartner bis Ende Oktober ein Ergebnis finden. Das Vereinigte Königreich riskiert massiven Schaden für die Unternehmen und ihre Beschäftigten.”

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