Offener Brief des BdA an BM Johannes Rauch und den Gesundheitsausschuß des Nationalrates

Offener Brief des BdA an BM Johannes Rauch und den Gesundheitsausschuß des Nationalrates

Ordinationsassistent:innen warten immer noch auf die Gesetzesnovelle zur Registrierung der medizinischen Assistenzberufe im Gesundheitsberufe-Register

Sehr geehrter Herr Bundesminister Johannes Rauch,

Sehr geehrte Damen und Herrn Nat.Abg.  des Gesundheitsausschusses

Mag. Gerhard Kaniak, Philipp Kucher, Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner     ………………………………………….und alle die es erreicht

als Angehörige der Berufsgruppe Ordinationsassistenz gemäß MAB-Gesetz übe ich nach der Systematik des Bundesministeriums für Gesundheit, Soziales und Konsumentenschutz einen Gesundheitsberuf aus.

Gesundheitsberufe sind nach der EU Richtline 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in ein Gesundheitsberuferegister einzutragen. Dies aus den hinlänglich bekannten Gründen: Transparenz, Patientensicherheit, Planbarkeit und wohl auch Qualitätssicherheit.

Als Assistentin in einer Ordination gehöre ich einer Berufsgruppe an, die überwiegend weiblich und schlecht bezahlt ist, die gleichzeitig aber eine nicht wegzudenkende Position im niedergelassenen Bereich hat. Das ist weder gerecht noch begründbar. Daher fordere ich, die Umsetzung der Registrierung der MA-Berufe im Gesundheitsberuferegister endlich auf Schiene zu bringen.

Als Präsidentin des Berufsverbands der  Assistent:innen in Ordinationen, BdA, kämpfe ich seit langem für die Wertschätzung des Berufes, der den  niedergelassenen Bereich massiv unterstützt, ohne den Ordinationen nicht funktionieren würden, ohne den die Basisversorgung schon längst zusammengebrochen wäre – denn Ärzt:Innen wären ohne uns dem Patientenansturm schon lange nicht mehr gewachsen. Ohne uns würden alle Bemühungen der ÖGK, der GÖG und der Bundesregierung, die medizinische Grundversorgung am Laufen zu halten, im Sande verlaufen.

Eine Registrierung der Ordinationsassistenz hat auch den Sinn, nach außen deutlich zu machen, dass Ordinationsassistent:innen und alle MAB-Berufe ernst zu nehmende Gesundheitsberufe sind! Darüber hinaus ermöglicht eine Aufnahme ins Gesundheitsberuferegister Planbarkeit hinsichtlich Ausbildung, notwendiger Zugänge und Förderung. Und sie macht das gesamte Potenzial dieser im extramuralen Bereich tätigen Personengruppe sichtbar.

Für mich ist es vollkommen unverständlich, die Verantwortlichen darauf explizit hinweisen zu müssen.

Im Sinne sinnvoller Frauenpolitik, dringender Gesundheitspolitik und vorrausschauender Gesellschaftspolitik fordert der BdA die schnellstmögliche Umsetzung des Gesetzes zur Registrierung der Medizinischen Assistenzberufe im Gesundheitsberuferegister.

Elisabeth Hammer-Zach
Berufsverband der Assistent:innen in Ordinationen
Baranygasse 26/9
1220 Wien
www.arztassistenz.at
ZVR 870116690
bda.office@arztassistenz.at

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