Mehr Kompetenzen für medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe

Mehr Kompetenzen für medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe

Neues Berufsgesetz geht in Begutachtung – spezialisierte Masterstudiengänge geplant

Nach mehr als 30 Jahren wird das Berufsgesetz für die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe reformiert. Die Berufsbilder von Physiotherapeut:innen, Diätolog:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Orthoptiker:innen, Radiologietechnologi:nnen und biomedizinischen Analytiker:innen werden aktualisiert, ihre Kompetenzen erweitert. Sie können künftig bestimmte Arzneimittel und Medizinprodukte selbst verschreiben. Rechtlich verankert wird auch die Möglichkeit, Behandlungen online durchzuführen. Fachhochschulen dürfen künftig spezialisierte Masterstudiengänge anbieten. „MTD-Berufe sind im Gesundheitssystem stark gefordert. Das neue Berufsgesetz erweitert ihre Tätigkeiten und nützt damit die hohe Kompetenz“, ist Gesundheitsminister Johannes Rauch überzeugt. Die Gesetzesvorlage wurde heute in Begutachtung geschickt. ***  

Rund 41.000 Menschen üben einen höheren medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberuf aus. Sie übernehmen als Physiotherapeut:innen, Diätolog:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Orthoptiker:innen, Radiologietechnologi:nnen oder als biomedizinische Analytiker:innen wichtige spezialisierte Aufgaben im Gesundheitssystem und tragen wesentlich zur Versorgung von Patient:innen bei. 

Um auf gestiegene Herausforderungen für diese Gesundheitsberufe zu reagieren, haben sich die Regierungsparteien auf eine Reform ihres Berufsgesetzes geeinigt. Das neue MTD-Gesetz wurde in einem breiten Prozess unter Einbindung der Berufsverbände erarbeitet. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde heute in Begutachtung geschickt.  

BERUFE WERDEN AUFGEWERTET

Die Berufsbilder werden aktualisiert und die Kompetenzen der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufen erweitert. So können sie künftig bestimmte Arzneimittel und Medizinprodukte auch ohne ärztliche Anordnung verschreiben. Nähere Details werden per Verordnung des Gesundheitsministers bestimmt. Auch die Möglichkeit von Online-Beratungen und -Behandlungen wird rechtlich verankert.

„Diese hochspezialisierten Berufe werden aufgewertet, damit wir die Kompetenzen im Gesundheitssystem bestmöglich nützen können. In der Praxis findet diese Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen auf Augenhöhe ja oft bereits statt“, sagt Rauch. Andere Aspekte des aktuellen Berufsrechts – wie etwa die Voraussetzungen zur Berufsberechtigung, Berufsausübung und Berufspflichten – bleiben großteils unverändert.  

FACHHOCHSCHULEN KÖNNEN MASTERSTUDIENGÄNGE ANBIETEN

Nachdem die Ausbildung der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe seit 2005 an Fachhochschulen angeboten wird, können dort künftig auch spezialisierte Masterstudiengänge stattfinden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden mit dem neuen MTD-Gesetz geschaffen.

Angehörige der sieben Berufsgruppen erhalten damit die Möglichkeit, sich weiter zu spezialisieren. Die Studienpläne und akademischen Abschlüsse werden durch die Fachhochschulen anhand der hochschulrechtlichen Bestimmungen definiert. Der Gesundheitsminister legt inhaltliche Vorgaben und Eckpunkte per Verordnung fest.  

„MTD-Berufe übernehmen eine wichtige Rolle in der Versorgung von Patient:innen. Die Krisen der vergangenen Jahre haben auch sie stark gefordert“, ist sich Sozialminister Johannes Rauch bewusst. „Die Reform des MTD-Gesetzes bringt ihnen nun mehr Kompetenzen und trägt zur Aufwertung dieser Berufsgruppen bei. Wir verbessern damit nicht nur ihre Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen. Sie erhalten auch die Möglichkeit, ihr Wissen und ihre Qualifikationen durch spezialisierte Masterstudiengänge weiter zu vertiefen. Das neue Berufsgesetz stärkt somit ihre wichtige Arbeit zum Wohle der Patient:innen.“

 

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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