AMS: Anträge auf Arbeitslosengeld künftig vorrangig online

AMS: Anträge auf Arbeitslosengeld künftig vorrangig online

Sozialausschuss bringt Regierungsvorlage zum Ausbau der Digitalisierung auf den Weg

Antragstellungen auf Arbeitslosengeld sowie die Kommunikation zwischen AMS-Mitarbeiter:innen und Kund:innen sollen künftig vorrangig elektronisch erfolgen. Das sieht eine Regierungsvorlage vor, die der Sozialausschuss heute ins Plenum geschickt hat.

Vertagt wurden hingegen Anträge, mit denen die FPÖ analoge Angebote in der Verwaltung einmahnt. Auch bei Initiativen der SPÖ zur Arbeitslosenversicherung sowie bei freiheitlichen Anträgen zu Scheinfirmen und zur Abfertigung Neu kam es zu Vertagungen.

DIGITALISIERUNG IM AMS SOLL AUSGEBAUT WERDEN

Bereits jetzt ist es möglich, Anträge auf Arbeitslosengeld beim AMS elektronisch zu stellen. Mit der Gesetzesänderung (2550 d.B.), für die im Sozialausschuss ÖVP, Grüne und NEOS stimmten, soll die elektronische Antragstellung nun priorisiert und gestärkt werden. So wird etwa geregelt, dass ein Antrag vorrangig über das elektronische Kommunikationssystem des AMS einzubringen ist. Personen, für die das nicht möglich ist, können weiterhin persönlich ihren Antrag stellen. Verpflichtend soll die persönliche Vorsprache nur noch bei einer erstmaligen Antragstellung bzw. bei einem erneuten Antrag nach über zwei Jahren sein. Darüber hinaus kann das AMS im Einzelfall entscheiden, ob ein persönliches Erscheinen notwendig ist.

Damit die Kommunikation zwischen AMS und Kund:innen über das elektronische System funktioniert, sollen arbeitslose Personen künftig verpflichtet werden, das Kommunikationssystem mindestens an zwei Werktagen pro Woche auf Eingänge zu überprüfen. Sanktionen sollen nur verhängt werden, wenn die Betroffenen etwa einen Kontrolltermin oder ein Vorstellungsgespräch verpassen. Dokumente gelten künftig als zugestellt, sobald sie im elektronischen Verfügungsbereich der arbeitslosen Person eingelangt sind. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen mit 1. Juli 2025, um dem AMS die technischen Vorbereitungen zu ermöglichen.

Die SPÖ könne das Grundprinzip der vorgeschlagenen Änderung nicht mittragen, legte im Ausschuss Alois Stöger dar. Gerade bei Menschen, die ihre Arbeit verloren haben, sei es wichtig, persönlichen Kontakt zu pflegen und eine Beziehung aufzubauen. Über Opt-In-Varianten könne man aus seiner Sicht nach diskutieren. Auch Dagmar Belakowitsch (FPÖ) äußerte sich kritisch. Die Änderung gehe in eine Richtung, mit der man “Menschen zu einer Nummer hinter einem Computerkastl” mache. Zwischenmenschliche Kontakt müssten erhalten bleiben, so die Abgeordnete.

Natürlich sei der persönliche Kontakt wichtig und den werde es weiterhin geben, versicherte Arbeitsminister Martin Kocher. Die Bevorzugung der digitalen Variante solle insbesondere “unsinnige Wege” zum AMS ersparen, etwa, um Dokumente abzuholen. Das werde mehr Ressourcen freimachen für wichtige Beratungsgespräche, meinte er.

Markus Koza (Grüne) ortete Missverständnisse und betonte ebenfalls, dass ausdrücklich keine Verpflichtung zur elektronischen Antragstellung bestehe. Wer nicht in der Lage sei, das digitale System zu verwenden, habe einen Anspruch auf Unterstützung vor Ort beim AMS. Die Novelle solle mehr Spielraum bei den Mitarbeiter:innen des AMS für beratende Tätigkeiten schaffen, betonte auch Tanja Graf (ÖVP).

Vonseiten der NEOS begrüßte Gerald Loacker die Regierungsvorlage. Man könne Arbeitssuchenden die elektronische Kommunikation sehr wohl zumuten, meinte er.

FPÖ POCHT AUF ANALOGE ANGEBOTE

Für die Beibehaltung von analogen Angeboten traten die Freiheitlichen mit zwei Entschließungsanträgen ein. Sie finden es diskriminierend, dass der jüngst im Hohen Haus beschlossene Handwerkerbonus ausschließlich online beantragt werden kann (4041/A(E)). Die Regierung solle sicherstellen, dass auch eine analoge Antragstellung für den Handwerkerbonus ermöglicht wird, lautet ihre Forderung.

Auch in anderen Bereichen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge mahnt die FPÖ analoge Angebote ein. Sie tritt für ein Recht auf analoge Beratung, analoge Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung, der Justiz und der Daseinsvorsorge sowie ein Recht auf analoge Eingaben, Anträge und Rechtsmittel ein (4057/A(E)). Thomas Spalt (FPÖ) plädierte dafür, auf alle Bürger:innen Rücksicht zu nehmen und keine “digitalen Barrieren” aufzubauen. Beide Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Arbeitsminister Kocher verwies in diesem Zusammenhang auf die gestern angekündigten zusätzlichen Mittel für Gemeinden. Sie sind dafür vorgesehen, Menschen vor Ort zu unterstützen, die alleine keine Online-Anträge stellen können.

SPÖ MIT FORDERUNGEN ZUR ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Vertagt wurden auch mehrere Initiativen der Sozialdemokrat:innen zur Arbeitslosenversicherung. Die SPÖ wollte mit einer Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz (4003/A) Verbesserungen für Jugendliche in der überbetrieblichen Lehre erwirken. Sie schlugen vor, dass sich die Höhe der Ausbildungsbeihilfe an den für den jeweiligen Lehrberuf geltenden Lehrlingsentgelten orientieren und somit jährlich steigen soll.

Mit einer weiteren Initiative setzten sich die Sozialdemokrat:innen für Programme zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ein (4027/A(E)). Insbesondere machten sie sich für ein Programm ähnlich der “Aktion 20.000” stark, mit dem zumindest 40.000 Langzeitbeschäftigungslose wieder einen Job bekommen sollen. ÖVP und Grüne verwiesen auf laufende Maßnahmen wie das “Programm Sprungbrett”.

Mängel sieht die SPÖ auch in einer Durchführungsanweisung an das AMS, die die Einbeziehung von mehrfach geringfügig Beschäftigten in die Arbeitslosenversicherung regeln soll. Der Arbeitsminister solle die Durchführungsanweisung umgehend zurücknehmen und eine gesetzliche Regelung vorschlagen, die zu einer besseren sozialen Absicherung der Betroffenen führt, lautet die Forderung (4046/A(E)). Aus Sicht von Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) ist die Durchführungsanweisung rechtswidrig, wie sie im Ausschuss darlegte. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sprach sich “dringend” für Rechtssicherheit aus.

Vom ÖVP-Koalitionspartner zeigte sich Markus Koza (Grüne) “alles andere als zufrieden” mit der Durchführungsanweisung. Er sei auch der Meinung, dass es stattdessen eine gesetzliche Regelung brauche. Es habe dazu Gespräche gegeben, die leider zu keiner Lösung geführt hätten.

Es handle sich um eine juristisch schwierige Frage, die geklärt werden müsse, so Minister Kocher. Er lasse sich aber nicht rechtswidriges Handeln unterstellen, sagte er in Richtung SPÖ. Sein Ressort sei gezwungen gewesen, eine Auslegung des Rechts vorzunehmen.

FREIHEITLICHE ANTRÄGE VERTAGT

Zu Vertagungen kam es auch bei weiteren Initiativen der Freiheitlichen. Sie forderten eine bessere Koordination der Behörden im Kampf gegen Scheinfirmen und Sozialbetrug (3930/A(E)) sowie härtere Strafen für Wiederholungstäter:innen. Laut Bettina Zopf (ÖVP) sei eine diesbezügliche Novelle in Ausarbeitung.

Außerdem drängte die FPÖ auf eine “Generalüberholung” der Abfertigung Neu (3932/A(E)). Sie sprachen sich insbesondere für einen variablen Beitragssatz für betriebliche Vorsorgekassen und für eine Reduzierung der Verwaltungskosten aus. Die Abfertigung Neu sei eine gute Idee gewesen, habe aber dazu geführt, dass viele Arbeitnehmer:innen als “Verlierer” aussteigen, sagte Dagmar Belakowitsch (FPÖ).

Auch Markus Koza (Grüne) ortete Mängel. Der Antrag sei ein “nicht unspannendes Anliegen”, zu dem es eine intensivere Diskussion brauche. Deshalb stellte er einen Vertagungsantrag. Gerald Loacker (NEOS) sah ebenfalls Verbesserungspotenzial. Das Ministerium sei gerne für eine Diskussion bereit, sagte der Arbeitsminister. Er teilte die Einschätzungen der Abgeordneten und sprach sich dafür aus, über eine Weiterentwicklung der Vorsorgekassen zu reden. (Fortsetzung Sozialausschuss) kar

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