Budgetausschuss: Verlängerung der temporären Agrardiesel-Vergütung von 7 Cent pro Liter

Budgetausschuss: Verlängerung der temporären Agrardiesel-Vergütung von 7 Cent pro Liter

Gesamtentlastung im Jahr 2024 für Agrardiesel soll zusammen mit CO2-Preis-Rückvergütung 20,5 Cent pro Liter betragen

Die temporäre Agrardieselvergütung im Zusammenhang mit der Mineralölsteuer soll rückwirkend von Juli 2023 bis Dezember 2025 verlängert werden und weiterhin 7 Cent je Liter betragen. ÖVP, Grüne und FPÖ haben sich heute im Budgetausschuss für den von den Koalitionsparteien eingebrachten Initiativantrag (4068/A) ausgesprochen. Das Entlastungsvolumen dieser Verlängerung soll 75 Mio. € betragen.

Ergänzt werden soll damit die Rückerstattung der CO2-Bepreisung, die im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform als Entlastung der Land- und Forstwirtschaft im Bereich des Agrardiesels eingeführt wurde. Für 2024 beträgt diese 13,5 Cent pro Liter. Insgesamt wurde die Rückvergütung der CO2-Bepreisung für die Jahre 2022 bis 2025 mit 134 Mio. € dotiert. Ähnlich wie bei der temporären Agrardieselvergütung wird in Abhängigkeit von der Größe und Art der bewirtschafteten Fläche ein pauschalierter Dieselverbrauch ermittelt.

Im Jahr 2024 soll Agrardiesel daher in Summe mit 20,5 Cent pro Liter unterstützt werden. Dieser Betrag setzt sich aus der temporären Agrardieselvergütung (7 Cent) und der CO2-Preis-Rückvergütung (13,5 Cent) zusammen. Im Jahr 2025 steigt der Gesamtbetrag aufgrund des steigenden CO2-Preises auf 23,5 Cent.

VERGÜTUNG FÜR AGRARDIESEL ÜBER PAUSCHALIERTEN VERBRAUCH

Klaus Lindinger (ÖVP) wies auf die “nicht einfache Situation” der Land- und Forstwirtschaft hin. Im Hinblick auf deren Wettbewerbsfähigkeit und die Lebensmittelversorgung der Menschen sei die pauschalierte Rückvergütung sehr zu begrüßen. Hubert Fuchs (FPÖ) zeigte sich verwundert, warum die Vergütung nicht gleich in Dauerrecht übergeführt werde, zumal es nach 2025 vermutlich neuerlich eine Verlängerung brauchen werde. Außerdem seien noch keine Auszahlungen der Mittel aus der CO2-Preis-Rückvergütung erfolgt, bemängelte er.

Michael Bernhard sprach sich seitens der NEOS gegen die Vorlage aus, die er für ein “Steuergeschenk” hält. Zudem ortet Bernhard eine Ungleichbehandlung zugunsten der Landwirtschaft und einen “politischen Kuhhandel”, zumal in sonstigen Fällen klimaschädliche Subventionen immer angezweifelt würden. 

Kai Jan Krainer (SPÖ) hinterfragte unter anderem die Beweggründe dafür, den Schwellenwert für die Auszahlung der Vergütungen nunmehr von 50 € auf 20 € zu reduzieren. Außerdem wollte er wissen, ob eine Degressivität berücksichtigt würde, wenn sich für größere Betriebe mit größeren Flächen die Kosten im Verhältnis zu den kleineren geringer auswirken. Auch einen Lenkungseffekt für klimafreundliches Verhalten in der Landwirtschaft stellte er im Hinblick auf die Vergütung in Frage.

Der Budgetdienst des Parlaments gehe davon aus, dass der CO2-Preis dennoch einen Lenkungseffekt erzeuge, sagte Budgetdienst-Leiterin Kristina Fuchs. Die CO2-Belastung könne durch einen geringeren Verbrauch reduziert werden, zumal die Erstattung etwa auf Größe des Betriebs und nicht auf den konkreten Verbrauch abstelle.

Mit der aktuellen Vergütung soll etwa der Teuerungssituation Rechnung getragen werden, daher sei sie betraglich gedeckelt und zeitlich befristet, erläuterte ein Experte des Finanzministeriums, der zur Auszahlungssituation auch auf EU-Rahmenbedingungen hinwies. Einem weiteren Experten des Ministeriums zufolge sollte es noch in diesem Jahr zu den Auszahlungen kommen können. Nicht berücksichtigt werde bei der pauschalierten 7-Cent-Vergütung die Effizienz aufgrund der Betriebsgröße. Die Absenkung der Auszahlungsgrenze auf 20 € sei durch eine politische Entscheidung erfolgt.

OPPOSITIONSANTRÄGE VERTAGT

Vertagt wurden eine Reihe von Oppositionsanträgen. So will die FPÖ mit einem Entschließungsantrag (785/A(E)) zur Einrichtung eines Gemeindeeinnahmenausgleichsfonds in der Höhe von mindestens 2 Mrd. € die Finanzierung der Gemeindeaufgaben sicherstellen. Um den Gemeinden finanziell unter die Arme zu greifen, plädiert die FPÖ außerdem in einem Antrag für eine Anhebung der Haftungsobergrenze der Gemeinden von derzeit 75 % auf 120 % der Berechnungsgrundlage bis Ende 2022 (608/A(E)). Beide Initiativen waren bereits früher im Budgetausschuss verhandelt worden und wurden von ÖVP und Grünen heute neuerlich vertagt.

Maximilian Linder betonte seitens der FPÖ, dass beide Anträge aus dem Jahr 2020 nichts an Aktualität eingebüßt hätten. Mit dem aktuell von der Bunderegierung angekündigten Gemeindehilfspaket würden die geforderten Punkte nach wie vor nicht umgesetzt. Manfred Hofinger (ÖVP) hielt dem entgegen, dass alleine der neue Finanzausgleich Ländern und Gemeinden jährlich 3,4 Mrd. € bringe. Auch mit dem neuen Gemeindepaket gebe es frisches Geld für Gemeinden. Finanzminister Magnus Brunner zufolge haben die Gemeinden den Haftungsrahmen von 75 % zuletzt nur zur Hälfte in Anspruch genommen, wodurch das Thema einer Anhebung in der Praxis keine Rolle spiele.

Neuerliche Vertagungen seitens der Koalitionsparteien gab es auch für drei NEOS-Anträge. Um das österreichische Förderwesen effizienter zu gestalten, treten die NEOS für eine Sunset Clause aller direkten und indirekten aus Bundesmitteln gewährten Förderungen auf höchstens fünf Jahre ein. Vor Ablauf der Frist sei die Förderung auf ihre Wirkungsorientierung zu überprüfen und gegebenenfalls zu verlängern (2034/A(E)). Aus Sicht von Michael Bernhard (NEOS) brauche es diese zeitliche Befristung, damit Politik und Verwaltung angeregt würden, über die jeweilige Sinnhaftigkeit der Förderung nachzudenken. Maria Neumann (ÖVP) sieht demgegenüber bereits “Riesenschritte” in Richtung einer effizienten Förderlandschaft gesetzt und erwähnte dazu etwa Zwischenevaluierungen und die Transparenzdatenbank.

Außerdem soll aus Sicht der NEOS eine verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse mit fixen Tilgungsplänen den Schuldenabbau verbindlicher machen (3638/A(E)). Denn Österreichs gesamtstaatlicher Schuldenstand habe sich seit dem Jahr 2020 aufgrund der Corona- und Teuerungskrise in Rekordhöhen geschraubt. Zudem wird von den NEOS eine Ausgabenbremse verlangt (3639/A(E)). Zwischen 2000 und 2022 stiegen demnach die Ausgaben des Staats von 109 Mrd. € auf 236 Mrd. €, die Einnahmen von 103 Mrd. € auf 222 Mrd. €. Aus Sicht der NEOS erziele Österreich mit diesen öffentlichen Mehrausgaben keine besseren Resultate als andere Länder. Seitens ÖVP und Grünen hieß es dazu im Ausschuss, dass es diese Themen im Gesamtkontext und umfassender zu betrachten gelte.

WIRKUNGSORIENTIERTE FOLGENABSCHÄTZUNG 2023

Durch die detaillierte Analyse und Abschätzung der möglichen Konsequenzen von Gesetzes- und weiteren administrativen Vorhaben ermöglicht es das österreichische System der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA), evidenzbasierte Beschlüsse zu treffen. Laut dem Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2023 (162/BA) haben 60 % der Vorhaben die geplante Wirkung zur Gänze oder überplanmäßig erreicht. Im Zuge interner Evaluierungen haben haushaltsleitende Organe bei rund der Hälfte (33 von 70) der Vorhaben Verbesserungspotenziale erkannt, zum Beispiel im Bereich des Vollzuges, informiert das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Der Bericht wurde im Ausschuss von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS zur Kenntnis genommen.

Auch wenn es weitere Verbesserungspotenziale gebe, sei das System der WFA nunmehr “angekommen”, sagte ein Experte des Ministeriums. Viele Ressorts hätten bereits ein Wirkungscontrolling eingerichtet, ressortübergreifend habe man einen Schwerpunkt auf die Qualitätssicherung der WFA gelegt. Auch zum Gender Budgeting, das Elisabeth Götze (Grüne) als Teil der WFA thematisierte, müsse jedes Organ die Auswirkungen abschätzen. Verbesserungspotenziale habe man etwa in der Koordination erkannt und nunmehr eine neue Webanwendung implementiert. Insgesamt sei Österreich im Vergleich zu anderen Staaten in der Wirkungsfolgenabschätzung relativ breit aufgestellt, so der Experte. Aus Sicht von Kai Jan Krainer (SPÖ) leisten Wirkungscontrollingstellen Pionierarbeit. Für das Parlament sei es die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die WFA als Steuerungsinstrument weiter “in den Köpfen ankommt”. Der Arbeitsmodus für die kommende Gesetzgebungsperiode wird Christoph Stark (ÖVP) zufolge im Bericht, der eine gute Übersicht zur WFA biete, offen gelassen.

Zur Debatte stand weiters der Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling per Ende März 2024 (160/BA), die der Budgetausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen zur Kenntnis nahm.

BUDGETVORLAGEN NACH BERATUNGEN IM UNTERAUSSCHUSS ZUR KENNTNIS GENOMMEN

Eine Reihe von Vorlagen, über die der Unterausschuss des Budgetausschusses seine Beratungen abgeschlossen hat, wurden von den Abgeordneten mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Umfasst sind davon der Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung im Jahr 2022 (128/BA), der Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 (138/BA), der Beteiligungsbericht 2024 (142/BA), der Monatserfolg Dezember 2023 (148/BA), der Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2023 (145/BA) sowie der Förderungsbericht 2022 (III-1085 d.B.). (Fortsetzung Budgetausschuss) mbu

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.

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