Gericht bestätigt: Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen unzulässig

Gericht bestätigt: Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen unzulässig

Bereits mehrere Urteile heben die Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen auf und verpflichten Vermieter zu Rückzahlungen. Auch ein Berufungsgericht bestätigt die Unwirksamkeit!

In Mietverträgen sind häufig sogenannte WERTSICHERUNGSKLAUSELN oder Indexklauseln enthalten – diese Klauseln beziehen sich auf den Verbraucherpreisindex (VPI) und lassen die Mieten mit der Inflation ansteigen.

Diese Inflationsanpassungen spürten Mieter und Mieterinnen in Österreich in den letzten Jahren stark. Mieten sind TEILWEISE UM ÜBER 10% INNERHALB EINES JAHRES gestiegen. Doch aktuelle Urteile geben Hoffnung: Viele Indexklauseln sind aufgrund von Urteilen des Obersten Gerichtshofs unwirksam, da sie nicht den Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes entsprechen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel hat dazu letztes Jahr eine Sammelklage gestartet und österreichweit Klagen eingebracht. Unter www.deinerechte.at können sich interessierte Mieter und Mieterinnen melden. Nun liegen die ersten Urteile vor:

“Bereits in drei Urteilen konnten wir erreichen, dass unzulässige Mieterhöhungen der Vergangenheit zurückbezahlt werden müssen und zukünftig nur der ursprüngliche Mietzins zu bezahlen ist. Ein Urteil ist bereits rechtkräftig. Der Vermieter musste über 15.000 Ꞓ zurückzahlen”, berichtet Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel.

Mehrere Bezirksgerichte in ganz Österreich gaben den Mietern recht – diese müssen laut den URTEILEN BISHERIGE MIETERHÖHUNGEN ZURÜCKERHALTEN und zukünftig keine Mieterhöhungen mehr bezahlen. Es liegt auch bereits ein BERUFUNGSURTEIL des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vor, das die Unwirksamkeit der Mieterhöhungen bestätigt.

_„_Wir haben unsere Sammelaktion gestartet, um die Mieten der Österreicherinnen und Österreicher zu senken. Unsere Sammelaktion läuft weiter und wir werden dafür kämpfen, dass die Mieten in ganz Österreich sinken. Unsere Rechtsansicht wurde bereits in 2. Instanz bestätigt und wir gehen von weiteren positiven Urteilen aus_“_, so Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel. 

Die Sammelklage ist unter www.deinerechte.at erreichbar – dort kann der Mietvertrag hochgeladen werden und wird kostenlos geprüft. Auch eine Klage bei bereits beendeten Mietverhältnissen ist noch möglich.

 

Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel
E-Mail: office@peschel.at
Tel: +43 1 3919600

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel
Karmeliterplatz 1/2
1020 Wien

www.peschel.at
www.deinerechte.at

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