Budgetausschuss: ÖVP und Grüne stimmen für Deckelung der Pensionserhöhung 2025
Budgetausschuss: ÖVP und Grüne stimmen für Deckelung der Pensionserhöhung 2025
Schutzklausel wird verlängert, auch Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung bleibt ein weiteres Jahr ausgesetzt Schutzklausel wird verlängert, auch Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung bleibt ein weiteres Jahr ausgesetzt
Seit der Bekanntgabe der Juli-Inflationsrate durch die Statistik Austria Ende August steht fest, dass die Pensionen im kommenden Jahr um 4,6 % steigen werden. Allerdings wird es auch bei der Pensionserhöhung 2025 einen Anpassungsdeckel – in der Höhe von knapp 279 Ꞓ – geben. Der Budgetausschuss des Nationalrats hat heute für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsparteien gestimmt. Gleichzeitig soll es wie bereits Ende Juli angekündigt auch im kommenden Jahr eine Inflations-Schutzklausel für Pensionsneuantritte geben. Ebenso bleibt die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung ein weiteres Jahr ausgesetzt. Noch offen ist, ob der Gesetzentwurf im Plenum die nötige Zweidrittelmehrheit erhält, im Ausschuss stimmten lediglich ÖVP und Grüne für das Paket.
Man werde sich die Sache anschauen, hielten sowohl Alois Stöger (SPÖ) als auch Gerhard Kaniak (FPÖ) fest. Die FPÖ sehe die Vorschläge zwar durchaus positiv, meinte Kaniak, er habe aber noch ein paar Fragen. Zudem bemängelten er und Stöger die kurzfristige Vorlage nicht nur dieses Antrags, sondern auch weiterer Initiativen im Budgetausschuss. Der SPÖ ist es darüber hinaus ein Dorn im Auge, dass die Schutzklausel auch im nächsten Jahr nicht für alle Korridorpensionen gelten soll: Das sei eine “ausgemachte Sauerei”, zeigte sich Stöger empört.
Erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit für das Vorhaben deshalb, da der Gesetzentwurf auch eine Verfassungsbestimmung enthält. Damit soll sichergestellt werden, dass die maximale Pensionserhöhung von 278,76 Ꞓ auch für sämtliche Sonderpensionen gilt. Bei mehreren Pensionsbezügen ist das Gesamtpensionseinkommen maßgeblich.
Generell scharfe Kritik am Gesetzentwurf kommt von den NEOS. Nach Ansicht der Abgeordneten Gerald Loacker und Karin Doppelbauer kann sich Österreich weitere “Wahlzuckerln” für Pensionist:innen nicht leisten. Ein von den NEOS vorgelegter Entschließungsantrag, der unter anderem darauf abzielte, auf die Verlängerung der Schutzklausel und das weitere Aussetzen der Aliquotierung zu verzichten und in den vergangenen Jahren beschlossene Maßnahmen wie den Frühstarterbonus und die Aufstockung der Ausgleichszulage bei langen Versicherungszeiten wieder zu streichen, fand allerdings keine Mehrheit.
SCHUTZKLAUSEL GILT FÜR KORRIDORPENSIONEN NUR EINGESCHRÄNKT
Basis für den Beschluss des Budgetausschusses bildete ein bereits in der letzten Tagung eingebrachter Gesetzesantrag der Koalitionsparteien (4141/A), der im Ausschuss mittels eines Abänderungsantrags seinen eigentlichen Inhalt erhielt. Demnach werden Personen, die eine besonders hohe (Gesamt-)Pension über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Ꞓ beziehen, anstelle der allgemeinen Pensionserhöhung von 4,6 % einen monatlichen Fixbetrag von 278,76 Ꞓ – das sind 4,6 % der Höchstbeitragsgrundlage – erhalten. Auch 2023 und 2024 hat es bereits einen entsprechenden Deckel gegeben.
Gleichzeitig wird es auch im kommenden Jahr eine Schutzklausel für Pensionsneuzugänge geben. Sie soll Personen, die ihre Pension 2025 antreten, durch eine außerordentliche Gesamtgutschrift auf ihrem Pensionskonto in der Höhe von 4,5 % vor inflationsbedingten Pensionsverlusten bewahren. Für Beschäftigte, die eine Korridorpension in Anspruch nehmen, wird diese Sonderregelung wie 2024 allerdings nur in Ausnahmefällen gelten. Etwa dann, wenn sie unmittelbar vor Pensionsantritt Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bezogen haben, Anspruch auf eine Schwerarbeitspension haben oder die Korridorpension schon vor dem Jahr 2025 antreten hätten können. Damit wollen die Koalitionsparteien einen Anreiz für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben setzen, wie Grünen-Sozialsprecher Markus Koza erklärte.
Ein weiteres Jahr ausgesetzt bleibt laut Gesetzentwurf auch die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung. Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der Pensionsantritt im kommenden Jahr erfolgt, wird es 2026 die volle Pensionserhöhung geben. Kosten wird das den Finanzminister nach Berechnungen des parlamentarischen Budgetdienstes insgesamt knapp 110 Mio. Ꞓ jährlich, wobei die Schutzklausel mit rund 85 Mio. Ꞓ und der Aliquotierungsverzicht mit rund 28 Mio. Ꞓ zu Buche schlagen. Dem stehen Einsparungen durch den Pensionsdeckel von rund 4 Mio. Ꞓ gegenüber. Die Gesamtkosten für die gesetzlich vorgesehene Inflationsanpassung der Pensionen werden vom Budgetdienst mit rund 3,5 Mrd. Ꞓ für das Jahr 2025 beziffert.
GRÜNE: PAKET SCHÜTZT VOR PENSIONSVERLUSTEN
Dass es sich bei der Schutzklausel und beim nochmaligen Aussetzen der Pensionsaliquotierung um ein “Wahlgeschenk” handelt, wie es die NEOS in den Raum stellten, wies Grünen-Sozialsprecher Koza im Ausschuss zurück. Seiner Ansicht nach ist die Schutzklausel vielmehr nötig, um drohende Pensionsverluste, die durch die verzögerte Aufwertung des Pensionskontos entstehen, zu vermeiden. Zudem wolle man sicherstellen, dass Personen, die länger arbeiten, keine Nachteile hätten.
Ähnlich argumentierte Sozialminister Johannes Rauch. Schutzklausel und Aussetzung der Aliquotierung würden vor Pensionsverlusten durch die aktuelle Inflation schützen und dazu beitragen, dass vorzeitige Pensionsantritte hintangehalten werden, sagte er. Auch der Einwand der SPÖ ist für ihn nicht nachvollziehbar: Die Schutzklausel gelte nur für jene nicht, die sich aus freien Stücken entscheiden, eine Korridorpension in Anspruch zu nehmen, machte er geltend.
NEOS KRITISIEREN “TEURES” PENSIONSSYSTEM
NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer blieb allerdings bei ihrer Kritik. Das österreichische Pensionssystem sei “massiv teuer” und müsse reformiert werden, unterstrich sie. Weitere “Zuckerl” für Pensionist:innen gingen sich nicht mehr aus. Die NEOS seien die Einzigen, die das im Wahlkampf ansprechen würden, während den anderen “der Mut fehlt”. Laut Doppelbauer ist das faktische Pensionsantrittsalter in Österreich derzeit ähnlich hoch wie in den 1970er-Jahren, während die Lebenserwartung seither stark gestiegen sei. Sie verwies zudem auf eine Berechnung des parlamentarischen Budgetdienstes, wonach die außertourlichen Pensionsbeschlüsse zwischen 2017 und 2023 das Budget in Summe bis zum Jahr 2050 mit 1,8 Mrd. Ꞓ pro Jahr belasten würden.
ANREIZ FÜR SPÄTEREN PENSIONSANTRITT
Was die vorliegenden Maßnahmen betrifft, hält der Budgetdienst in einer Analyse fest, dass ohne Schutzklausel für das Jahr 2025 ein Pensionsantritt im Jahr 2024 deutlich attraktiver wäre als 2025. Ein längerer Verbleib im Erwerbsleben und ein Pensionsantritt in den ersten Monaten 2025 würde sogar zu einer niedrigeren Bruttopension führen als ein Antritt im Dezember 2024. Andererseits könnte es im Gegenzug zu einem Vorziehen von Pensionsantritten aus dem Jahr 2026 in das Jahr 2025 kommen. Überdies weist der Budgetdienst darauf hin, dass die aliquote erste Pensionserhöhung Teil des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans (ARP) zur Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters ist und ein wiederholtes Aussetzen dieser Maßnahmen dem Finanzministerium zufolge zu einer Kürzung von EU-Mitteln führen könnte.
Abseits der Sonderregelungen für die Pensionserhöhung enthält das Gesetzespaket auch Bestimmungen betreffend die Sitzungen der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger. Geplant ist, die grundsätzlich bestehende Präsenzpflicht zu lockern und Sitzungsteilnehmer:innen unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen, sich per Video zuzuschalten.
Im Zuge der Beratungen über das Pensionspaket legten ÖVP und Grüne auch Entwürfe für das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 und eine umfangreiche Dienstrechtsnovelle für den öffentlichen Dienst vor, die ebenfalls an das Plenum weitergeleitet wurden. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
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