Salzburger Landesregierung schwächt Naturschutzgesetz und LUA-Gesetz deutlich ab
Salzburger Landesregierung schwächt Naturschutzgesetz und LUA-Gesetz deutlich ab
Trotz massiver Kritik will die schwarz-blaue Koalition eine Gesetzesnovelle beschließen, die die Rechte der Umweltanwaltschaft angreift und Öffentlichkeitsbeteiligung einschränkt.
Unter dem Deckmantel des beschleunigten Erneuerbaren-Ausbaus will die Salzburger Landesregierung am 02. Oktober mehrere Gesetzesänderungen verabschieden, die den Natur- und Umweltschutz in etlichen Punkten aufweichen. ÖKOBÜRO warnt vor den Folgen für Mensch und Natur.
So verliert die Landesumweltanwaltschaft (LUA) künftig in Verfahren zur Errichtung oder Änderung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien ihr Revisionsrecht. Das schwächt nicht nur den Umwelt- und Naturschutz, sondern auch die Rechte der Öffentlichkeit. „Der Entzug des Revisionsrechtes gefährdet die dringend nötige Akzeptanz von Projekten in der Bevölkerung. Außerdem bleiben grundlegende Rechtsfragen ungeklärt, weil der LUA der Gang zum Höchstgericht künftig verwehrt ist”, sagt Birgit Schmidhuber, Bereichsleiterin Recht bei ÖKOBÜRO. Die LUA nimmt eine zentrale Vermittlerrolle in Verfahren ein, trägt zur Klärung wichtiger Rechtsfragen bei und bringt die Interessen von Bürger:innen ein. Das macht Verfahren nachweislich effizienter.
Neu ist auch die erweiterte Möglichkeit zur Beiziehung nicht amtlicher Sachverständiger und privater Institute oder Unternehmen. Das erschwert nachweislich die Abstimmung im Sachverständigenteam und verlangsamt die Umweltverfahren zusätzlich. „Anstatt finanzielle Mittel für kritische und unabhängige Amtssachverständige zur Verfügung zu stellen, werden Verfahrensabläufe unnötig verkompliziert und Gutachten den Regeln des freien Marktes überlassen“, so Schmidhuber.
Trotz zahlreicher Stellungnahmen, unter anderem von ÖKOBÜRO, wurden die Gesetzesentwürfe nicht abgeschwächt. Im Gegenteil: Die Landesregierung hat kurz vor der Abstimmung noch zwei schwerwiegende Änderungen hinzugefügt, obwohl diese nichts mit dem ursprünglichen Ziel der Verfahrensbeschleunigung zu tun haben. Eine Definitionsänderung für Mager- und Trockenstandorte wird dazu führen, dass ca. 75 % dieser ökologisch wertvollen Lebensräume ihren gesetzlichen Schutz verlieren. Ebenso entfällt künftig der Lebensraumschutz für Biotope, die im bis 2025 ausgewiesenen Bauland liegen. Das bedeutet, dass ca. 1900 ha bislang geschützter Biotope (darunter auch Feuchtbiotope) keinen Schutz mehr genießen würden. Das entspricht grob der Gesamtfläche von Wolfgang- und Wallersee.
Birgit Schmidhuber: „Mit der kurzfristigen Aufnahme dieser Änderungen wird die Öffentlichkeit bewusst ausgeschlossen. Die Expertise der Zivilgesellschaft und von Expert:innen derartig zu ignorieren ist demokratiepolitisch höchst problematisch.”
ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung
Konstantin Kraus
Telefon: +43 660 235 7664
E-Mail: konstantin.kraus@oekobuero.at
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